Generated by All in One SEO v4.9.5.1, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # Rechtsanwalt Wolf - Fachanwalt Erbrecht ## Sitemaps - [XML Sitemap](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/sitemap.xml): Contains all public & indexable URLs for this website. ## Beiträge - [Blog](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/beitrag-rechtsanwalt-erbrecht-zu-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/) - [Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/freibetrag-bei-uebertragung-von-vermoegen-auf-eine-familienstiftung/) - Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus - [Zur Frage der Auslegung Vor- und Nacherbschaft und Nießbrauchsvermächtnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-auslegung-vor-und-nacherbschaft-und-niessbrauchsvermaechtnis/) - 1. Kann im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen der Wille des Erblassers in Hinblick auf die etwaige Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (hier: in Abgrenzung zu einem Nießbrauchsvermächtnis) nicht zweifelsfrei festgestellt werden und greifen die Auslegungsregeln der §§ 2101 ff. BGB nicht ein, so geht dies zulasten dessen, der für sich die Rechte eines - [Zugang der Erben zu Instagramkonto des Erblassers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zugang-der-erben-zu-instagramkonto-des-erblassers/) - 1. Die Erbin eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks hat uneingeschränkten Zugang zu dessen Social-Media-Benutzerkonto, einschließlich der aktiven Nutzung. Sie ist in das Vertragsverhältnis mit dem Erblasser eingetreten und hat somit Anspruch auf vollständigen Zugang. 2. Weder vertragliche Bestimmungen, das Fernmeldegeheimnis, datenschutzrechtliche Regelungen noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kommunikationspartner stehen dem entgegen. Die Leistungen des - [Abschichtungsvereinbarungen und die Voraussetzungen zur Löschung des Erben im Grundbuch](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/abschichtungsvereinbarungen-und-die-voraussetzungen-zur-loeschung-des-erben-im-grundbuch/) - Scheidet ein Miterbe durch eine Abschichtungsvereinbarung aus einer Erbengemeinschaft aus, deren Mitglieder als solche im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, so bedarf es zu seiner Löschung nur seiner Bewilligung, nicht auch der Zustimmung oder der Bewilligung der verbleibenden Miterben. OLG München, Beschluss vom 10.02.2025, Leitsatz - 34 Wx 21/25 - [Zur Frage der nachträglichen Kostenentscheidung in einem Erbscheinsverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-nachtraeglichen-kostenentscheidung-in-einem-erbscheinsverfahren/) - 1. Eine Kostenentscheidung ist gem. § 82 FamFG in der Endentscheidung zu treffen. Im streitigen Erbscheinsverfahren ist dies der Feststellungsbeschluss gem. § 352e Abs. 2 FamFG. 2. Enthält eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG im - [§ 65 Abs. 4 FamFG muss im Erbscheinsverfahren einschränkend ausgelegt werden](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/§-65-abs-4-famfg-muss-im-erbscheinsverfahren-einschraenkend-ausgelegt-werden/) - Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort - auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann - in der Regel auf der (palliativ) medizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht - [Anforderungen an den Nachweis im Grundbuchverfahren, dass bei einer Erbeinsetzung eine auflösende Bedingung (Pflichtteilsstrafklausel) nicht eingetreten ist](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anforderungen-an-den-nachweis-im-grundbuchverfahren-dass-bei-einer-erbeinsetzung-eine-aufloesende-bedingung-pflichtteilsstrafklausel-nicht-eingetreten-ist/) - 1.Enthält ein notarielles Testament eine (auflösend) bedingte Erbeinsetzung (etwa in Form einer Pflichtteilsstrafklausel), so genügt das Testament allein als Nachweis der Erbfolge nicht. Vielmehr ist das Grundbuchamt unter Reduktion seines Ermessens nach § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO gehalten, einen Erbschein oder Erklärungen der Beteiligten in der Form des $ 29 GBO, - [Die Wirkung einer Katastrophenklausel auf den Schlusserbfall](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/die-wirkung-einer-katastrophenklausel-auf-den-schlusserbfall/) - Setzen Eheleute sich einander gegenseitig zu alleinigen Erben sowie weiter verschiedene Verwandte als Erben ein, „falls wir auf einer Reise oder durch sonstige Umstände gleichzeitig oder nacheinander ableben sollten“, kann der in der letztgenannten Bestimmung zum Ausdruck kommende Erblasserwille im Sinne einer generellen Schlusserbeneinsetzung ausgelegt werden. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2024, Leitsatz - 8 W - [Zur Frage der Entstehung des Pflichtteilsanspruchs](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-entstehung-des-pflichtteilsanspruchs/) - 1. Für die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch dann die Regelung in § 2317 Abs. 1 BGB maßgeblich, wenn der Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgrund der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 5 BGB an einer erfolgversprechenden Geltendmachung des Anspruchs gehindert ist. 2. Kenntnis von den den - [Zur Frage des lebzeitigen Eigeninteresses bei Erlassverträgen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-des-lebzeitigen-eigeninteresses-bei-erlassvertraegen/) - 1. Nach § 2286 BGB kann und darf ein Erblasser, der sich durch Erbvertrag auf eine bestimmte Verfügung von Todes wegen festgelegt hat, über sein Vermögen zu Lebzeiten trotz der eingegangenen Bindung frei verfügen. Missbraucht der Erblasser dieses ihm verbleibende Verfügungsrecht, genießt der Vertragserbe lediglich den Schutz des § 2287 BGB. 2. Die eigentliche Schranke - [Zur Frage der Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-formwirksamkeit-eines-eigenhaendigen-testaments/) - 1. Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber (hier: auf einem Briefumschlag) benannt werden soll. Das Schriftformerfordernis für eigenhändige Testamente stellt eine grundsätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar, von der auch im Einzelfall nicht abgewichen werden kann. 2. Eine Verfügung von Todes wegen ist auch dann formunwirksam, wenn die Zuwendung dergestalt erfolgen soll, - [Zur Frage der Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG bei der Anordnung einer Nachlasspflegschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-beschwerdeberechtigung-nach-§-59-abs-1-famfg-bei-der-anordnung-einer-nachlasspflegschaft/) - 1. Die festgestellten Erben sind durch die Anordnung einer Nachlasspflegschaft die übrigen Erbteile betreffend nicht in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt. 2. Der Umstand, dass die Kosten der Nachlasspflegschaft die Erben in ihrer Gesamtheit trifft, stellt allein eine wirtschaftliche, nicht aber eine Beeinträchtigung rechtlich erheblicher Interessen dar. OLG München, Beschluss vom 06.08.2024, Leitsatz - 33 Wx - [Gewöhnlicher Aufenthalt bei Versterben eines Erblassers in ausländischem Pflegeheim](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gewoehnlicher-aufenthalt-bei-versterben-eines-erblassers-in-auslaendischem-pflegeheim/) - Für die Bestimmung des unionsautonom auszulegenden Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ eines Erblassers im Sinne des Art. 4 EuErbVO ist neben dem objektiven Kriterium des tatsächlichen Aufenthalts in subjektiver Hinsicht das Vorliegen eines animus manendi (Bleibewille) erforderlich. An dem fehlt es, wenn ein demenzkranker Erblasser gegen oder ohne seinen Willen in ein Pflegeheim im Ausland verbracht - [An einen Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 Abs. 1 S. 2 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/an-einen-verzicht-auf-den-zusatzpflichtteil-nach-§-2307-abs-1-s-2-bgb-sind-strenge-anforderungen-zu-stellen/) - 1. An die Feststellung, der Erbe habe mit dem Pflichtteilsberechtigten, der mit einem Vermächtnis bedacht ist, durch schlüssiges Verhalten einen Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 Abs. 1 S. 2 BGB vereinbart, sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. Aus § 2307 Abs. 1 BGB ergibt sich ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine Verpflichtung des Pflichtteilsberechtigten, - [Prüfungskompetenz des Grundbuchamts hinsichtlich der Notwendigkeit einer Zustimmung gem. § 1365 Abs. 1 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/pruefungskompetenz-des-grundbuchamts-hinsichtlich-der-notwendigkeit-einer-zustimmung-gem-§-1365-abs-1-bgb/) - Die Berechtigung und Verpflichtung des Grundbuchamts, Nachweise im Hinblick auf § 1365 Abs. 1 BGB zu verlangen, besteht nur bei konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 1365 Abs. 1 BGB im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung. OLG Köln, Beschluss vom 05.01.2024, Leitsatz - 2 Wx 228/23 - [Zur Frage der kostenlosen Grundbuchberichtigung nach einem Sterbefall](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-kostenlosen-grundbuchberichtigung-nach-einem-sterbefall/) - Die Gebührenprivilegierung nach Nr. 14110 KV-GNotKG setzt den rechtzeitigen Eingang eines Umschreibungsantrags innerhalb der Zwei-Jahres-Frist beim zuständigen Grundbuchamt voraus, ohne dass es auf dessen Vollzugsreife ankommt. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2024, Leitsatz - 10 Wx 13/24 - [Zur Frage des Erbnachweises im Grundbuchverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-des-erbnachweises-im-grundbuchverfahren/) - Werden in einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen namentlich nicht bezeichnete Kinder als Erben bestimmt, kann das Grundbuchamt gem. § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO die Vorlage eines Erbscheins (oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses) verlangen. Geburtsurkunden in Verbindung mit einer Versicherung an Eides statt, es seien keine weiteren Kinder geboren worden, genügen für - [Keine uneingeschränkte Vereinigung zweier Kommanditanteile bei Testamentsvollstreckung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/keine-uneingeschraenkte-vereinigung-zweier-kommanditanteile-bei-testamentsvollstreckung/) - Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH, Beschluss vom 12.03.2024, Leitsatz - II ZB 4/23 - [Keine Unwirksamkeit eines vor Eheschließung oder Verlobung geschlossenen Erbvertrags aufgrund der späteren Scheidung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/keine-unwirksamkeit-eines-vor-eheschliessung-oder-verlobung-geschlossenen-erbvertrags-aufgrund-der-spaeteren-scheidung/) - 1. § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedenfalls dann nicht analog anwendbar, wenn der Erblasser und der Bedachte im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht verheiratet oder verlobt waren und auch kein hinreichender Bezug der Verfügung zu einer späteren Eheschließung vorliegt. 2. Die nichtehelichen Lebensgefährten unterlassen eine rechtliche Regelung ihrer Beziehung bewusst - [Kein Verweigerungsrecht des Notars bei verbleibenden Unklarheiten im notariellen Nachlassverzeichnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-verweigerungsrecht-des-notars-bei-verbleibenden-unklarheiten-im-notariellen-nachlassverzeichnis/) - 1. Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen. 2. Stellt der Notar - [Übertragung eines Grundstücks im Rahmen einer Erbauseinandersetzung als Vorkaufsfall](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/uebertragung-eines-grundstuecks-im-rahmen-einer-erbauseinandersetzung-als-vorkaufsfall/) - Das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht erlischt nicht bei einer Übertragung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks auf einen Miterben im Rahmen eines Erbauseinandersetzung. OLG Köln, Beschluss vom 18.03.2024, Leitsatz - 2 Wx 45/24 - [Keine Vergütung für Tätigkeiten von Mitarbeitern des Nachlasspflegers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/keine-verguetung-fuer-taetigkeiten-von-mitarbeitern-des-nachlasspflegers/) - Nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 VBVG in der seit 01.01.2023 maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts als Teil der Stundenvergütung des Nachlasspflegers vergütungsfähig sind allein die von dem bestellten Nachlasspfleger selbst erbrachten Leistungen, nicht aber auch von seinen Mitarbeitern erbrachte Tätigkeiten. - [Beschränkung der Vererblichkeit des Nacherbenrechts auf Familienangehörige](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/beschraenkung-der-vererblichkeit-des-nacherbenrechts-auf-familienangehoerige/) - Beruft der Erblasser seinen einzigen Abkömmling zum nicht befreiten Vorerben und seine einzige Enkelin zur Nacherbin, so ist im Allgemeinen die Vererblichkeit der Nacherbenstellung in Anwendung von § 2108 Abs. 2 BGB auf Familienangehörige des Erblassers beschränkt. Das gilt umso mehr, wenn der einzigen Urenkelin überdies ein lebenslanges Wohnrecht vermacht ist. OLG Düsseldorf, Beschluss vom - [Widerruf eines früheren Testaments durch ein späteres, die Erbfolge abschließend und umfassend neu regelndes Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/widerruf-eines-frueheren-testaments-durch-ein-spaeteres-die-erbfolge-abschliessend-und-umfassend-neu-regelndes-testaments/) - 1. Ein Widerspruch im Sinne von § 2258 Abs. 1 BGB liegt auch dann vor, wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt, d.h. abschließend und umfassend, neu geregelt hat. 2. Im Erbscheinerteilungsverfahren gehen verbleibende Zweifel zulasten desjenigen, der einen Widerspruch zwischen dem früheren und einem späteren Testament geltend macht. 3. Bei der - [Kein Selbstkontrahieren eines Testamentsvollstreckers bzgl. eines ihm eingeräumten Grundstückvermächtnisses ohne Bewilligung eines am Grundstück vermachten Wohnrechts für einen anderen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-selbstkontrahieren-eines-testamentsvollstreckers-bzgl-eines-ihm-eingeraeumten-grundstueckvermaechtnisses-ohne-bewilligung-eines-am-grundstueck-vermachten-wohnrechts-fuer-einen-anderen/) - 1. Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch „möglichst erstrangig“ einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb, ungeachtet einer vom Erblasser - [Nachweis der Erbfolge durch ein Europäisches Nachlasszeugnis im Grundbuchverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/nachweis-der-erbfolge-durch-ein-europaeisches-nachlasszeugnis-im-grundbuchverfahren/) - Das Europäische Nachlasszeugnis ist auch dann als Nachweis gem. Art. 69 Abs. 5 EuErbVO geeignet, wenn das Formblatt nicht vollständig ausgefüllt ist, die fehlenden Angaben sich aber aus einer mit dem Formblatt verbundenen Erklärung des ausstellenden Notars ergeben. Auch ein solches Europäisches Nachlasszeugnis erbringt gemäß § 35 Abs. 1 GBO den vollen Nachweis für die - [Fiskus kann im Nachlass befindliche Erbschaft eines Vorverstorbenen ausschlagen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/fiskus-kann-im-nachlass-befindliche-erbschaft-eines-vorverstorbenen-ausschlagen/) - Das Ausschlagungsverbot des § 1942 Abs. 2 BGB für den Fiskus als gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB) erstreckt sich nicht auf das Recht zur Ausschlagung einer im Nachlass befindlichen Erbschaft eines Vorverstorbenen. BGH, Beschluss vom 24.04.2024, Leitsatz - IV ZB 23/23 - [Zum Streitwert einer Auskunftsklage des Nacherben gegen den Vorerben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zum-streitwert-einer-auskunftsklage-des-nacherben-gegen-den-vorerben/) - 1. Zum Streitwert einer Auskunftsklage des Nacherben gegen den Vorerben. 2. Der Streitwert der Auskunftsklage nach § 2121 BGB richtet sich auch bei mehreren Nacherben nach einem Bruchteil des gesamten Nachlasswertes und wird regelmäßig mit einem Anteil zwischen 1/10 und 1/4 der Hauptforderung bewertet. 3. Die voraussichtliche Erbquote des auskunftsbegehrenden Nacherben findet bei der Bemessung - [Zur Frage der Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-legitimationswirkung-einer-transmortalen-vollmacht/) - 1. Die Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht für Verfügungen, die der Bevollmächtigte nach dem Tod des als Eigentümer eingetragenen Vollmachtgebers vornimmt, entfällt nicht dadurch, dass der Bevollmächtigte dessen Alleinerbe geworden sein kann. 2. Das Grundbuchamt darf beim grundbuchlichen Vollzug einer Eigentumsübertragung, die der transmortal Bevollmächtigte unter Berufung auf seine Vollmacht vornimmt, dessen Erbenstellung vielmehr nur dann - [Zur Frage der Vergütung einer Nachlasspflegschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-frage-der-verguetung-einer-nachlasspflegschaft/) - 1. Eine nachträgliche Feststellung dahingehend, dass der Nachlasspfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, ist jedenfalls im Vergütungsverfahren nicht möglich. 2. Ist die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung der Nachlasspflegschaft unterblieben, ist die Vergütung des Nachlasspflegers nach Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit sowie des - ggf. nur geschätzten - angefallenen Zeitaufwands zu - [Zu den Anforderungen an eine Abhilfeentscheidung durch das Nachlassgericht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zu-den-anforderungen-an-eine-abhilfeentscheidung-durch-das-nachlassgericht/) - 1. Will das Nachlassgericht aus der Zuwendung eines Einzelgegenstands eine Erbeinsetzung herleiten, muss es die Wertverhältnisse der einzelnen Gegenstände des Erblasservermögens im Errichtungszeitpunkt feststellen. 2. Ob die in einem Erbvertrag enthaltenen Verfügungen vertragsmäßig oder einseitig getroffen sind, bestimmt sich nach dem Erblasserwillen und ist gegebenenfalls im Wege der Auslegung zu klären. 