Eintragung eines Grundpfandrechts für einen noch nicht gezeugten Nachkommen

1. Auch für noch nicht gezeugte Nachkommen (nondum concepti) kann ein Grundpfandrecht eingetragen werden (Anschluss an RGZ 65, 277,.281).

2. Verweist die Eintragungserklärung für die Nacherben auf die „Kinder der Vorerbin“, so sind hiermit nicht zwangsläufig nur die leiblichen Kinder gemeint.

3. Für eine Volljährigenadoption existiert keine gesetzliche Höchstgrenze.

OLG Köln, Beschluss vom 27.08.2024, Leitsatz – 2 Wx 144/24

Keine Umdeutung eines unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrags

1. Zur (ergänzenden) Auslegung eines wegen Verstoßes gegen § 2347 S. 1 Hs. 1 BGB (= 2347 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB a.F.) unwirksamen Pflichtteilsverzichtsvertrags als Vereinbarung unter künftigen gesetzlichen Erben über den Pflichtteil gem. § 311b Abs. 5 BGB (hier: verneint).

2. Ein formbedürftiger Erbschaftsvertrag nach § 311b Abs. 5 BGB muss in einer notariellen Urkunde eindeutig zum Ausdruck kommen.

BGH, Urteil vom 20.11.2024, Leitsatz – IV ZR 263/23