3. Hinter der Anordnung - [Erteilung einer Bescheinigung über die Annahme des Testamentsvollstreckeramts](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erteilung-einer-bescheinigung-ueber-die-annahme-des-testamentsvollstreckeramts/) - Die Erteilung einer Bestätigung über die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker erfolgt ohne sachliche Prüfung der Voraussetzungen für die Annahme. Vielmehr wird die Bescheinigung als reine Eingangsbestätigung oder Niederschrift über die Amtsannahmeerklärung des Testamentsvollstreckers ausgestellt OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2023, Leitsatz - 2 Wx 65/23 - [Erbeinsetzung einer noch zu gründenden nicht rechtsfähigen Stiftung; Eintragung eines Treuhänders ins Grundbuch](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbeinsetzung-einer-noch-zu-gruendenden-nicht-rechtsfaehigen-stiftung-eintragung-eines-treuhaenders-ins-grundbuch/) - 1. Bei der Erbeinsetzung einer unselbstständigen Stiftung wird deren Rechtsträger Erbe und ist daher ins Grundbuch als Eigentümer einzutragen. 2. Ein Treuhänder kann als Berechtigter nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn er nach außen hin die volle Rechtsstellung des Berechtigten hat, nach dem Willen aller Beteiligten mithin ein echtes Treuhandverhältnis mit Übertragung des Eigentums oder - [Berechtigung eines Sozialhilfeträgers zur Beantragung eines Erbscheins; § 102 SGB XII, § 792 ZPO, § 352 FamFG](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/berechtigung-eines-sozialhilfetraegers-zur-beantragung-eines-erbscheins-§-102-sgb-xii-§-792-zpo-§-352-famfg/) - Allein die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe berechtigt die Leistungsbehörde nicht, im Rahmen des § 102 SGB XII die Erteilung eines Erbscheins für den Erben des Leistungsempfängers zu beantragen. Vielmehr sind die Ansprüche gegen den Erben durch einen eigenständigen Leistungsbescheid geltend zu machen, wobei dieser Bescheid den Vollstreckungstitel gegen den Erben bildet, ohne dass es zur - [Erbscheinserteilungsverfahren: Zur Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für das Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbscheinserteilungsverfahren-zur-kostentragung-bei-bestreiten-der-urheberschaft-des-erblassers-fuer-das-testament/) - 1. In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die ausschließlich auf Antrag eingeleitet werden, gilt nach § 22 Abs. 1 GNotKG der auch sonst maßgebliche Grundsatz, dass der Veranlasser des Verfahrens für die Kosten haftet. 2. Auch bei der Kostentragungspflicht gemäß § 81 FamFG ist diese Wertung des § 22 GNotKG zu berücksichtigen. 3. Soweit sich ein - [Zur Vorlage eines Erbscheins bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-vorlage-eines-erbscheins-bei-konkurrenz-zwischen-einem-oeffentlichen-testament-und-einer-spaeter-errichteten-privatschriftlichen-verfuegung-von-todes-wegen/) - 1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist - auch wenn kein - [Zur Identifizierung der im Testament bedachten Person bei bloßer Beschreibung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-identifizierung-der-im-testament-bedachten-person-bei-blosser-beschreibung/) - 1. Bei einem Erbscheinsantrag genügt insbesondere die bloße Vorlage einer Verfügung von Todes wegen nicht, wenn testamentarisch bedachte Personen lediglich über Beschreibungen, z.B. über die Bezeichnung als „Sohn“, und daher nur unter Berücksichtigung weiterer Umstände identifiziert werden können. In einem solchen Fall kann daher auch der gewillkürte Erbe zur Vorlage einer Abstammungsurkunde verpflichtet sein. 2.Steht - [Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament bei kinderlos gebliebenen Ehegatten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-wechselbezueglichkeit-von-verfuegungen-im-gemeinschaftlichen-testament-bei-kinderlos-gebliebenen-ehegatten/) - 1. Es ist immer eine durch Auslegung der letztwilligen Verfügung im konkreten Einzelfall zu beantwortende Frage, ob eine Schlusserbeneinsetzung bei kinderlos verstorbenen Eheleuten wechselbezüglich ist oder nicht. 2. Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung der Wechselbezüglichkeit, muss nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 2084 BGB) und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden, - [§ 2227 BGB: Zum Fehlverhalten eines Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/§-2227-bgb-zum-fehlverhalten-eines-testamentsvollstreckers/) - 1. Handlungen, die ein Bevollmächtigter unter Ausnutzung der Generalvollmacht zur Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses vornimmt, können im Rahmen des § 2227 BGB berücksichtigt werden. Eine grobe Pflichtverletzung bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses ist nicht deshalb weniger schwerwiegend, weil der Testamentsvollstrecker zugleich Generalbevollmächtigter ist. 2. Enthält eine Generalvollmacht Vorgaben zur Nachlassverwaltung oder Nachlassauseinandersetzung, - [Zum Erstattungsanspruch für Beerdigungskosten gegen einen Miterben, der Sozialhilfeempfänger ist](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/platzhalter-18/) - 1. Aufwendungen, die zur Beisetzung eines Verstorbenen für erforderlich gehalten werden können, sind im Rahmen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag ersatzfähig. 2. Der Kläger hat mit der Ausrichtung der Beerdigung ein eigenes und zugleich ein Geschäft seiner Schwester (auch fremdes Geschäft) geführt. Dass die Beklagte möglicherweise nicht einverstanden war, ist unerheblich, da die Bestattungspflicht eine - [Zur Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-pruefung-der-verfuegungsbefugnis-des-testamentsvollstreckers/) - 1. Die von Amts wegen gebotene Prüfung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers erstreckt sich bei der zu eigenen Gunsten bewilligten Auflassungsvormerkung auch auf seine Berechtigung zur Vornahme eines solchen Insichgeschäfts, wobei deren Fehlen im Zweifel zur Unwirksamkeit der Bewilligung auch hinsichtlich der übrigen Miterwerber führt. 2. Eine Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Verbot des Selbstkontrahierens setzt voraus, - [Kostentragung für notarielles Nachlassverzeichnis bei möglicherweise dürftigem Nachlass](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kostentragung-fuer-notarielles-nachlassverzeichnis-bei-moeglicherweise-duerftigem-nachlass/) - 1. Die Kosten der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses fallen grundsätzlich dem Nachlass zur Last; etwas anderes - also Kostentagungspflicht des Auskunftsberechtigten - gilt hingegen bei Dürftigkeit des Nachlasses, wobei den Nachweis der Dürftigkeit hierbei der Erbe zu führen hat. 2. Dieser Dürftigkeitsnachweis ist nicht erbracht, wenn der Auskunftspflichtige zum Nachlass zählende (Darlehens-) Rückzahlungsansprüche darlegt und - [Zur Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-pflicht-des-nachlassgerichts-zur-amtsermittlung-gemaess-§-2358-bgb-a-f-§-26-famfg/) - Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gem. § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG ein. BGH, Beschluss vom 08.02.2023, Leitsatz - IV ZB 16/22 - [Notwendigkeit der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Erwerbsvorgang im Wege einer Abschichtungsvereinbarung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/notwendigkeit-der-vorlage-einer-unbedenklichkeitsbescheinigung-bei-einem-erwerbsvorgang-im-wege-einer-abschichtungsvereinbarung/) - Überträgt ein Miterbe seinen Erbanteil durch eine Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvereinbarung auf einen Miterben, darf das Grundbuchamt die beantragte Eintragung der Übertragung von der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen. OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2023 - 2 Wx 5/23 - [Beginn des Fristenlaufs bei Pflichtteilsergänzung bei Wohnrecht, Pflegeverpflichtung und Rückübertragungsvorbehalt](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/beginn-des-fristenlaufs-bei-pflichtteilsergaenzung-bei-wohnrecht-pflegeverpflichtung-und-rueckuebertragungsvorbehalt/) - 1. Eine für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch maßgebliche und den Fristenlauf des § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB auslösende Schenkung liegt erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen. Dies ist nicht der Fall, wenn eine unentgeltliche Grundstücksüberlassung unter - [Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erklärenden bei falscher Schreibweise des eigenen Vornamens](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zweifel-an-der-geschaeftsfaehigkeit-des-erklaerenden-bei-falscher-schreibweise-des-eigenen-vornamens/) - 1. Das Grundbuchamt hat die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (hier: der Vollmacht) selbstständig zu prüfen. Dabei hat es vom Grundsatz der Geschäftsfähigkeit Volljähriger auszugehen. Ergeben sich jedoch auf Tatsachen gegründete Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, ist dem durch Zwischenverfügung nachzugehen und dem Antragsteller aufzugeben, die Zweifel etwa durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen - [Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zugunsten „unserer Patenkinder“](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-auslegung-eines-gemeinschaftlichen-testaments-zugunsten-unserer-patenkinder/) - 1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments, in dem „unsere Patenkinder“ als Schlusserben bestimmt sind. 2. Setzen kinderlose Ehegatten ihre Patenkinder, die jeweils mit einem Ehegatten verwandt sind, als Schlusserben ein, kann die Testamentsauslegung auch die Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung des mit dem anderen Ehegatten verwandten Patenkindes ergeben, wenn die Ehegatten beiden Patenkindern gleichermaßen verbunden waren. - [Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Regelung: Übertragbarkeit von Kommanditanteilen unter Lebenden und von Todes wegen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/auslegung-einer-gesellschaftsvertraglichen-regelung-uebertragbarkeit-von-kommanditanteilen-unter-lebenden-und-von-todes-wegen/) - 1. Die Bereichsausnahme des Art. 1 Abs. 2 lit. h) EuErbVO betrifft insbesondere die Zulässigkeit und Ausgestaltung des Übergangs von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften beim Tod eines Gesellschafters. Die Frage, ob eine Person einen Kommanditanteil erbt oder dieser vielmehr den vorhandenen Kommanditisten anteilig anwächst, ist eine „Frage des Gesellschaftsrechts“, welche vom Anwendungsbereich der EuErbVO - [Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten der Berufsbetreuerin](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/sittenwidrigkeit-eines-notariellen-testaments-zugunsten-der-berufsbetreuerin/) - Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein (notarielles) Testament sittenwidrig sein kann, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig - [Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-anteiliger-erwerb-eines-zur-erbmasse-gehoerenden-grundstuecks-bei-entgeltlichem-erwerb-eines-miterbenanteils/) - Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks. BFH, Urteil vom 26.09.2023, Leitsatz - IX R 1322 - [Zur Geltendmachung des Anspruchs aus § 2287 BGB innerhalb der Anfechtungsfrist](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-geltendmachung-des-anspruchs-aus-§-2287-bgb-innerhalb-der-anfechtungsfrist/) - 1. Ist der Erblasser berechtigt, den Erbvertrag oder ein für ihn bindend gewordenes Testament anzufechten, kann der Erbe keinen Anspruch gem. § 2287 BGB geltend machen, wenn der Erblasser zum Nachteil des Vertrags- oder Schlusserben noch innerhalb der Anfechtungsfrist Schenkungen vornimmt, auch wenn das Testament letztlich gar nicht angefochten wird. 2. Voraussetzung für einen Anspruch - [Keine nach § 64 SGB X gebührenfreie Erteilung des Erbscheins, wenn dieser nicht ausschließlich der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung dient](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/keine-nach-§-64-sgb-x-gebuehrenfreie-erteilung-des-erbscheins-wenn-dieser-nicht-ausschliesslich-der-beantragung-erbringung-oder-erstattung-einer-sozialleistung-dient/) - Die Gebührenbefreiung nach § 64 SGB X gilt auch für die Kosten im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Erforderlich ist aber, dass der Erbschein ausschließlich für die Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung nötig ist. OLG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2023, Leitsatz - 2 W 53/23 - [§ 2227 BGB: Zeitliche Grenzen für die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses durch einen Testamentsvollstrecker](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/§-2227-bgb-zeitliche-grenzen-fuer-die-vorlage-eines-nachlassverzeichnisses-durch-einen-testamentsvollstrecker/) - 1. Gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Ob ein wichtiger Grund in diesem Sinne vorliegt, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalles. 2. Zwar ist - [Zur Bestimmtheit im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einer Pflichtteilsstufenklage eines Antrags auf Wertermittlung einer lebzeitig veräußerten Immobilie](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-bestimmtheit-im-sinne-von-§-253-abs-2-nr-2-zpo-einer-pflichtteilsstufenklage-eines-antrags-auf-wertermittlung-einer-lebzeitig-veraeusserten-immobilie/) - 1. Ein Antrag auf Wertermittlung einer lebzeitig veräußerten Immobilie im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ist mangels hinreichender Bestimmtheit im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn er keine Angabe enthält, zu welchem Stichtag die Wertermittlung begehrt wird. 2. Über die Stufenklage ist durch Endurteil und nicht durch Teilurteil zu entscheiden, wenn dem - [Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/umfang-der-freistellung-von-der-bindungswirkung-eines-gemeinschaftlichen-ehegattentestaments/) - 1. Einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament mit wechselbezüglicher Schlusserbeneinsetzung der Abkömmlinge kann ohne weitere Anhaltspunkte regelmäßig nicht allein im Wege der ergänzenden Auslegung entnommen werden, dass dem überlebenden Ehegatten trotz grundsätzlich bindend gewordener Einsetzung des Abkömmlings als Vollerbe die zur Einrichtung eines sog. Behindertentestaments erforderlichen Eingriffe (Bestellung eines Testamentsvollstreckers und Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft) in die - [Zu den Voraussetzungen eines Widerspruchs im Sinne von § 2258 Abs. 1 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zu-den-voraussetzungen-eines-widerspruchs-im-sinne-von-§-2258-abs-1-bgb/) - 1. Ein Widerspruch im Sinne von § 2258 Abs. 1 BGB liegt auch dann vor, wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt, d.h. abschließend und umfassend, neu geregelt hat. 2. Im Erbscheinerteilungsverfahren gehen verbleibende Zweifel zulasten desjenigen, der einen Widerspruch zwischen dem früheren und einem späteren Testament geltend macht. 3. Bei der - [Kein quotenloser Erbschein bei eindeutigen und zweifelsfreien Bestimmungen des Erblassers zu den Erbquoten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-quotenloser-erbschein-bei-eindeutigen-und-zweifelsfreien-bestimmungen-des-erblassers-zu-den-erbquoten/) - Die Ausnahmevorschrift des § 352a Abs. 2 S. 2 FamFG, wonach „die Angabe der Erbteile ... nicht erforderlich (ist), wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten“, findet nach ihrem Sinn und Zweck keine Anwendung, wenn der Erblasser eindeutige und zweifelsfreie Bestimmungen zu den Erbquoten getroffen hat, die - [Testamentsauslegung: Rangverhältnis zwischen Erfüllung angeordneter Vermächtnisse und Testamentsvollstreckervergütung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentsauslegung-rangverhaeltnis-zwischen-erfuellung-angeordneter-vermaechtnisse-und-testamentsvollstreckerverguetung/) - 1. Die Auslegung eines notariellen Testaments kann ergeben, dass unter den Begriff der „Erbfallschulden“ nicht die Testamentsvollstreckervergütung fällt. 2. Grundsätzlich erfasst der Rechtsbegriff der „Erbfallschulden“ auch die Testamentsvollstreckervergütung. Es können jedoch konkrete Anhaltspunkte bestehen, die die Vermutung entkräften, dass der objektive Erklärungsinhalt dem Willen des Erblassers entspricht, sodass eine Auslegung vorzunehmen ist. 3. Nach der - [Testamentsauslegung: Änderungsvorbehalt beim Ehegattentestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentsauslegung-aenderungsvorbehalt-beim-ehegattentestament/) - Wird in einem gemeinsamen Testament durch die Eheleute bestimmt, „dass der Letztversterbende berechtigt ist, das Testament noch einseitig abzuändern, jedoch nur, indem die Verteilung des Nachlasses unter den Kindern anders geregelt wird“, kann diese Änderungsbefugnis dahingehend ausgelegt werden, dass eines der Kinder das gesamte Erbe enthält. Denn in diesem Fall handelt es sich streng genommen - [Kein Ausstattungscharakter eines übertragenen Mietshauses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-ausstattungscharakter-eines-uebertragenen-mietshauses/) - Voraussetzung für das Bestehen von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen ist nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, sondern nur eines Pflichtteilsrechts; eine Auskunfts- und Wertermittlungspflicht ist jedoch dann zu verneinen, wenn der Pflichtteilsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht. Der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten bezieht sich inhaltlich auch auf die Tatsachen und Umstände, die Zuwendungen als Ausstattung bzw. Schenkung qualifizieren. - [Zum Beweis eines Widerrufs nach § 2255 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zum-beweis-eines-widerrufs-nach-§-2255-bgb/) - Zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist. - [Zur Zwangsvollstreckung bei bestehender Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-zwangsvollstreckung-bei-bestehender-auskunftsverpflichtung-nach-§-2314-abs-1-s-1-bgb/) - Die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB ist auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten, bspw. eines Notars, notwendig ist. Hängt die vorzunehmende Handlung nicht nur vom Willen des Schuldners ab, sondern auch von der Bereitschaft eines Dritten, bspw. - [Zur Irrtumsanfechtung bei der sogenannten „lenkenden Ausschlagung“](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-irrtumsanfechtung-bei-der-sogenannten-lenkenden-ausschlagung/) - Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB. BGH, Beschluss vom 22.03.2023, Leitsatz - [Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für die Erbunwürdigkeit in einem Erbscheinsverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/bindungswirkung-eines-versaeumnisurteils-fuer-die-erbunwuerdigkeit-in-einem-erbscheinsverfahren/) - Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt. BGH, Beschluss vom 26.04.2023, Leitsatz - IV ZB 11/22 - [Auswirkungen der Unwirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung durch Verzeihung auf die Wirksamkeit einer Enterbung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/auswirkungen-der-unwirksamkeit-einer-pflichtteilsentziehung-durch-verzeihung-auf-die-wirksamkeit-einer-enterbung/) - Von einem zur Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB berechtigenden Irrtum des Erblassers ist nur dann auszugehen, wenn die Fehlvorstellung des Erblassers der letztlich entscheidende, ihn bewegende Grund für die Enterbung gewesen wäre und er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände mit Sicherheit von der Enterbung abgesehen hätte. Eine Verzeihung kann die Unwirksamkeit einer Enterbung - [Anspruch des Nacherben auf die Erbfallkostenpauschale](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anspruch-des-nacherben-auf-die-erbfallkostenpauschale/) - Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind (Änderung der Rechtsprechung). Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.02.2023, Leitsatz — II R 3/20 - [Zum Feststellungsinteresse des Sozialhilfeträgers an der Erbenstellung einer Sozialleistungsbezieherin](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zum-feststellungsinteresse-des-sozialhilfetraegers-an-der-erbenstellung-einer-sozialleistungsbezieherin/) - Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. Ein Sozialhilfeträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten und ausüben. Andernfalls erhielte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, was generell nicht dem Erblasserwillen entspricht und nach dem Gesetz den Bedachten selbst - [Zur Erbausschlagung bei Bestehen einer unklaren Rechtslage](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-erbausschlagung-bei-bestehen-einer-unklaren-rechtslage/) - Die Frist zur Erbausschlagung beginnt gemäß § 1944 Abs. 2 S. 1 BGB erst mit der Kenntnis über den Anfall der Erbschaft und den Grund der Berufung. Bei mehreren sich widersprechenden, gewillkürten Erbfolgeregelungen stellt jede für sich einen Berufungsgrund dar, über den jeweils für sich genommen falsche Vorstellungen den Beginn der Ausschlagungsfrist hindern können. Ein - [Zur Erbunwürdigkeit gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-erbunwuerdigkeit-gem-§-2339-abs-1-nr-4-bgb/) - Erbunwürdigkeit gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB tritt auch ein, wenn § 271 StGB im Versuchsstadium stecken bleibt, denn § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB verweist auf § 271 StGB insgesamt, also auch auf § 271 Abs. 4 StGB. LG Kassel, Urteil vom 03.08.2022, Leitsatz - 6 O 542/22 - [Bemessung des Streitwerts und der Beschwer bei eigener Forderung des Klägers gegen den Nachlass](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/bemessung-des-streitwerts-und-der-beschwer-bei-eigener-forderung-des-klaegers-gegen-den-nachlass/) - Maßgebend für die Bemessung des Streitwerts und damit auch für die Rechtsmittelbeschwer des erstinstanzlich unterlegenen Klägers im Fall einer Erbfeststellungsklage ist der vom Kläger für sich in Anspruch genommene Anteil am Nachlass. Bei der Bemessung der Beschwer bzw. des Streitwerts sind nur unstreitige Verbindlichkeiten abzuziehen. Eine Forderung, die der Kläger selbst gegen den Nachlass geltend - [Zur Belegvorlage bei Auskunft und Wertermittlung im Pflichtteilsrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-belegvorlage-bei-auskunft-und-wertermittlung-im-pflichtteilsrecht/) - 1. Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen. 2. Wird der Beklagte nicht nur zur Auskunftserteilung, sondern auch zur Belegvorlage verurteilt, kommt es für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes auch auf die Kosten an, die mit der Beschaffung der Belege (hier u.a. Bankunterlagen - [Zum Erbschaftsteuerfreibetrag für Urenkel bei Vorversterben der vorangegangenen Generationen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zum-erbschaftsteuerfreibetrag-fuer-urenkel-bei-vorversterben-der-vorangegangenen-generationen/) - Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag. FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2022 - 3 K 210/21 - [Zu den Voraussetzungen des Nottestaments vor drei Zeugen gem. § 2250 Abs. 2 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zu-den-voraussetzungen-des-nottestaments-vor-drei-zeugen-gem-§-2250-abs-2-bgb/) - 1. Die Voraussetzungen der Errichtung eines Nottestaments i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB sind eng auszulegen, denn § 2250 BGB ist bereits eine Ausnahmevorschrift und regelt die Zulässigkeit abweichend von den ihrerseits bereits strengen Formvorschriften der §§ 2231, 2247 BGB und der weiteren Ausnahmevorschrift des § 2249 BGB. 2. Die Mitwirkung eines vierten Zeugen, in - [Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch Berichterstattung über den Tod der Ehefrau](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verletzung-des-allgemeinen-persoenlichkeitsrechts-des-ehemanns-durch-berichterstattung-ueber-den-tod-der-ehefrau/) - 1. Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine Berichterstattung über die Umstände des Todes der Ehefrau. 2. Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als - [Hemmung der Abschmelzungsfrist bei vorbehaltenem Wohnungsrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/hemmung-der-abschmelzungsfrist-bei-vorbehaltenem-wohnungsrecht/) - 1. Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt im vorliegenden Einzelfall den Beginn der Abschmelzungsfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB, weil es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte (Anschluss an BGH Urt. v. 29.06.2016 - IV ZR 474/15). 2. In einem solchen Fall sind - [Testamentsauslegung: Anwachsung oder Ersatzerbschaft bei Wegfall eines (Schluss-)Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentsauslegung-anwachsung-oder-ersatzerbschaft-bei-wegfall-eines-schluss-miterben/) - 1. Für eine Erbeinsetzung durch Zuwendung von Vermögen ohne Erbenbezeichnung gemäß § 2087 BGB ist der Wille entscheidend, den Bedachten insoweit als Gesamtrechtsnachfolger einzusetzen; mit der Bestimmung, die Beerdigung zu übernehmen und den Hausstand aufzulösen, ist eine Erbeinsetzung nicht verbunden. 2. Fällt ein Miterbe vor dem Erbfall weg, ist bei der gebotenen erläuternden oder ergänzenden - [Ersatzanspruch gemäß § 1968 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ersatzanspruch-gemaess-§-1968-bgb/) - 1. Werden die Kosten der Beerdigung von dem Bestattungsberechtigten getragen, so begründet § 1968 BGB einen Ersatzanspruch gegen den Erben. 2. Der Umfang der Erstattungspflicht wird in erster Linie durch die Lebensstellung des Verstorbenen bestimmt und umfasst diejenigen Kosten, die für eine würdige und angemessene Bestattung erforderlich sind. 3. Sieht sich ein zu Lebzeiten vom - [Berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an der Einsicht ins Grundbuch](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/berechtigtes-interesse-eines-pflichtteilsberechtigten-an-der-einsicht-ins-grundbuch/) - Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i.S.v. § 12 Abs. 1 GBO. Ein solches kann nur im Einzelfall ausnahmsweise verneint werden. Für die Annahme eines Ausnahmefalles genügt ein vom Erblasser angeordneter Pflichtteilsentzug nicht, wenn dessen Wirksamkeit eher fernliegt. - [Zur vorsorglichen Bestellung eines weiteren Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-vorsorglichen-bestellung-eines-weiteren-testamentsvollstreckers/) - In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - ggf. durch Auslegung - entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren Testamentsvollstrecker bestellen. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 5 W 52/20 (Leitsatz) - [§ 2227 BGB Entlassung des Testamentsvollstreckers: Auslegung des Merkmals „wichtiger Grund“](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/§-2227-bgb-entlassung-des-testamentsvollstreckers-auslegung-des-merkmals-wichtiger-grund/) - 1. Ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB 1. vorliegt, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalles. Dabei ist bereits bei der Prüfung eines wichtigen Grundes zwischen dem Interesse an der Beibehaltung im Amt und dem entgegengesetzten Interesse an der Entlassung des Testamentsvollstreckers abzuwägen mit der Folge, dass im Ergebnis - [Zur Angabe des Berufungsgrunds im Erbschein](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-angabe-des-berufungsgrunds-im-erbschein/) - Im Erbschein ist der Berufungsgrund grundsätzlich auch dann nicht anzugeben, wenn dies beantragt ist. BGH, Beschluss vom 08.09.2021 - IV ZB 17/20 (Leitsatz) - [Zu den Anforderungen an die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zu-den-anforderungen-an-die-aufnahme-eines-nachlassverzeichnisses-durch-einen-notar/) - Bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde. OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020 - 6 U 34/20 (Leitsatz) - [Berechtigtes Interesse an einer Akteneinsicht in Nachlassakten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/berechtigtes-interesse-an-einer-akteneinsicht-in-nachlassakten/) - 1. Eine Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG ist grundsätzlich nur statthaft gegen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach dem FamFG. Eine solche liegt vor, wenn sie ein auf Antrag oder ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren insgesamt erledigt oder seine Anhängigkeit hinsichtlich eines einer selbstständigen Erledigung zugänglichen Teils des Verfahrensgegenstandes beendet. - [Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/auslegung-einer-pflichtteilsstrafklausel/) - Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein „Verlangen“ des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des Überlebenden angreift (im Anschluss und in Abgrenzung zu OLG München, Beschl. v. 7.4.2011 - 31 Wx 227/10). OLG München Beschl. v. 6.12.2018 — 31 Wx 374/17 §§ 2075, 2269 - [Anfechtung einer Erbausschlagung: Irrtum über die Werthaltigkeit des Nachlasses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anfechtung-einer-erbausschlagung-irrtum-ueber-die-werthaltigkeit-des-nachlasses/) - Der potentielle gesetzliche Erbe, der die Erbschaft ohne Angabe von Gründen ausschlägt und sodann mit Blick auf die inzwischen festgestellte Werthaltigkeit des Nachlasses seine Ausschlagungserklärung anficht, weil er irrtümlich von einem überschuldeten Nachlass ausgegangen sei, macht nicht den Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (Erbschaft), sondern einen bloßen unbeachtlichen Motivirrtum geltend, da er seine Ausschlagungserklärung ohne - [Zur Verschwiegenheitspflicht eines Notars hinsichtlich des eröffneten Inhalts der letztwilligen Verfügung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-verschwiegenheitspflicht-eines-notars-hinsichtlich-des-eroeffneten-inhalts-der-letztwilligen-verfuegung/) - 1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Hs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist. 2. Dabei ist nur - [Zu den Ermittlungsobliegenheiten beim fiktiven Nachlass durch einen Notar](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zu-den-ermittlungsobliegenheiten-beim-fiktiven-nachlass-durch-einen-notar/) - 1. Ein notarielles Verzeichnis, bei dessen Aufnahme das geltend gemachte Zuziehungsrecht missachtet wurde, hat keine Erfüllungswirkung. 2. Der Notar muss dem Verbleib erheblicher Zahlungseingänge nachgehen, wenn zwischen den eingegangenen Beträgen und den im Nachlassverzeichnis angegebenen Kontenständen beim Erbfall eine beachtliche Differenz besteht. 3. Eine Ermittlungstätigkeit des Notars, nur Überweisungen mit dem Zweck „Schenkung“ festzustellen, ist - [Testierwille](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testierwille/) - Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn der Erblasser bei seiner Errichtung einen ernstlichen Testierwillen hatte, d.h. ernstlich eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen wollte. Zweifel an einem endgültigen Testierwillen können sich u.a. aus ungewöhnlichen Schreibmaterialien, ungewöhnlichen Errichtungsformen, der inhaltlichen Gestaltung und einem ungewöhnlichen Aufbewahrungsort ergeben. Bei solchen Zweifeln ist stets zu prüfen, ob - [Vernehmung eines Notars als Zeugen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/vernehmung-eines-notars-als-zeugen/) - Ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Notar kann nicht auf der Grundlage einer mutmaßlichen Einwilligung eines verstorbenen Erblassers als Zeuge über dessen Willensbildung bei Abfassung seiner letztwilligen Verfügung vernommen werden. Maßgeblich ist insoweit allein die Befreiung von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO). OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.03.2021 - - [Tatsächliche Vermutung dahingehend, dass keine Wechselbezüglichkeit bei Erbeinsetzung der Kinder direkt durch beide Ehegatten vorliegt](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/tatsaechliche-vermutung-dahingehend-dass-keine-wechselbezueglichkeit-bei-erbeinsetzung-der-kinder-direkt-durch-beide-ehegatten-vorliegt/) - 1. Bei einer wechselbezüglichen Verfügung soll nach dem Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen. 2. Setzen die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament das gemeinsame Kind jeweils direkt zu ihrem Erben ein, besteht die tatsächliche Vermutung, dass die jeweilige Erbeinsetzung nicht wechselbezüglich verfügt ist. Dies gilt, solange keine sonstigen Tatsachen vorhanden - [Zur Unauffindbarkeit eines Testaments und der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-unauffindbarkeit-eines-testaments-und-der-wechselbezueglichkeit-von-verfuegungen-in-gemeinschaftlichen-testamenten/) - 1. Die Unauffindbarkeit eines Testaments statuiert zunächst keine Vermutung dahingehend, dass es von dem Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. Die Formgültigkeit sowie der Inhalt des Testaments können vielmehr mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden, wobei an den entsprechenden Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind. Die Feststellungslast trägt - [Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Nichtabführung der Erbschaftsteuer](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/entlassung-des-testamentsvollstreckers-bei-nichtabfuehrung-der-erbschaftsteuer/) - 1. In einem vorangegangenen Entlassungsverfahren festgestellte Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers gelten in einem späteren Entlassungsverfahren nicht als „verbraucht“. 2. Die fehlende Entrichtung der Erbschaftsteuer nach etwa fünfeinhalb Jahren stellt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar. OLG Naumburg, Beschluss vom 23.02.2021 - 2 Wx 31/20 (Leitsatz) - [Sittenwidrigkeit eines zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines „Seniorenbetreuers“ errichteten notariellen Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/sittenwidrigkeit-eines-zugunsten-einer-berufsbetreuerin-und-eines-seniorenbetreuers-errichteten-notariellen-testaments/) - 1. Zur Feststellung der Testierunfähigkeit eines unter Betreuung stehenden Erblassers. 2a. Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines „Seniorenbetreuers“ sittenwidrig sein, wenn — wie vorliegend — eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und - [Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in zwei getrennten Urkunden](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-errichtung-eines-gemeinschaftlichen-testaments-in-zwei-getrennten-urkunden/) - 1. Ein gemeinschaftliches Testament kann durch Ehegatten nicht nur in einer einzelnen, sondern auch in zwei getrennten Urkunden errichtet werden. Für die Annahme einer gemeinschaftlichen Erklärung ist es nicht ausreichend, dass die beiden Einzelurkunden am gleichen Tag und Ort und mit im Wesentlichen gleichem Inhalt errichtet worden sind, wenn sie darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür - [Ausschluss der Ausgleichungspflicht nach § 2057a BGB durch letztwillige Verfügung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ausschluss-der-ausgleichungspflicht-nach-§-2057a-bgb-durch-letztwillige-verfuegung/) - Die Frage, ob ein Ausschluss der Ausgleichungspflicht nach § 2057a BGB durch letztwillige Verfügung erfolgen kann, ist weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum umstritten. Nach einhelliger Ansicht der Literatur kann der Erblasser eine solche Ausgleichung durch Verfügung von Todes wegen einschränken oder ausschließen. BGH, Beschluss vom 24.03.2021 - IV ZR 269/2 (Leitsatz) - [Zum Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten bei Veräußerung des Nachlassgegenstands durch den Erben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zum-anspruch-auf-wertermittlung-des-pflichtteilsberechtigten-bei-veraeusserung-des-nachlassgegenstands-durch-den-erben/) - Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. BGH, Urteil vom 29.09.2021 - IV ZR 328/20 (Leitsatz) - [Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anfechtung-der-ausschlagung-bei-irrtum-ueber-die-person-des-naechstberufenen/) - 1. Bei einer sogenannten „lenkenden Ausschlagung“ stellt der Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben grundsätzlich einen beachtlichen Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum dar. 2. Irrt der Ausschlagende nicht über den durch seine Ausschlagung bewirkten Anfall der Erbschaft bei dem Nächstberufenen, sondern war das Ziel seiner Ausschlagung, dass nach weiterer Ausschlagung durch einen der Nächstberufenen die Erbschaft - [Erbenfeststellungsklage](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbenfeststellungsklage/) - 1. Die Relativität von Prozessrechtsverhältnissen beschränkt bei Klagen, die auf Feststellung des Erbrechts gerichtet sind, nicht den Prüfungsumfang des Gerichts hinsichtlich der Auslegung von Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen des Erblassers dürfen auch dann der Entscheidung zugrunde gelegt werden, wenn sie das konkrete Prozessrechtsverhältnis nur mittelbar betreffen. 2. Deshalb bleibt eine auf Feststellung des Erbrechts - [Ausschlagung eines minderjährigen Kindes](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ausschlagung-eines-minderjaehrigen-kindes/) - 1. Bei der Ausschlagung der einem minderjährigen Kind angefallenen Erbschaft handelt es sich gemäß § 1643 Abs. 2 BGB um eine genehmigungsbedürftige Erklärung. Hat das Familiengericht die Genehmigung versagt, so hat dies zur Folge, dass das minderjährige Kind gesetzliche Erbin bleibt und für etwaige Nachlassverbindlichkeiten haftet. 2. Mit der Beschwerde kann nur erreicht werden, dass - [Pflichtteilsentziehung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/pflichtteilsentziehung/) - Der Entziehungsgrund des § 2333 Abs.1 Nr. 4 BGB setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte zu einer Einzelstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist; die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder — wie vorliegend — die Verhängung mehrerer Gesamtfreiheitstrafen, die zusammengerechnet eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung - [Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen Geschäftsunfähiger](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/beginn-der-verjaehrung-von-pflichtteilsanspruechen-geschaeftsunfaehiger/) - 1. Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines Geschäftsunfähigen ist auf die Bestellung des Vormunds bzw. Betreuers und dessen Kenntnis abzustellen (§ 210 BGB). 2. Ein Vormund ist durch $ 1795 BGB nicht gehindert, von der Erhebung einer Klage bzw. Stellung eines verfahrenseinleitenden Antrags namens des Mündels gegen den Vormund oder einen nahen Angehörigen - [Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten in Zahlungsstufe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zurueckbehaltungsrecht-zugunsten-des-erben-gegenueber-pflichtteilsberechtigten-in-zahlungsstufe/) - 1. Durch notariellen Pflichtteilsverzicht kann die Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB einer Zuwendung eines Ehegatten an den gemeinsamen Abkömmling auch für den Nachlass des anderen Ehegatten angeordnet werden. 2. Ist dem Pflichtteilsberechtigten unter Pflichtteilsanrechnung eine Immobilie zugewendet worden und hat dieser auf Verlangen des Erben hierzu keine wertbildenden Faktoren mitgeteilt, kann der - [Zur Verjährung von Grundstücksvermächtnissen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-verjaehrung-von-grundstuecksvermaechtnissen/) - Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (hier: Wohnungseigentum) verjähren innerhalb von 10 Jahren, auch wenn die Übertragung aufgrund eines Vermächtnisses erfolgen soll. OLG München, Beschluss vom 18.02.2021 - 33 W 92/21 - [Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/grabpflegekosten-keine-nachlassverbindlichkeiten/) - 1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. 2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs. 3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB. BGH, Urteil vom 26.05.2021 - IV ZR 174/20 § 1968, 2305 BGB - [Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Testamentsechtheit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anforderungen-an-die-wahrscheinlichkeit-der-testamentsechtheit/) - Da eine absolute Gewissheit der Echtheit eines Testaments im naturwissenschaftlichen Sinne fast nie zu erreichen und die theoretische Möglichkeit des Gegenteils der Tatsache, die festgestellt werden soll, kaum auszuschließen ist, genügt für die richterliche Überzeugung nach herrschender Rechtsprechung insoweit ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt. Eine solche Gewissheit - [Vorsorgevollmacht und Rechnungslegungspflicht eines Sohnes](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/vorsorgevollmacht-und-rechnungslegungspflicht-eines-sohnes/) - 1. Das eine Rechnungslegungspflicht auslösende Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung als solcher abgeleitet werden. Sie betrifft regelmäßig nur das rechtliche Dürfen nach außen. Erforderlich ist die Einigung darüber, dass jemand für einen anderen in dessen Angelegenheiten tätig wird und pflichtgemäß tätig werden muss. 2. Der Grundsatz, wonach Ehegatten regelmäßig kein Auftragsverhältnis untereinander - [Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels bei einer Erbengemeinschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erteilung-einer-vollstreckbaren-ausfertigung-des-titels-bei-einer-erbengemeinschaft/) - 1. Der Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger (hier: in einem Zuschlagsbeschluss) eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen. 2. Dieser Miterbe kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist. BGH, Beschluss vom 04.11.2020 - VII ZB 69/18 (Leitsatz) - [Beeinträchtigende Schenkung (§ 2287 Abs. 1 BGB) bei Erbenmehrheit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/beeintraechtigende-schenkung-§-2287-abs-1-bgb-bei-erbenmehrheit/) - 1. Der Herausgabeanspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB gehört nach ständiger Rechtsprechung nicht zum Nachlass. 2. Wenn mehrere Vertragserben bzw. bindend eingesetzte Schlusserben vorhanden sind, steht der Anspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB nicht den Erben gemeinschaftlich zu, sondern jedem von ihnen persönlich, und zwar zu einem seiner Erbquote entsprechenden Bruchteil. BGH, Urteil - [Totenfürsorgerecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/totenfuersorgerecht/) - 1. Der Totenfürsorgeberechtigte kann vom Verstorbenen selbst bestimmt werden; dessen individuelle Festlegungen und persönliche Anordnungen sind dann grundsätzlich vorrangig und binden auch den „gesetzlichen“ Inhaber des Totenfürsorgerechts. 2. Für die Festlegung des Totenfürsorgeberechtigten durch den Verstorbenen zu dessen Lebzeiten und dessen Anordnungen gegenüber dem bestimmten Totenfürsorgeberechtigten ist keine besondere Form vorgeschrieben. 3. Die Totenfürsorge versetzt - [Testamentswiderruf durch Streichung des eingesetzten Alleinerben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentswiderruf-durch-streichung-des-eingesetzten-alleinerben/) - Wird der in einem privatschriftlichen Testament eingesetzte Alleinerbe vom Erblasser mit dem nicht unterschriebenen Vermerk „Wird noch genannt.” durchgestrichen, führt dies zum Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, wenn entgegen der Ankündigung eine Erbeinsetzung später nicht mehr letztwillig verfügt wurde. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.03.2020 — 8 W 104/19 (Leitsatz) - [Zum Umfang von Auskunftsansprüchen i.S.d. § 2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zum-umfang-von-auskunftsanspruechen-i-s-d-§-2314-bgb/) - 1. Nach § 2314 Abs. 1 §.1 BGB ist der auskunftspflichtige Erbe nicht zugleich zur Rechnungslegung verpflichtet, da diese als weitergehende Darstellung über eine bloße Auskunftserteilung hinausgeht. Zur Auskunftserteilung müssen allerdings die einzelnen Aktiv- und Passivposten des tatsächlichen und des nach §§ 2325 ff BGB berücksichtigungsfähigen fiktiven Nachlasses im Einzelnen und entsprechend den Erkenntnismöglichkeiten des - [Corona-Pandemie befreit nicht von Notartermin](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/corona-pandemie-befreit-nicht-von-notartermin/) - Zur Frage der vorübergehenden Unmöglichkeit der Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Hinblick auf eine behauptete Gefährdung durch Covid-19. I. Die Schuldnerin wendet sich gegen die Verhängung eines Zwangsgelds, mit dem sie zur Erteilung der im Wege eines Teilanerkenntnisurteils titulierten Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses angehalten werden soll. Zur Begründung führt - [Kündigung des Sparguthabens durch Mehrheitsbeschluss, wenn Sparbuch der einzige Nachlassgegenstand ist](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kuendigung-des-sparguthabens-durch-mehrheitsbeschluss-wenn-sparbuch-der-einzige-nachlassgegenstand-ist/) - 1. Besteht der Nachlass ausschließlich aus einem Guthaben auf einem Sparbuch des Erblassers, kann in der Kündigung dieses Sparbuchs zum Zweck der Auszahlung an die Erben eine wesentliche Veränderung des Nachlasses liegen. In diesem Fall kann die Kündigung nicht nach § 2038 Abs.1 BGB mit Mehrheit beschlossen werden. 2. Die Kündigung eines Teils eines solchen - [Austausch der Person des Testamentsvollstreckers als Verstoß gegen Bindungswirkung aus gemeinschaftlichem Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/austausch-der-person-des-testamentsvollstreckers-als-verstoss-gegen-bindungswirkung-aus-gemeinschaftlichem-testament/) - 1. Auch wenn nach § 2270 Abs. 3 BGB die Testamentsvollstreckung betreffenden Regelungen nicht wechselbezüglich sein können, kann in dem Austausch der Person des Testamentsvollstreckers eine rechtliche Beeinträchtigung der wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung liegen; hingegen ist die Anordnung des gänzlichen Wegfalls der Testamentsvollstreckung keine Beeinträchtigung. 2. Eine rechtliche Beeinträchtigung der wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung durch einen Austausch der Person - [Testierunfähigkeit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testierunfaehigkeit/) - Testierfähig ist, wer sich über die Tragweite seiner Anordnungen und ihre Folgen für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen im Klaren und frei von Einflüssen Dritter zu handeln in der Lage ist. OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2020 - 15 W 453/17 (Leitsatz der Schriftleitung) §§ 2094 Abs. 1, 2229 BGB - [Wegfall der ausdrücklich vereinbarten Bindungswirkung eines notariellen Erbvertrages bei Vorversterben der Schlusserbin](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wegfall-der-ausdruecklich-vereinbarten-bindungswirkung-eines-notariellen-erbvertrages-bei-vorversterben-der-schlusserbin/) - 1. Ein notarieller Erbvertrag (1997), in dem die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann sich gegenseitig — unter ausdrücklich vereinbarter Bindungswirkung - als alleinige und unbeschränkte Erben und zu Erben des Letztversterbenden „mit Beteiligung zu je ein Halb“ den gemeinsamen Sohn und die „ersteheliche“ Tochter der Erblasserin eingesetzt haben, steht der Wirksamkeit eines von der Erblasserin - [Zur Beweislast für pflichtteilsergänzungsrelevante Zuwendungen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-beweislast-fuer-pflichtteilsergaenzungsrelevante-zuwendungen/) - Auch wenn der Zuwendungsempfänger nach höchstrichterlicher Rechtsprechung alle für die fehlende Unentgeltlichkeit einer Zuwendung des Erblassers maßgeblichen Tatsachen im Wege des substanziierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vortragen muss, obliegt die Beweislast für die Unentgeltlichkeit dem Pflichtteilsberechtigten selbst. OLG München, Urteil vom 31.07.2019 - 7 U 3222/18 (Leitsatz) - [„Verzicht“ auf den Pflichtteil als Erlassvertrag gemäß § 397 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verzicht-auf-den-pflichtteil-als-erlassvertrag-gemaess-§-397-bgb/) - 1. Verzichtet der Erbe nicht bereits vor dem Tod auf sein Pflichtteilsrecht, sondern erst nach dem Ableben des Erblassers auf den Pflichtteil bzw. den Pflichtteilsergänzungsanspruch, so kann dieser „Verzicht“ in rechtlicher Hinsicht als Erlassvertrag gemäß § 397 BGB einzuordnen sein. Der Abschluss eines solchen Erlassvertrages ist auch formlos möglich. An die Annahme eines solchen Erlassvertrages - [Schenkungswiderruf wegen groben Undanks](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/schenkungswiderruf-wegen-groben-undanks/) - 1. Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner umfassenden rechtlichen Begründung. Die Erklärung muss den zugrundeliegenden Sachverhalt allenfalls so weit darstellen, dass der Beschenkte ihn von anderen Geschehnissen unterscheiden, die Einhaltung der in § 532 BGB vorgesehenen Jahresfrist beurteilen und im Umkehrschluss erkennen kann, welche gegebenenfalls anderen Vorfälle der Schenker nicht zum Anlass - [Anfechtung einer nach behördlicher Empfehlung erfolgten Erbausschlagung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anfechtung-einer-nach-behoerdlicher-empfehlung-erfolgten-erbausschlagung/) - Ein Erbe, der sich ausweislich seiner wegen vermeintlicher Überschuldung des Nachlasses erklärten Ausschlagung vertiefte Gedanken über die Zusammensetzung des Nachlasses nicht gemacht hat, kann, sofern sich im Nachhinein die Werthaltigkeit herausstellt, seine Erklärung gleichwohl wegen Irrtums über die Zusammensetzung des Nachlasses (Eigenschaftsirrtum) anfechten, wenn seine Entscheidung, die Erbschaft auszuschlagen, auf einer behördlichen Empfehlung (hier von - [Überschuldung des Nachlasses als Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften bei Anfechtung der Annahme der Erbschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ueberschuldung-des-nachlasses-als-irrtum-ueber-verkehrswesentliche-eigenschaften-bei-anfechtung-der-annahme-der-erbschaft/) - Grundsätzlich stellt die Überschuldung des Nachlasses einen zur Anfechtung der Erbschaft berechtigenden Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft dar. Dies erfordert jedoch, dass der Erbe sich grundsätzlich Gedanken über die Nachlasshöhe und die Zusammensetzung des Nachlasses macht. Macht der Erbe sich hierüber zum Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft durch Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist keine Gedanken, sondern hofft - [Zur Pflichtteilsanrechnung bei Zuwendungen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-pflichtteilsanrechnung-bei-zuwendungen/) - 1. Die Anordnung zur Pflichtteilsanrechnung nach § 2315 BGB muss so eindeutig sein, dass sie für den Pflichtteilsberechtigten vor oder bei der Zuwendung als solche erkennbar ist. 2. Ohne Weiteres ergibt sich aus der Zweckbestimmung „Erbteil“ in dem Überweisungsformular nicht die Bewertung als Pflichtteilsanrechnung nach $ 2315 BGB. OLG Koblenz, Urteil vom 15.06.2020 - 12 - [Voraussetzungen für den Anlauf der Ausschlagungsfristgemäß § 1944 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/voraussetzungen-fuer-den-anlauf-der-ausschlagungsfristgemaess-§-1944-bgb/) - Für den Anlauf der Ausschlagungsfrist ist die Kenntnis sämtlicher Umstände, die zum Anfall der Erbschaft führen, erforderlich. Hat der die Erbschaft ausschlagende gesetzliche Erbe keine Kenntnis von der vorangegangenen Ausschlagung der Testamentserben, geht er aber sicher von der Existenz einer letztwilligen Verfügung aus, so beginnt die Frist des § 1944 BGB erst mit Unterrichtung von - [Entlassungsgründe eines Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/entlassungsgruende-eines-testamentsvollstreckers/) - 1. Ein Recht eines nicht mit einer Testamentsvollstreckung belasteten Miterben, gemäß § 2227 BGB die Entlassung des für den Erbteil eines anderen Miterben eingesetzten Testamentsvollstreckers zu beantragen, kann sich aus Nachteilen ergeben, die der Erbengemeinschaft z.B. durch verzögerte Mitwirkungshandlungen des Testamentsvollstreckers im Rahmen der Verwaltung der Erbengemeinschaft drohen. 2. Vorstrafen des Testamentsvollstreckers wegen Vermögensdelikten sowie - [Anforderungen an die Unterschrift des Erblassers unter ein notariell errichtetes Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anforderungen-an-die-unterschrift-des-erblassers-unter-ein-notariell-errichtetes-testament/) - 1. Mit der Unterschrift unter einer notariellen Urkunde dokumentieren die Beteiligten, dass sie sich ihre Erklärungen zurechnen lassen. Dagegen dient die Unterschrift nicht der Identifizierbarkeit der Urkundsbeteiligten. 2. Für die Unterzeichnung eines notariell errichteten Testaments genügt es, wenn der Erblasser versucht, seinen Familiennamen zu schreiben und die Unterschrift aufgrund einer krankheitsbedingten Schwächung aus einem Buchstaben - [Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/antrag-auf-entlassung-eines-testamentsvollstreckers/) - Ein Miterbe, dessen Anteil der Testamentsvollstreckung unterliegt, kann sowohl einen Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers betreffend seinen eigenen der Testamentsvollstreckung unterworfenen Erbanteil als auch betreffend einen Erbanteil eines weiteren Miterben stellen, der ebenfalls von der Testamentsvollstreckung umfasst ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats: OLG München, Beschluss vom 22.09.2005 - 31 Wx 46/05). OLG München, - [Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ausgleichspflichten-nach-§§-2050-ff-bgb/) - 1. Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. 2. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdigen Interessen - [Unbillige Härte der Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/unbillige-haerte-der-pflicht-zur-tragung-der-bestattungskosten/) - 1. Eine unbillige Härte der Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Erforderlich ist insoweit regelmäßig eine Verurteilung des Verstorbenen wegen schwerer Straftaten zulasten des Bestattungspflichtigen oder der Entzug der elterlichen Sorge. 2. Hiervon ist auch dann nicht abzuweichen, wenn die Durchführung eines straf- oder familienrechtlichen Verfahrens wegen einer dauerhaften Auslandsabwesenheit - [Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/aenderungsvorbehalt-im-gemeinschaftlichen-testament/) - Setzen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ihre beiden Kinder wechselseitig bindend zu gleichen Teilen als Erben ein und soll einschränkend der überlebende Ehegatte jedoch berechtigt sein, seine Verfügung in Bezug auf die Verteilung des Vermögens unter den gemeinschaftlichen Kindern und deren Abkömmlingen abzuändern, umfasst die eingeräumte Abänderungsbefugnis in der Regel auch die Berufung eines Kindes - [Zahlung von Sterbegeld](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zahlung-von-sterbegeld/) - Nach § 18 Abs. 2 Nr.2 BeamtVG ist sonstigen Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben, bis zur Höhe ihrer Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe des Sterbegeldes nach § 18 Abs. 1 S. 2 u. 3 BeamtVG, Sterbegeld auf ihren Antrag hin zu gewähren. Eine Einschränkung dahin gehend, dass der - [Pflichtteilsentziehung, Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis und Wertermittlung, Zurückbehaltungsrecht bei Auskunftsansprüchen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/pflichtteilsentziehung-anforderungen-an-ein-nachlassverzeichnis-und-wertermittlung-zurueckbehaltungsrecht-bei-auskunftsanspruechen/) - 1. Die Formulierung in einem Testament, ein enterbter Abkömmling habe „seinen gesamten Erbteil bereits genommen“, kann nicht ohne Weiteres als Entziehung des Pflichtteils ausgelegt werden. 2. Fotos von Nachlassgegenständen sind nicht geeignet, das gem. §§ 2314, 260 BGB geschuldete Bestandsverzeichnis zu ersetzen. 3. Eine den Anforderungen des § 2314 Abs.1 5.2 BGB genügende Begutachtung setzt - [Angabe von Grundschulden ohne die so gesicherten Verbindlichkeiten im notariellen Verzeichnis unzureichend](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/angabe-von-grundschulden-ohne-die-so-gesicherten-verbindlichkeiten-im-notariellen-verzeichnis-unzureichend/) - 1. Hat der Erblasser zur Sicherung von Verbindlichkeiten Dritter Grundschulden zu Lasten ihm gehörender Grundstücke bestellt, muss das dem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs.1 BGB vorzulegende Nachlassverzeichnis die gesicherten Verbindlichkeiten und ihre Höhe am Tag des Erbfalles aufführen. 2. Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf ein Gesamtverzeichnis, da Teilverzeichnisse zulässig sind. OLG Düsseldorf, Beschluss vom - [Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/geltendmachung-eines-pflichtteilsanspruchs-nach-dem-tod-des-pflichtteilsverpflichteten/) - 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen. 2. Die Fiktion des - [Zur Berechtigung auf Auszahlung eines Sterbegeldes gem. § 64 SGB VII](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-berechtigung-auf-auszahlung-eines-sterbegeldes-gem-§-64-sgb-vii/) - Der Anspruch auf Sterbegeld eines Hinterbliebenen gem. § 64 Abs. 1 SGB VII besteht ausschließlich dann, wenn dieser auch die Bestattungskosten trägt, § 64 Abs. 3 SGB 7. Die Kostentragung entsprechend § 64 Abs. 3 SGB 7 erfordert, dass der Hinterbliebene als Auftraggeber der Bestattung nicht nur schuldrechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, sondern auch gesetzlich - [Behindertentestament und Testamentsvollstreckung: zur Anlage des Vermögens](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/behindertentestament-und-testamentsvollstreckung-zur-anlage-des-vermoegens/) - Der Testamentsvollstrecker ist auch im Rahmen eines so genannten Behindertentestamentes nicht zur Wahl der sichersten Anlageform, d. h. der mündelsicheren Anlage, verpflichtet. Er hat im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens die Anlageform zu wählen, die den Anordnungen des Erblassers gerecht wird. Im Rahmen eines so genannten Behindertentestamentes muss er hierbei jedenfalls die Anlageform wählen, die nicht - [Hinreichende Konkretisierung einer Patientenverfügung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/hinreichende-konkretisierung-einer-patientenverfuegung/) - 1. Die erforderliche Konkretisierung einer Patientenverfügung kann sich im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmendurch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 214, 62 - [Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/hemmung-der-verjaehrung-des-anspruchs-auf-vorlage-eines-notariellen-nachlassverzeichnisses/) - Macht der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen einer Stufenklage einen Anspruch auf Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses geltend, so ist grundsätzlich auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlageeines notariellen Nachlassverzeichnisses gehemmt. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 – IV ZR 313/17 - [Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zustaendigkeitsstreitwert-einer-stufenklage/) - 1. Ein Verweisungsbeschluss nach § 281 ZPO ist objektiv willkürlich und damit ausnahmsweise nicht bindend, wenn er nicht durch den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 15.2 GG) erlassen worden ist und auch im Übrigen einer gesetzlichen Grundlage entbehrt. 2. Der Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage bestimmt sich allein nach dem Wert des Zahlungsantrags der dritten Stufe, weil - [Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments im Erbscheinsverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zu-den-voraussetzungen-des-nachweises-von-form-und-inhalt-eines-nicht-mehr-vorhandenen-testaments-im-erbscheinsverfahren/) - 1. Grundsätzlich ist der Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln möglich, wobei ein strenger Maßstab gilt. 2 Hat derjenige, welcher sein Erbrecht aus dem nicht mehr vorhandenen Testament herleitet, dieses selbst vernichtet, sind an den Nachweis nochmals erhöhte Anforderungen zu stellen. OLG Frankfurt/ M, Beschluss vom 27.12.2018 - [Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit einer Ausschlagung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kriterien-fuer-die-genehmigungsfaehigkeit-einer-ausschlagung/) - 1. Ob die Ausschlagung einer Erbschaft nach § 1643 Abs. 2 BGB genehmigungsfähig ist, hängt nicht allein von dem wirtschaftlichen Interesse des Mündels unter Berücksichtigung des Nachlassbestands, sondern von einer umfassenden Würdigung seiner Gesamtbelange samt seinen persönlichen Interessen ab (vorliegend bejaht wegen Entfremdung vom Erblasser und Erbausschlagung vorrangiger Erben). 2. Eine Erbausschlagung eines Erben, der - [Digitaler Nachlass](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/digitaler-nachlass/) - Das Landgericht Münster entschied, dass der Erbengemeinschaft nach dem Erblasser Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers und den darin vorgehaltenen Inhalten zu gewähren ist. LG Münster, Versäumnisurteil vom 16.04.2019 - 14 O 565/18 § 1922 BGB - [Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung als Nachlassverbindlichkeit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/abfindungszahlung-wegen-beeintraechtigender-schenkung-als-nachlassverbindlichkeit/) - Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs wegen beeinträchtigender Schenkung leistet, wird zur Erhaltung des Erwerbes geleistet und kann damit als Nachlassverbindlichkeit im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. FG Münster, Urteil vom 14.02.2019 - 3 K 1237/17 Erb (Revisionsverfahren ist beim - [Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/einkommensteuerschulden-als-nachlassverbindlichkeiten/) - Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. BFH, Urteil vom 14.11.2018 – II R 34/15 § 1922 BGB; § 45 Abs. 1 AO; § 10 Abs. - [Zur Auslegung einer Scheidungsklausel im Erbvertrag, wenn der Scheidungsantrag zu-rückgenommen wird](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-auslegung-einer-scheidungsklausel-im-erbvertrag-wenn-der-scheidungsantrag-zu-rueckgenommen-wird/) - 1. Ist im Erbvertrag bestimmt, dass dessen Regelungen ersatzlos entfallen, wenn die Ehe der Vertragschließenden aufgelöst oder geschieden wird oder einer von ihnen den Antrag auf Scheidung stellt ohne Rücksicht darauf, ob der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt oder nicht, bleibt es bei dieser Rechtsfolge auch, wenn ein Ehegatte den von ihm gestellten Scheidungsantrag später - [Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsklausel im Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wirksamkeit-einer-schiedsgerichtsklausel-im-testament/) - 1. Eine einseitige letztwillige Anordnung, die dem Berechtigten den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten entzieht und ihm ein Schiedsgericht aufzwingt, überschreitet die Grenzen der Verfügungsfreiheit, die dem Erblasser durch das materielle Recht gezogen sind. 2. Auch nach Erstellung eines privaten Nachlassverzeichnisses besteht ein Anspruch auf ein von einem Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis gern. §2314 Abs. 1 - [Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen durch Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verwaltung-und-benutzung-von-nachlassgegenstaenden-durch-miterben/) - Ein hinreichend deutliches Verlangen einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen im Sinne von § 2038 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 745 Absatz 2 BGB setzt nicht voraus, dass der bislang allein Nutzende durch jenes Verlangen explizit vor die Alternative „Zahlung oder Auszug" gestellt werden muss. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2018 - [Wechselbezügliche Ersatzerbfolge aufgrund Vermutungsregeln?](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wechselbezuegliche-ersatzerbfolge-aufgrund-vermutungsregeln/) - Ergibt sich eine Ersatzerbfolge mangels Feststellbarkeit entsprechender Verfügungsinhalte allein aus § 2069 BGB, ist die Vermutung aus § 2270 Abs. 2 BGB im Sinne einer wechselbezüglich gewollten Verfügung auf Ersatzerbenbestimmung nur dann anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf Einsetzung des oder der Ersatzerben gerichteten Willen der Erblasser feststellen lassen. OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2019 - [Berechtigung eines Testamentsvollstreckers zur Antragstellung und Beschwerde im Erbscheinsverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/berechtigung-eines-testamentsvollstreckers-zur-antragstellung-und-beschwerde-im-erbscheinsverfahren/) - 1. Der im Testament vom Erblasser benannte Testamentsvollstrecker ist nicht nur berechtigt, neben dem dort eingesetzten Erben im eigenen Namen einen Erbschein auf den Erben gestützt auf dieses Testament zu beantragen, sondern auch berechtigt, gegen die beabsichtige Erteilung eines ein anderes Erbrecht ausweisenden Erbscheins, Beschwerde zu führen; Letzteres selbst dann, wenn ein gegenläufiger Erbscheinsantrag zuvor - [Fälligkeit der Vergütung des Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/faelligkeit-der-verguetung-des-testamentsvollstreckers/) - Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist, soweit nichts anderes vom Erblasser bestimmt ist, erst nach Beendigung des Amtes in einem Betrag zur Zahlung fällig, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB), erfüllt hat. OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2018 - 16 U 129/16 §§ 2218, 2221 BGB - [Gerichtsgebührenbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung im Erbscheinsverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gerichtsgebuehrenbefreiung-einer-gemeinnuetzigen-stiftung-im-erbscheinsverfahren/) - Eine als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannte Stiftung ist im Erbscheinsverfahren auch dann gemäß § 7 JKostG HE von der Erhebung von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.12.2018 - 21 W 101/18 § 7 JKostG HE - [Erbscheinsverfahren: Unauffindbarkeit eines Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbscheinsverfahren-unauffindbarkeit-eines-testaments/) - Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig. Vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. Es besteht im Fall der Unauffindbarkeit eines Testaments auch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser vernichtet worden und deshalb gemäß § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. OLG Köln. Beschluss vom - [Voraussetzungen eines gemeinschaftlichen Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/voraussetzungen-eines-gemeinschaftlichen-testaments/) - Auch zwei getrennte, äußerlich nicht miteinander verbundene Einzeltestamente können eine einzige Urkunde im Rechtssinne darstellen und ein gemeinschaftliches Testament bilden, wenn ihr innerer Bezug auf andere Weise eindeutig ist. Ein Zerschneiden der ursprünglich unzerteilten Urkunde stellt nicht notwendig einen Widerruf dar. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.5.2018 - 3 Wx 70/17 § 2267 BGB - [Der Zugangsanspruch der Erben zum Benutzerkonto des Erblassers in sozialen Netzwerken](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/der-zugangsanspruch-der-erben-zum-benutzerkonto-des-erblassers-in-sozialen-netzwerken/) - Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17 BGB § - [Kein durchsetzbarer Anspruch auf Zugang zum digitalen Nachlass](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-durchsetzbarer-anspruch-auf-zugang-zum-digitalen-nachlass/) - Folgendes Urteil des Kammergerichts vom 31.05.2017 wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.07.2018 zum Aktenzeichen III ZR 183/17 aufgehoben: 1. Die Erben des verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks können aufgrund des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) vom Anbieter des Dienstes solange keinen Zugang zum Konto des Verstorbenen erhalten, wie dem nicht alle Kommunikationspartner zugestimmt haben, - [Amtsermittlungsgrundsatz bei Einwand der Testierunfähigkeit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/amtsermittlungsgrundsatz-bei-einwand-der-testierunfaehigkeit/) - Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG, naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den das Testament beurkundenden Notar zu befragen und zur Verfügung stehende medizinische Unterlagen beizuziehen. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.05.2015 - 11 Wx 82/14 - [Gebühr bei Negativauskunft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gebuehr-bei-negativauskunft/) - 1. Der Senat hält daran fest, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 Landesjustizverwaltungskostengesetz in Verbindung mit Nr. 1401 Kostenverzeichnis des Justizverwaltungskostengesetzes keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 € darstellt, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 Familienverfahrensgesetz mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist (Bestätigung Senat vom - [Bestellung und Vergütung eines Verfahrenspflegers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/bestellung-und-verguetung-eines-verfahrenspflegers/) - 1. Der Beschluss für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft muss eine einzelfallbezogene Begründung der gesetzlichen Voraussetzungen enthalten. Eine Begründung, die lediglich floskelhaft den Gesetzeswortlaut wiederholt, genügt nicht. 2. Bei der Festsetzung der aus dem Nachlass zu entnehmenden Vergütung des Nachlasspflegers, ist den potenziellen Erben rechtliches Gehör zu gewähren. Sind diese noch nicht bekannt, ist im Rahmen - [Grundbuchverfahren: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins bei erhobenen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/grundbuchverfahren-nachweis-der-erbfolge-durch-notarielles-testament-erforderlichkeit-der-vorlage-eines-erbscheins-bei-erhobenen-zweifeln-an-der-testierfaehigkeit-des-erblassers/) - Die bloße Behauptung, dass eine letztwillige Verfügung wegen Testierunfähigkeit oder infolge Anfechtung unwirksam sei, bildet regelmäßig keinen ausreichenden Grund, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (Anschluss an OLG München vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14). OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.10.2016 - 12 W 192/16 (GB) § 35 GBO - [Zur Verjährung des Anspruchs aus § 2329 BGB bei gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-verjaehrung-des-anspruchs-aus-§-2329-bgb-bei-gerichtlicher-feststellung-der-vaterschaft/) - Der Anspruch gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB verjährt auch dann in 3 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an, wenn erst nach Ablauf dieser Frist gerichtlich festgestellt wird, dass der Erblasser der Vater des Pflichtteilsberechtigten ist. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2017-1-7 U 151/16 §§ 1600d, 2329, 2332 BGB - [Anspruch auf Bestandsverzeichnis gegen Generalbevollmächtigten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anspruch-auf-bestandsverzeichnis-gegen-generalbevollmaechtigten/) - Miterben haben Anspruch auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses gegen transmortal Bevollmächtigten auf Stichtag des Todes. OLG München, Urteil vom 06.12.2017 - 7 U 1519/17 §§ 362 Abs. 1, 666, 1922 Abs. 1, 2039 Satz 1 BGB - [Ermittlungspflichten des Notars bei Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ermittlungspflichten-des-notars-bei-erstellung-eines-notariellen-nachlassverzeichnisses/) - 1. Die von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB vorgesehene notarielle Aufnahme des Nachlassverzeichnisses geht über eine bloße Beurkundungstätigkeit des Notars hinaus. Die Anforderungen sind nur dann erfüllt, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu - [Vertretung der Erben gegenüber dem Grundbuch aufgrund transmortaler Vollmacht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/vertretung-der-erben-gegenueber-dem-grundbuch-aufgrund-transmortaler-vollmacht/) - 1. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsichtlich des Nachlasses vertreten. 2. Eine Voreintragung der Erben ist weder für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung noch einer Finanzierungsbelastung erforderlich, wenn die entsprechende Bewilligung auch für die Erben bindend geworden ist. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.06.2017 - - [Verzicht eines Ehegatten auf höheren Zugewinnausgleich als freigiebige Zuwendung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verzicht-eines-ehegatten-auf-hoeheren-zugewinnausgleich-als-freigiebige-zuwendung/) - Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kanneine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sein. FG Hessen, Urt. v. 15.12.2016-1 K 199/15 §§ 3 bis 7 ErbStG; §§ 1378, 1408 BGB - [Gebühr für Negativattest](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gebuehr-fuer-negativattest/) - Für die Erteilung eines sogenannten Negativattests in Nachlasssachen kann eine Gebühr gemäß Nr. 1401 der Anlage zum JVKostG erhoben werden. Der Negativtest ist die Auskunft des Nachlassgerichts, dass der Erbfall dort nicht bekannt ist. Die Gebühr beträgt hierfür 15 €. OLG Oldenburg, Beschl. v. 31.08.2017 - 3 W 74/17 § 4 Abs. 1 Anlage Nr. - [Eintragung einer Übertragung des Erbteils im Wege der Abschichtung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/eintragung-einer-uebertragung-des-erbteils-im-wege-der-abschichtung/) - 1. § 40 Abs. 1 GBO ist entsprechend anwendbar, wenn ein Miterbe seinen Erbteil auf das andere Mitglied der Erbengemeinschaft im Wege der Abschichtung überträgt. 2. Einer Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch bedarf es nicht. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2017 - 2 Wx 246/17 §§ 39, 40 GBO - [Schadenersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/schadenersatzanspruch-gegen-den-testamentsvollstrecker/) - 1. Eine objektive Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers ist nicht bereits deshalb zu bejahen, weil dieser zu seinen Gunsten den ihm seiner Ansicht nach zustehenden Auslagenersatz und die ihm seines Erachtens zustehende Vergütung ohne entsprechende Anordnung des Erblassers, eine mit der Erbengemeinschaft zuvor getroffene Vereinbarung oder vorherige rechtskräftige Feststellung durch ein Prozessgericht zu seinen Gunsten dem Nachlass - [Ausweisung einer Ersatznacherbfolge im Erbschein bei vorheriger Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ausweisung-einer-ersatznacherbfolge-im-erbschein-bei-vorheriger-uebertragung-des-nacherbenanwartschaftsrechts/) - Der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bedarf es nicht, wenn die durch sie bedingte Beschränkung des Vorerben gegenstandslos ist, weil der Vorerbe die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat (Anschluss an Senat, Beschluss vom 11.06.1990 - 2 Wx 9/90). OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2017 - 2 Wx 219/17 §§ 2100, 2108 Abs. - [Rechtsfolgen der Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Tod des Letztversterbenden bei einer erbvertraglichen Pflichtteilsstrafklausel](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsfolgen-der-geltendmachung-des-pflichtteils-nach-dem-tod-des-letztversterbenden-bei-einer-erbvertraglichen-pflichtteilsstrafklausel/) - Enthält ein Erbvertrag eine Pflichtteilsstrafklausel mit eineraufschiebend bedingten Enterbung, so kann ein Pflichtteilsverlangen auf den Tod des Zuerststerbenden nur bis zum Tod des Letztversterbenden zum Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge führen. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2017 - 8 W 336/15 § 1938 BGB - [Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Berichtigung oder Vervollständigung einer bereits erteilten Auskunft?](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anspruch-des-pflichtteilsberechtigten-auf-berichtigung-oder-vervollstaendigung-einer-bereits-erteilten-auskunft/) - 1. Im Rahmen des § 2314 BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung einer seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen Auflistung von Vermögensgegenständen, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen. Ausnahmen kommen z.B. in Betracht, wenn der Verpflichtete rechtsirrig einen Vermögensgegenstand nicht dem Nachlass zugerechnet hat oder bestimmte - [Durchstreichungen in handschriftlichem Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/durchstreichungen-in-handschriftlichem-testament/) - 1. Ist in einem handschriftlichen Testament die Passage über die Berufung zum einzigen eingesetzten Erben durchgestrichen, so kann dem ein Aufhebungswille des Erblassers nicht, auch nicht im Sinne einer Vermutung, entnommen werden, solange nicht feststeht, dass der Erblasser (selbst) die Veränderung vorgenommen hat. 2. Soweit bei - unterstellter - Urheberschaft des Erblassers in Bezug auf - [Gebundensein des Nachlassgerichts an den Erbscheinsantrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gebundensein-des-nachlassgerichts-an-den-erbscheinsantrag/) - 1. Auf einen Antrag, mit dem ein Erbrecht nur aufgrund einer letztwilligen Verfügung geltend gemacht wird, darf nicht ein Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilt werden; dies gilt selbst dann, wenn der Erbe in beiden Fällen zu gleicher Quote berufen ist. 2. Zur Frage der alternativen Angabe des Berufungsgrundes im Rahmen eines (auch durch Auslegung ermittelbaren) - [Eingeschränktes Recht zur Abänderung von wechselbezüglichen Verfügungen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/eingeschraenktes-recht-zur-abaenderung-von-wechselbezueglichen-verfuegungen/) - Das Recht zur Abänderung der gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügung kann von den Ehegatten mit beliebigen Einschränkungen - hier: Übereinstimmung mit Testamentsvollstrecker - versehen werden, ohne dass ein Verstoß gegen § 2065 BGB vorliegt. OLG Bremen, Beschl. v. 30.08.2017 - 5 W 27/16 §§ 2065, 2271 BGB - [Wechselbezügliche Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments müssen nicht notwendig in einer Urkunde zeitgleich errichtet werden](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wechselbezuegliche-verfuegungen-eines-gemeinschaftlichen-testaments-muessen-nicht-notwendig-in-einer-urkunde-zeitgleich-errichtet-werden/) - 1. Verfügungen, die im Wechselbezug stehen, müssen nicht zwingend zeitgleich in einer einheitlichen Urkunde getroffen werden. Sie können auch nacheinander in getrennten Urkunden niedergelegt werden. Allerdings muss in diesem Fall ein entsprechender Verknüpfungswille feststellbar sein, der sich aus den Urkunden zumindest andeutungsweise ergeben muss. 2. Auch ein langer Zeitraum von fast 40 Jahren, der zwischen - [Leitfaden der EU-Kommission über grenzüberschreitende Erbfälle](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/leitfaden-der-eu-kommission-ueber-grenzueberschreitende-erbfaelle/) - Die EU-Kommission hat am 24.10.2017 Guidelines zum Thema „Grenzüberschreitende Erbfälle: ein Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger - Wie EU-Vorschriften Erbschaften mit Auslandsbezug vereinfachen“ veröffentlicht, die auf der Internetseite der Europäischen Union abgerufen werden können. Der Leitfaden stellt zu Beginn die wichtigsten Grundsätze der Erbrechtsverordnung vor. Im weiteren Verlauf werden potentielle Erblasser über das Thema Nachlassplanung - [Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments; Testamentsanfechtung wegen Übergehens eines späteren nichtehelichen Kindes](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/widerruf-eines-gemeinschaftlichen-testaments-testamentsanfechtung-wegen-uebergehens-eines-spaeteren-nichtehelichen-kindes/) - 1. Ein Ehegatte kann zu Lebzeiten des anderen seine wechselbezüglichen Verfügungen selbst dann nicht einseitig durch eine neue Verfügung von Todeswegen aufheben, wenn der andere zustimmt (im Anschluss an RG, DR 1945, 76). 2. Ein Widerruf durch eine neue gemeinschaftliche Verfügung setzt voraus, dass die Unterschrift des lediglich mit unterzeichnenden Ehegatten die vom anderen errichtete - [Testierunfähigkeit; Lesefähigkeit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testierunfaehigkeit-lesefaehigkeit/) - 1. Im Interesse der Rechtssicherheit sind an den Beweis einer Testierunfähigkeit sehr strenge Anforderungen zu stellen. Insbesondere muss der Ausschluss der freien Willensbildung in vollem Umfang bewiesen werden, das Vorliegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit begründet keine tatsächliche Vermutung für einen solchen Ausschluss. Dies gilt auch für denjenigen, für den Betreuung angeordnet ist. 2. Wer - [Nachlassauseinandersetzung durch Abschichtung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/nachlassauseinandersetzung-durch-abschichtung/) - 1. Es kann nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen. 2. Ein Nachlass kann nicht nur durch Erbteilsübertragung oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden. Vielmehr ist auch der Weg der sog. Abschichtung anerkannt. - [Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung einer Abschichtungsvereinbarung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erfordernis-der-gerichtlichen-genehmigung-einer-abschichtungsvereinbarung/) - Ist im Rahmen einer Abschichtungsvereinbarung, mit welcher Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, ein Ergänzungspfleger bzw. -betreuer zu beteiligen, ist gemäß § 1822 Nr. 2 BGB die Einholung einer familien- bzw. betreuungsgerichtlichen Genehmigung notwendig. (Leitsatz) OLG Hamm, Beschluss vom 2. August 2017 — 15 W 263/16 - [Beglaubigung der Unterschrift unter einer transmortalen Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/beglaubigung-der-unterschrift-unter-einer-transmortalen-vorsorgevollmacht-durch-die-betreuungsbehoerde/) - Eine i.S.v. § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht genügt den Anforderungen des § 29 GBO. Dabei umfasst die Befugnis der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen, auch transmortale Vorsorgevollmachten. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.09.2015- 11 Wx 71/15 - [Nachweis des Erbrechts durch eröffnetes, eigenhändiges Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/nachweis-des-erbrechts-durch-eroeffnetes-eigenhaendiges-testament/) - Ergibt sich aus einem eigenhändigen, durch das Nachlassgericht eröffneten Testament die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit, so kann der Erbe sein Erbrecht auch durch Vorlage dieses Testaments nebst Eröffnungsprotokoll nachweisen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. April 2016 - XI ZR 440/15 - [Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei notariellem Nachlassverzeichnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verpflichtung-zur-abgabe-einer-eidesstattlichen-versicherung-bei-notariellem-nachlassverzeichnis/) - Auch bei einem notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BatzB kann eine Verpflichtung des Erben zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 260 Abs. 2 BGB bestehen. Gegenstand der Versicherung ist dann nicht das Verzeichnis als Gesamtheit, sondern die Angaben, die der Notar als solche des auskunftspflichtigen Erben gekennzeichnet in das Verzeichnis - [Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen erheblich verzögerter Erstellung eines Nachlassverzeichnisses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/entlassung-eines-testamentsvollstreckers-wegen-erheblich-verzoegerter-erstellung-eines-nachlassverzeichnisses/) - Auch die zunächst pflichtwidrig verweigerte und erst verspätet auf gerichtlichen Hinweis erfolgte Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses kann sich nach den Umständen des Einzelfalls noch nicht als grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers i.S.v. § 2227 BGB darstellen. Im Rahmen des gerichtlichen Ermessens nach § 2227 BGB kann auch bei grober Pflichtverletzung von der beantragten Entlassung des Testamentsvollstreckers abgesehen - [Ansprüche des Untervermächtnisnehmers gegenüber dem Hauptvermächtnisnehmer und dem Vermächtnisvollstrecker](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ansprueche-des-untervermaechtnisnehmers-gegenueber-dem-hauptvermaechtnisnehmer-und-dem-vermaechtnisvollstrecker/) - Die Vorschriften über die Testamentsvollstreckung sind auf die Vermächtnisvollstreckung gern. § 2223 BGB überwiegend entsprechend anwendbar, sodass für die Geltendmachung des Anspruchs aus einem Untervermächtnis nebeneinander sowohl der Hauptvermächtnisnehmer als auch der Vermächtnisvollstrecker passivlegitimiert sind. Hat der Vermächtnisvollstrecker den Vermächtnisgegenstand an den Hauptvermächtnisnehmer herausgegeben, kann der Untervermächtnisnehmer seinen Anspruch ausschließlich gegen den Hauptvermächtnisnehmer geltend machen, - [Die internationale Zuständigkeit in Erbsachen bei „Grenzpendlern“](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/die-internationale-zustaendigkeit-in-erbsachen-bei-grenzpendlern/) - Seit Inkrafttreten der EU-ErbVO richtet sich die internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen bei sog. Grenzpendlern nach Art. 4 ff EuErbVO, d. h. es kommt für die Zuständigkeit auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Zur Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Eingliederung der Familie des Erblasses in - [Vollstreckung einer Verurteilung zur Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/vollstreckung-einer-verurteilung-zur-aufnahme-eines-notariellen-verzeichnisses/) - Die Verpflichtung, durch ein notarielles Verzeichnis Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen, ist insgesamt durch die Festsetzung von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken. Sie kann nicht in die gemäß § 887 ZPO zu vollstreckende Auftragserteilung an den Notar und die gemäß § 888 ZPO zu vollstreckende Mitwirkung bei der - [Voraussetzungen einer Volljährigenadoption](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/voraussetzungen-einer-volljaehrigenadoption/) - Die sittliche Rechtfertigung für die Volljährigenadoption ist Gegenstand einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Dabei kommt es auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an, das seinem ganzen Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen familiären Band ähnelt. Verbleiben nach Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel an der sittlichen Rechtfertigung ist der - [Verfügung über Nachlassimmobilien bei Wiederverheiratungsklausel](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verfuegung-ueber-nachlassimmobilien-bei-wiederverheiratungsklausel/) - Enthält ein Testament eine Wiederverheiratungsklausel in Form der bedingten Nacherbfolge, so ist der überlebende Ehegatte zunächst Vollerbe und bleibt es auch, wenn er nicht heiratet; daneben ist er allerdings auch bedingter Vorerbe. Ergibt wie hier die Auslegung, dass keine Befreiung angeordnet ist, so ist für eine Veräußerung die Zustimmung (sämtlicher) Abkömmlinge als Nacherben in Form - [Ersuchen an das Nachlassgericht zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ersuchen-an-das-nachlassgericht-zur-ernennung-eines-testamentsvollstreckers/) - Trifft ein Erblasser in einem notariellen Testament die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und formuliert sodann: „Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers erfolgt gesondert privatschriftlich.“, so liegt hierin kein Ersuchen an das Nachlassgericht zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 2200 BGB. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. September 2016 - 20 W 158/16 - [Zur Bestimmtheit einer Alleinerbenanordnung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-bestimmtheit-einer-alleinerbenanordnung/) - Verfügen die Erblasser in einem gemeinsamen handschriftlichen Testament, dass „derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat“ Alleinerbe sein soll, so liegt hierin mangels hinreichender Bestimmtheit keine wirksame Erbeinsetzung des Erblassers. OLG Köln, Beschluss vom 14. November 2016 — 2 Wx 536/16 - [Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei nicht datierter Unterzeichnung eines der Ehegatten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wirksamkeit-eines-gemeinschaftlichen-testaments-bei-nicht-datierter-unterzeichnung-eines-der-ehegatten/) - Ein Ehegattentestament ist auch dann wirksam, wenn einer der Ehegatten das Testament geschrieben und der andere Ehegatte das Testament ausschließlich undatiert unterschrieben hat. Ausreichend ist, dass aus dem Text heraus ersichtlich ist, dass es sich um eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten handelt, von der jeder der beiden Ehegatten sowohl im Zeitpunkt der Errichtung als auch - [Anrechnung einer Erbschaft als Einkommen bei Sozialhilfe nach SGB II](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anrechnung-einer-erbschaft-als-einkommen/) - 1. Bei der Anrechnung von Einkommen aus einer während des laufenden SGB II Leistungsbezugs angefallenen Erbschaft sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen. Hierzu zählen auch die vom Leistungsempfänger getragenen Beerdigungskosten (§ 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II in Verbindung mit § 1968 BGB). 2. Bei einmaligem Einkommen - [Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/konkurrenzverhaeltnis-zwischen-einem-oeffentlichen-testament-und-einer-spaeter-errichteten-eigenhaendigen-verfuegung-von-todes-wegen/) - 1. Zur Grundbuchberichtigung im Erbfall, wenn Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen besteht. 2. Berechtigte tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers rechtfertigen das Verlangen des Grundbuchamts, einen Erbschein vorzulegen. OLG München, Beschl. v. 07.03.2016 - 34 Wx 32/16 §§ 18 Abs. 1, 22, 35 Abs. 1, - [Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/grundbuchberichtigung-nach-tod-eines-bgb-gesellschafters/) - Für die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines im Grundbuch eingetragenen GbR-Gesellschafters bedarf es keiner Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn die Erbfolge in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist und sowohl die Erben als auch die weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter die Berichtigung gemäß §§ 19, 29 Abs. 1 Satz 1 GBO bewilligen. KG, Beschluss - [Fehlende Wechselbezüglichkeit der jeweiligen Berufung des Ehepartners zum Alleinerben im gemeinschaftlichen Testament zu einer rund zwei Jahre später gemeinsam getroffenen Schlusserbeneinsetzung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/fehlende-wechselbezueglichkeit-der-jeweiligen-berufung-des-ehepartners-zum-alleinerben-im-gemeinschaftlichen-testament-zu-einer-rund-zwei-jahre-spaeter-gemeinsam-getroffenen-schlusserbeneinsetzung/) - 1. Werden Verfügungen in zwei zeitlich nacheinander errichteten gemeinschaftlichen Testamenten aufgenommen, kann eine Wechselbezüglichkeit nur bei Vorliegen qualifizierter Voraussetzungen bejaht werden. Die Ehegatten müssen dazu nicht nur den Willen zur Zusammenfassung beider Testamente zum Ausdruck bringen, sondern zusätzlich hinsichtlich der früheren und der späteren Verfügung jeweils deutlich machen, dass auch inhaltlich von einem Abhängigkeitsverhältnis auszugehen - [Pflicht des Erben zur Prüfung der Kontoauszüge des Erblassers der letzten 10 Jahre](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/pflicht-des-erben-zur-pruefung-der-kontoauszuege-des-erblassers-der-letzten-10-jahre/) - 1. Besteht der Verdacht, dass ein Erblasser im maßgeblichen Zehn-Jahres-Zeitraum Zuwendungen von seinem Bankkonto oder seinem Depot schenkungsweise an Dritte erbracht hat, so ist der Erbe verpflichtet, von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch zu machen, um eventuelle Zuwendungsempfänger zu ermitteln. 2. Zu den vom Erben anzustellenden Ermittlungen gehört insbesondere auch die Einsichtnahme in die - [Gesamtschuldnerische Haftung eines Miterben für einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gesamtschuldnerische-haftung-eines-miterben-fuer-einen-sanierungsrechtlichen-ausgleichsbetrag/) - Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft ist „Eigentümer" im Sinne des § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB und haftet als Gesamtschuldner für einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag. BVerwG, Urteil vom 10 .09 .2015 - 4 C 3.14 § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB - [Grundsätzliche Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung bei Anfechtung nach § 2079 Satz 1 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/grundsaetzliche-nichtigkeit-der-letztwilligen-verfuegung-bei-anfechtung-nach-§-2079-satz-1-bgb/) - Die nach § 2079 Satz 1 BGB wirksam erklärte Anfechtung hat grundsätzlich die Nichtigkeit der gesamten letztwilligen Verfügung zur Folge; einzelne Verfügungen bleiben nur dann wirksam, wenn nach § 2079 Satz 2 BGB positiv feststellbar ist, dass sie der Erblasser so auch getroffen hätte, falls er zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung Kenntnis von - [Verpflichtung des Erben zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses bei notleidenden Nachlässen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verpflichtung-des-erben-zur-erstellung-eines-notariellen-nachlassverzeichnisses-bei-notleidenden-nachlaessen/) - Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis zu decken, so kann der Erbe die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verweigern. Er ist gemäß § 2314 Abs. 2 BGB nicht dazu verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. LG Amberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 12 O - [Bindung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren durch zivilgerichtliches Feststellungsurteil](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/bindung-des-nachlassgerichts-im-erbscheinsverfahren-durch-zivilgerichtliches-feststellungsurteil/) - Das Nachlassgericht ist im Erbscheinsverfahren durch ein zivilgerichtliches Feststellungsurteil durch dessen präjudizielle subjektive und objektive Rechtskraft in seiner Entscheidung gebunden. Hieraus folgt, dass alle Einwände eines in beiden Verfahren Beteiligten gegen die Wirksamkeit eines Testaments, die dieser vor Eintritt der formellen Rechtskraft hätte erheben können, auch im sich anschließenden Erbscheinsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nur in dem - [Wer zahlt für die Bestattung - Beerdigung?](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wer-zahlt-fuer-die-bestattung-beerdigung/) - Wer kann in Anspruch genommen werden, wenn die Beerdigung vom Sozialamt veranlasst wird? Kann man sich dagegen wehren, vom Sozialamt wegen der Beerdigungskosten in Anspruch genommen zu werden? - [Notarielles Nachlassverzeichnis: Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und des Auskunftsberechtigten bei der Erstellung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/notarielles-nachlassverzeichnis-anwesenheitsrecht-des-auskunftspflichtigen-und-anwesenheitsrecht-des-auskunftsberechtigten-bei-der-erstellung-des-verzeichnisses/) - Ein Nachlassverzeichnis dient in erster Linie dazu, einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu verschaffen. Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist eine besondere Form eines Nachlassverzeichnisses. Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist nicht bereits wegen der fehlenden Anwesenheit des zur Auskunft Verpflichteten bei der Erstellung des Verzeichnisses unzureichend. Bei einer vorab erfolgten Belehrung über seine Mitwirkungs- und Auskunftsverpflichtungen - [Ungültigkeit eines Testaments wegen nicht sicher feststellbarer Datierung in Bezug auf die Jahresangabe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ungueltigkeit-eines-testaments-wegen-nicht-sicher-feststellbarer-datierung-in-bezug-auf-die-jahresangabe/) - Enthält ein Testament eine unklare Datierung, weil sich jedenfalls eine Jahresangabe nicht sicher feststellen lässt, findet § 2247 Abs. 5 BGB entsprechende Anwendung mit der Folge, dass das Testament nicht als gültig anzusehen ist, wenn möglich bleibt, dass es zeitlich vor einem weiteren Testament mit vollständigen Datumsangaben errichtet worden ist. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2015 - [Erbscheinsverfahren: Wertfestsetzung beim Eintritt des Nacherbfalls](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbscheinsverfahren-wertfestsetzung-beim-eintritt-des-nacherbfalls/) - 1. Tritt infolge des Todes des Vorerben der Nacherbfall ein, ist eine gesonderte Wertfestsetzung für das Eigenvermögen des Vorerben und das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen erforderlich. 2. Für die Bewertung des der Nacherbfolge unterliegenden Vermögens ist auf den Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls abzustellen. OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2015 - 1-15 W 212 + 274/15 - [Irrtum über Wirkungen der Rücknahme aus amtlicher Verwahrung trotz Belehrung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/irrtum-ueber-wirkungen-der-ruecknahme-aus-amtlicher-verwahrung-trotz-belehrung/) - Die nach § 2256 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich vorgesehene, für jemanden, der in Rechtsfragen bewandert ist, schwerlich misszuverstehende, Belehrung des Erblassers dahin, dass das vor einem Notar errichtete Testament durch die Rückgabe als widerrufen gilt („Dieses Testament gilt durch die am 9. Febr. 2005 erfolgte Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung als widerrufen."), schließt - [Übernahmepflicht von Bestattungskosten nach Sozialhilferecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/uebernahmepflicht-von-bestattungskosten-nach-sozialhilferecht/) - Nicht in jedem Fall muss das Sozialamt die Beerdigungskosten/ Bestattungskosten übernehmen, wenn der Hinterbliebene bedürftig ist. 1. Ein potenzieller Erbe kann trotz Ausschlagung des Erbes nach landesrechtlichen Vorschriften zur Bestattung verpflichtet sein. 2 . Die Erbausschlagung bewirkt, dass die Erbschaft als von Anfang an nicht angefallen gilt. Ein eventueller Nachlasswert steht deshalb dem zur Bestattung - [Anforderung an die Beweisführung, wenn ein Testament nur in Kopie vorliegt](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anforderung-an-die-beweisfuehrung-wenn-ein-testament-nur-in-kopie-vorliegt/) - 1. Bei einem nicht mehr im Original auffindbaren Testaments erfordert die Amtsermittlungspflicht eine besonders gründliche Aufklärung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem verschwundenen Original. Dies erfordert regelmäßig eine förmliche Beweisaufnahme („Strengbeweis") durch Vernehmung dazu benannter Zeugen. 2 . Die Fotokopie eines Testaments als solche erfüllt nicht die Anforderungen an ein formgültiges privatschriftliches Testament; allein aus - [Bindung des Grundbuchamtes an Testamentsvollstreckerzeugnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/bindung-des-grundbuchamtes-an-testamentsvollstreckerzeugnis/) - Sind im Testamentsvollstreckerzeugnis keine Abweichungen vom gesetzlichen Umfang der Befugnisse angegeben, hat das Grundbuchamt in aller Regel ohne eigene Sachprüfung davon auszugehen, dass Einschränkungen der gesetzlichen Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht bestehen. OLG München, Beschluss vom 16.11.2015 - 34 Wx 178/15 §§ 2205, 2208, 2216, 2217, 2368 BGB; § 35 Abs. 2 GBO - [Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Tod des Beamten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/vererblichkeit-des-urlaubsabgeltungsanspruchs-bei-tod-des-beamten/) - Bei Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Tod des Beamten entsteht ein unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG abzuleitender, vererblicher Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs. Ein solcher Abgeltungsanspruch entsteht nur im Hinblick auf die unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsdauer, nicht aber auch im Hinblick auf durch nationale Bestimmungen - wie etwa § 125 Abs. 1 - [Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und des Auskunftsanspruchs in seinen unterschiedlichen Stärkegraden](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verjaehrung-des-pflichtteilsanspruchs-und-des-auskunftsanspruchs-in-seinen-unterschiedlichen-staerkegraden/) - 1. Bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren ist Entscheidungsgrundlage das gesamte mündliche und schriftliche Vorbringen einschließlich von Prozesshandlungen, die in vorbereitenden Schriftsätzen erst für eine mündliche Verhandlung angekündigt worden sind. Das gilt auch für geänderte Anträge, die erst nach einer vorausgegangenen mündlichen Verhandlung schriftsätzlich eingereicht worden sind. 2. Die Auskunftsansprüche aus § 2314 BGB verjähren - [Auskunftsanspruch zwischen Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/auskunftsanspruch-zwischen-miterben/) - Bei Erben in einer Erbengemeinschaft ist es nicht selten, dass sich ein Miterbe des Nachlasses und der mit dem Erbfall notwendigen Aufgaben annimmt. Ebenso nicht selten fürchten die übrigen Erben dadurch zu kurz zu kommen. Das Misstrauen kann dadurch bestärkt sein, dass der Miterbe zuvor bereits Betreuer des Erblassers war, wie in dem Fall, den - [Einseitige Abänderung eines Berliner Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/einseitige-abaenderung-eines-berliner-testaments/) - Lassen Sie sich beraten, ob die einseitige Abänderung bei Ihrem Berliner Testament möglich ist. Denn es kommt darauf an, wie es formuliert ist, welche Änderungen erfolgen sollen und zu welchem Zeitpunkt geändert werden soll, damit eine einseitige Änderung des Berliner Testaments rechtlich bindend möglich ist. Bereits bei der Errichtung eines Berliner Testamtens sind besonders hohe - [Kosten eines Feuerwehreinsatzes - Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kosten-eines-feuerwehreinsatzes-zustandshaftung-bei-zwangserbschaft-des-fiskus/) - Das Land Niedersachsen kann als Zwangserbe eines Grundstücks nicht die Dürftigkeitseinrede des § 1990 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend machen, wenn es wegen einer nach dem Erbfall eingetretenen Störung als Zustandsstörer in Anspruch genommen wird, da die Kosten dieser Inanspruchnahmen Eigenverbindlichkeiten des Erben und keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 BGB darstellen. VG - [Sozialhilfeträger dürfen lebzeitige Schenkungen zurückfordern](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/sozialhilfetrager-durfen-lebzeitige-schenkungen-zuruckfordern/) - Verarmt ein Schenker, kann er getätigte Schenkungen soweit zurückfordern, soweit es zur Deckung seines angemessenen Unterhalts erforderlich ist. Wird der Schenker von Sozialleistungen abhängig, kann der Sozialhilfeträger diese Rückforderungsansprüche auf sich überleiten und die Zahlung an sich beanspruchen. Im vorliegenden Fall hatte der Beschenkte gegen die Rückforderung durch den Sozialhilfeträger eingewandt, dass die Schenkung, wenn sie - [Erbrecht und Vermögensgesetz](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbrecht-und-vermoegensgesetz/) - Erbrecht und Vermögensgesetz - [Heranziehung von Geschwistern zu Bestattungskosten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/heranziehung-von-geschwistern-zu-bestattungskosten/) - Die im NBestattG zugelassene Heranziehung von Geschwistern stellt sich auch im Übrigen nicht als willkürlich und verfassungswidrig dar. Die Bestattungspflicht der Angehörigen einschließlich der Geschwister dient dem ordnungsrechtlichen Zweck, im öffentlichen Interesse die ordnungsgemäße Durchführung der Bestattung Verstorbener zu gewährleisten. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass jeder menschliche Leichnam bestattet wird. Die Bestattung dient dazu, - [Erbeinsetzung, bedingt durch Pflege der Tiere des Erblassers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbeinsetzung-bedingt-durch-pflege-der-tiere-des-erblassers/) - Kommt es im Falle einer durch die Aufnahme von Tieren des Erblassers zur Pflege bedingten Erbeinsetzung nachfolgend nicht zu einer Aufnahme der Tiere, so wird dieser Testamentserbe nicht Erbe, wenn es nach dem Tod des Erblassers zu einer anderweitigen Unterbringung der Tiere kommt und der Testamentserbe trotz Aufnahmemöglichkeit die Aufnahme der Tiere ablehnt, weil sie - [Voraussetzungen des Absehens des Nachweises der Erbfolge durch Vorlage eines Erbscheins](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/voraussetzungen-des-absehens-des-nachweises-der-erbfolge-durch-vorlage-eines-erbscheins/) - Die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 3 GBO setzt nicht nur die Einhaltung der Wertgrenze für das betreffende Grundstück oder dessen Anteil voraus, sondern verlangt im Interesse der Rechtssicherheit auch, dass die Beschaffung des Erbscheins mit unverhältnismäßigen Aufwand an Kosten und Mühe verbunden ist. OLG Jena, Beschluss vom 22.10.2014 - 3 W 423/14 § 35 - [Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Grundbuchamt vor der Löschung eines Nacherbenvermerks](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gewaehrung-rechtlichen-gehoers-durch-das-grundbuchamt-vor-der-loeschung-eines-nacherbenvermerks/) - Dem Nacherben ist vor der Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch auch dann rechtliches Gehör zu gewähren, wenn ein ernsthaftes Bestreiten der Entgeltlichkeit der Verfügung bei entsprechender Würdigung der Person des Käufers nicht in Betracht kommt. OLG Bamberg, Beschluss vom 22.01.2015 - 3 W 3/15 §§ 2113 Abs. 2 Satz 1 BGB, Artikel 103 Absatz 11 - [Zwangsmittel bei Verzögerungen der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zwangsmittel-bei-verzoegerungen-der-erstellung-eines-notariellen-nachlassverzeichnisses/) - 1. Die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB ist auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten - hier: des Notars notwendig ist. 2. Zwar fallen Verzögerungen bei der Arbeit der Notariate grundsätzlich nicht den jeweiligen Antragstellern zur Last. Sind - [Zur Auslegung gemeinschaftlicher Testamente](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-auslegung-gemeinschaftlicher-testamente/) - Bei der Auslegung gemeinschaftlicher Testamente ist stets zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (Bestätigung von BGH, Urt. v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91, MJW 1993, 256 unter 2.). Die Interpretation von letztwilligen Verfügung des Erstversterbenden kann auch von dem Verhalten des - [Frist für die Anfechtung der Anfechtungserklärung von Erbschaftsannahme oder Ausschlagung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/frist-fuer-die-anfechtung-der-anfechtungserklaerung-von-erbschaftsannahme-oder-ausschlagung/) - Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB. BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - IV ZB 39/14 - [Wiederverheiratungsklausel mit Vermächtnis zugunsten der Abkömmlinge des Erstversterbenden](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wiederverheiratungsklausel-mit-vermaechtnis-zugunsten-der-abkoemmlinge-des-erstversterbenden/) - Eine letztwillige Verfügung, die den überlebenden Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung mit einem Vermächtnis zugunsten der Abkömmlinge des Erstversterbenden in Höhe des Wertes des Nachlasses des Erstversterbenden belastet, ist nichtig. Die ergänzende Testamentsauslegung kann in einem solchen Fall jedoch einen Vermächtnisanspruch in einer Höhe ergeben, der dem überlebenden Ehegatten einen Nachlasswert in Höhe des - [Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbeinsetzung durch einen gesetzlichen Erben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wirksamkeit-der-anfechtung-einer-erbeinsetzung-durch-einen-gesetzlichen-erben/) - 1. Eine „irrige Annahme oder Erwartung" des Erblassers i.S.d. § 2078 Abs. 2 BGB kann nicht nur in positiv vorhandenen Fehlvorstellungen des Erblassers liegen, sondern auch in Erwartungen, die er bei der Testamentserrichtung unbewusst als selbstverständlich vorausgesetzt hat. 2. Eine solche unbewusste Selbstverständlichkeit muss für den letzten Willen nicht nur ursächlich, sondern der den Erblasser - [Anordnung von Vor- und Nacherbfolge nachdem Längstlebenden im Ehegattentestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anordnung-von-vor-und-nacherbfolge-nachdem-laengstlebenden-im-ehegattentestament/) - 1. Die Auslegung der Erbeinsetzung nach dem Längstlebenden in einem privatschriftlichen Ehegattentestament als Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge kommt gerade dann in Betracht, wenn der Grundbesitz den wesentlichen Nachlass ausmacht und dieser Grundbesitz nach dem Willen der Eheleute nach dem Tod ihrer als Erben des Längstlebenden eingesetzten Kinder auf dritte Verwandte übergehen soll. 2. Zur - [Ausschluss des Ehegattenerbrechts durch Scheidungsantrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ausschluss-des-ehegattenerbrechts-durch-scheidungsantrag/) - Nach § 1933 Satz 1 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Versterbens des Erblassers (in formeller Hinsicht) ein Antrag auf Ehescheidung rechtshängig und (in materiell-rechtlicher Hinsicht) dieser Antrag z. Zt. des Erbfalls begründet war. Eine erst nach Eintritt des Erbfalls erklärte und wirksam gewordene Rücknahme des Ehescheidungsantrags ändert nichts - [Gemeinschaftliches Testament, Zuwendungsverzicht, Bindungswirkung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gemeinschaftliches-testament-zuwendungsverzicht-bindungswirkung/) - Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament zwei Kinder als Schlusserben eingesetzt und schließt der überlebende Ehegatte mit einem dieser Kinder einen entgeltlichen Zuwendungsverzicht mit Erstreckung auf dessen Abkömmlinge, so bezieht sich die Bindungswirkung der Schlusserbeinsetzung für den überlebenden Ehegatten im Zweifel auch auf den Erbteil, der dem anderen Kind infolge des Zuwendungsverzichtes angewachsen ist. OLG - [Wirksamkeit eines Nottestaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wirksamkeit-eines-nottestaments/) - Die Niederschrift eines Nottestaments ist auch dann wirksam errichtet, wenn die von dem Erblasser allein unterschriebene und genehmigte Erklärung zusammen mit der auf einem gesonderten Blatt von einem Testamentszeugen niedergelegten und von diesem unterschriebenen Erklärung eine einheitliche Urkunde bildet. OLG München, Beschl. v. 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 - [Keine Teilerfüllung des Anspruchs auf ein Bestandsverzeichnis durch Teilauskunft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/keine-teilerfuellung-des-anspruchs-auf-ein-bestandsverzeichnis-durch-teilauskunft/) - Teilauskünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Anspruchs auf ein Bestandsverzeichnis, solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen. BGH, Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13 - [Bestattungskosten - Beerdigungskosten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/bestattungskosten-beerdigungskosten/) - Wer bezahlt die Bestattung / Beerdigung? Wie verhalten sich die Bestattungspflicht und die Kostentragungspflicht zueinander? - [Pflichtteil Verjährung verhindern](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/pflichtteil-verjaehrung-verhindern/) - Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt wie andere Ansprüche regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende. Für die Berechnungen ist aber der Zeitpunkt maßgeblich, ab dem der Pflichtteilsberechtigte davon erfährt, dass er enterbt ist. In der Regel geschieht das mit der Zustellung der Eröffnungsprotokolls, mit dem der Berechtigte vom Inhalt des Testaments oder des Berliner Testaments Kenntnis - [Erbunwürdigkeit bei versuchter Tötung einer Geschäftsunfähigen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbunwuerdigkeit-bei-versuchter-toetung-einer-geschaeftsunfaehigen/) - Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein Erbe dann erbunwürdig im Sinne des §2339 Abs. 1 Satz 1 BGB ist, wenn er versucht hat, den Erblasser zu töten und kein Einverständnis des Erblassers mit der Tötung angenommen werden kann. Der Sohn einer Erblasserin klagte gegen seinen Vater (Beklagter). Die Erblasserin und der Beklagte hatten ein notarielles Testament errichtet, mit dem - [Testierwille - Nicht jede schriftliche Erklärung ist ein Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testierwille-nicht-jede-schriftliche-erklaerung-ist-ein-testament/) - Nicht jede schriftliche Erklärung eines Verstorbenen ist ein Testament, nur weil sie den formalen Voraussetzungen des §2247 BGB genügt. Für die wirksame Errichtung eines Testaments ist auch ein Testierwille erforderlich. Die Entscheidung des OLG Düsseldorfs schließt an andere Entscheidungen über Testamente auf Bierdeckeln, Servietten oder Schmierpapier an. Auf der Rückseite der einfachen Ablichtung einer notariellen Urkunde - [Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Erbschaftsteuer](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/das-bundesverfassungsgericht-bverfg-zur-erbschaftsteuer/) - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erbschaftsteuer - [Eigenhändiges Testament - Abschlussfunktion der Unterschrift](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/eigenhaendiges-testament-abschlussfunktion-der-unterschrift/) - Die formellen Anforderungen an ein Testament sind hoch. Fehler bei der Errichtung können ein Testament unwirksam machen. Die Vorstellungen des Erblassers über sein Erbe und den Pflichtteil wären dann nicht umsetzbar. Über die Unwirksamkeit eines Berliner Testaments durch nachträgliche Ergänzungen und Fehler beim Berliner Testament hatten wir ebenso berichtet wie über ein unwirksames Testament durch - [Erbrecht und Fehler beim Berliner Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbrecht-und-fehler-beim-berliner-testament/) - Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, mit dem die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten das Erbe an eine bestimmte dritte Person fällt. Bei der Gestaltung sind höchste Anforderungen an eindeutige Formulierungen der erbrechtlichen Verfügungen zu stellen. In der Praxis zeigt - [Berliner Testament durch nachträgliche Ergänzung unwirksam](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/berliner-testament-durch-nachtragliche-erganzung-unwirksam/) - Die nachträgliche Ergänzung oder Änderung eines Berliner Testaments muss vom Erblasser gesondert unterzeichnet werden, sonst droht das gesamte Testament formunwirksam zu werden. Das Bayrische Oberlandesgericht verwarf das Berliner Testament eines Ehepaares, bei dem unter den Unterschriften eine Ergänzung eingefügt wurde. Die nachträgliche Klausel konnte vom Gericht nicht als nähere Erläuterung des Testamentstextes gewertet werden, weil - [Verjährung von Pflichtteilsansprüchen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verjaehrung-von-pflichtteilsanspruechen/) - Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen richtet sich nicht nach der Annahme der Erbschaft durch den letzten Miterben, sondern nach der Annahme durch den Miterben, der vom Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen wird. Die Ablaufhemmung in Nachlassfällen nach §211 Abs. 1 BGB gestaltet sich nach den persönlichen Verhältnissen der einzelnen Gesamtschuldner. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3. - [Verjährung des Pflichtteils bei Erbengemeinschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verjaehrung-des-pflichtteils-bei-erbengemeinschaft/) - Zur Verjährung des Pflichtteilsrecht bei Erbengemeinschaft. - [Verjährung Pflichtteil - Haftung Rechtsanwalt](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/verjaehrung-pflichtteil-haftung-rechtsanwalt/) - Verjährung beim Pflichtteil - Wann haftet der Rechtsanwalt für die Verjährung von Ansprüchen des Pflichtteilsberechtigten. - [Schonvermögen beim Behindertentestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/schonvermoegen-beim-behindertentestament/) - Mit einem Behindertentestament soll die Teilhabe eines behinderten Kindes am Nachlass gesichert werden, ohne dass dadurch staatliche Unterstützungen gekürzt werden. Dazu ist das Testament so zu gestalten, dass das Schonvermögen des Kindes nicht überschritten wird. Durch Vorerbschaft, Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung wird dem Kind die Verfügungsbefugnis über den Nachlass entzogen. Seine Gläubiger, zu denen auch die - [Berliner Testament bei Testierunfähigkeit](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/berliner-testament-bei-testierunfaehigkeit/) - Kann ein Berliner Testament wirksam widerrufen werden, wenn der Ehegatte nach der Errichtung testierunfähig geworden ist? Problematisch wird der Widerruf, soweit das Berliner Testament Bindungswirkung entfaltet. Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen richtet sich nach den Vorschriften zum Rücktritt vom Erbvertrag. Die Bindungswirkung durch wechselbezügliche Verfügungen kann nur durch eine notarielle Erklärung aufgehoben werden, die dem anderen - [Notarpflicht zur Abschichtung?](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/notarpflicht-zur-abschichtung/) - Das OLG Hamm bestätigt in einer aktuellen Entscheidung zur Abschichtung, dass eine Abschichtungsvereinbarung zwischen Miterben einer Erbengemeinschaft auch dann keiner notariellen Form bedarf, wenn sich ein Grundstück im Nachlass befindet. Es genügt, wenn die Identität der Miterben beglaubigt ist, um eine Umschreibung auf einen Miterben im Grundbuch herbeizuführen. OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 2013, - [Ist ein Vermächtnisnehmer berechtigt, Beschwerde dagegen einzulegen, dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers abgelehnt wird](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ist-ein-vermachtnisnehmer-berechtigt-beschwerde-dagegen-einzulegen-dass-die-ernennung-eines-testamentsvollstreckers-abgelehnt-wird/) - Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist ein wichtiges Gestaltungselement im Erbrecht, um den Erblasserwillen umzusetzen. Die durch Verfügung von Todes wegen zu treffende Anordnung sorgt bei den Erben und sonstigen Hinterbliebenen recht häufig für Unmut. Nicht selten benötigen der Testamentsvollstrecker und die Betroffenen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht, um sich nach den jeweiligen Rechten - [Erbrechtsverordnung zur Regelung internationaler Erbfälle](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbrechtsverordnung-zur-regelung-internationaler-erbfaelle/) - Die Änderungen durch die Erbrechtsverordnung ab 2015 sind für alle beachtlich, deren Erbrecht einen internationalen Bezug ausweist. Betroffen sind insbesondere Menschen, die nicht in dem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Vermögen im Ausland haben, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder für die, die darin eine Möglichkeit sehen, sich von Pflichtteilsansprüchen - [Testamentsvollstreckung und die Entlassung eines Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentsvollstreckung-und-die-entlassung-eines-testamentsvollstreckers/) - Ein Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung anordnen. Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, den Willen des Erblassers umzusetzen. Als Testamentsvollstrecker kann der Erblasser eine konkrete Person und ggf. eine Ersatzperson bestimmen oder die Besetzung dieses Amtes dem Nachlassgericht überlassen. Wird das Amt angenommen, stellt das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis aus. Die Testamentsvollstreckung ist ein - [Keine Versteigerung gegen den Willen der Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/keine-versteigerung-gegen-den-willen-der-miterben/) - Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass stellt bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ein gemeinschaftliches Vermögen der Erben dar. Die Auseinandersetzung kann von jedem einzelnen Erben verlangt werden. Sie wird durch eine Auseinandersetzungsvereinbarung bzw. einen Auseinandersetzungsvertrag umgesetzt, mit dem die Miterben die Verteilung des Nachlasses bestimmen. Mit Zustimmung aller Erben kann eine Teilauseinandersetzung des Nachlasses - [Ersatzerbschaft - Auslegung eines Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/ersatzerbschaft-auslegung-eines-testaments/) - Kann ein Testament dahin ausgelegt werden, dass die Erben einer Schwägerin als Ersatzerben in Betracht kommen? Darüber hatte das OLG Frankfurt am Main zu entscheiden. Die Erblasserin hatte keine Abkömmlinge. Ihr Mann war vor ihr verstorben. Andere verwandte Personen konnten auch durch den Nachlasspfleger nicht ermittelt werden. Nach dem Tod ihres Mannes behielt die Erblasserin weiter - [Erbrecht und Mietvertrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbrecht-und-mietvertrag/) - Das deutsche Erbrecht geht grundsätzlich davon aus, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen (die Erbschaft) als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Dogmatisch wichtig ist dabei, dass das Vermögen in seiner Gesamtheit übergeht und nicht jeder Vermögensgegenstand einzeln. Der Übergang umfasst neben dem positiven Vermögen auch Nachlassverbindlichkeiten. Eine Sondererbfolge (die Erbfolge in - [Anspruch gegen einen Unterhaltspflichtigen auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/anspruch-gegen-einen-unterhaltspflichtigen-auf-ruckforderung-einer-schenkung-oder-geltendmachung-eines-pflichtteilsanspruchs/) - Unterhaltsberechtigte habe gegen einen Unterhaltsschuldner keinen Anspruch darauf, dass er eine Schenkung zurückfordert oder seinen Pflichtteil geltend macht. Unterhaltsrechtlich ist der Verpflichtete lediglich so zu behandeln, als habe er den Vermögenswert (den Pflichtteil) realisiert. Zwei Kinder verklagten Ihren Vater. Der musste eine lange Gefängnisstrafe absitzen, weil er die Mutter der Kinder getötet hatte. Als die - [Zur Herausgabe von ererbten Vermögen während der Wohlverhaltensphase](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-herausgabe-von-ererbten-vermogen-wahrend-der-wohlverhaltensphase/) - Nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO obliegt es dem Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder (Insolvenzverwalter) herauszugeben. Diese Obliegenheit hat er durch die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages zu erfüllen. Selbst wenn der - [Interessenkollision des Rechtsanwaltes](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/interessenkollision-des-rechtsanwaltes/) - Vertritt ein Rechtsanwalt Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und im selben Erbfall deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen, verstößt er gegen das Vertretungsverbot gemäß §43a Abs. 4 BRAO, §3 Abs. 1 BORA. Beide Mandate betreffen dieselbe Rechtssache, die jeweils wahrzunehmenden Interessen widersprechen einander und dieser Interessenkonflikt ist im Streitfall nicht nur latent gegeben, - [Zur Umschreibung von Wohnungseigentum, das Minderjährigen als Vermächtnis zugewandt wurde, wenn ein Elternteil Miterbe ist](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-umschreibung-von-wohnungseigentum-das-minderjahrigen-als-vermachtnis-zugewandt-wurde-wenn-ein-elternteil-miterbe-ist/) - Das OLG München entschied, dass zur Umschreibung von Wohnungseigentum auf Minderjährige die Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers zur dinglichen Überlassung nicht erforderlich ist. Für die Auflassung, mit der die Übertragung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums vereinbart wurde, ist allerdings eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig. Zwei Erbinnen (die Schwestern 1 und 2) erbten unter anderem eine leerstehende und - [Besitzschutz unter Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/besitzschutz-unter-miterben/) - Das Amtsgericht Rostock gab per einstweiliger Verfügung dem Antrag einer Miterbin statt, mit dem sie die Herausgabe von Nachlassgegenständen forderte, die durch eine andere Miterbin aus einer Immobilie des Erblassers fortgeschafft wurden. Das Gericht sah es dabei als unerheblich an, dass die Antragstellerin im Vorfeld selbst mittels verbotener Eigenmacht Nachlassgegenstände aus der Immobilie in ihren - [Grundbucheinsicht für Erben zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/grundbucheinsicht-fur-erben-zur-berechnung-von-pflichtteilsanspruchen/) - Kann ein Erbe plausibel machen, dass die Einsicht in das Grundbuch und die Grundbuchakten für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen bedeutsam sein kann, ist darin ein berechtigtes Interesse im Sinne der Grundbuchordnung zu sehen und entsprechende Grundbucheinsicht zu gewähren. Das Landgericht Stuttgart nahm in seinem Beschluss auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 20.01.2004 Bezug, die - [Öffentliches Testament weist Erbrecht gegenüber Banken und Sparkassen ausreichend nach](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/offentliches-testament-weist-erbrecht-gegenuber-banken-und-sparkassen-ausreichend-nach/) - Eine Bank weigerte sich, das Darlehenskonto, das ein Erblasser durch ein öffentliches Testament seiner Frau und seinen Kindern hinterlassen hatte, auf diese umzuschreiben. Obwohl die Erben ihr Erbrecht durch die Sterbeurkunde und das eröffnete notarielle Testament nachweisen konnten, forderte die Bank von den Erben einen Erbschein. Die Kosten des Erbscheins wurden von den Erben klageweise - [Entlassung eines unfähigen Testamentsvollstreckers](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/entlassung-eines-unfahigen-testamentsvollstreckers/) - § 2227 BGB regelt, dass das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Die langjährige Dauer einer Abwicklungsvollstreckung kann als Anzeichen der Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers gewertet werden - so das Oberlandesgericht Köln. Unter Unfähigkeit wird hier - [Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit dem Tod](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/transmortale-vollmacht-an-alleinerben-erlischt-mit-dem-tod/) - Eine Vollmacht des Erblassers, die nach seinem Tod weiter gelten soll, erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede), die ausdrücklich im Gesetz geregelt sind, verschmelzen das Vermögen des Erblassers und des Alleinerben mit dem Todesfall zu einer rechtlichen Einheit. Schuldrechtliche Beziehungen zwischen beiden erlöschen aufgrund dieser Konfusion. - [Kein eigenhändiges Testament durch Pfeildiagramm](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/kein-eigenhandiges-testament-durch-pfeildiagramm/) - Ein handschriftliches Testament, das aus der Kombination eines Pfeildiagramms und Worten bestand, ist unwirksam, wenn die Worte für sich allein genommen keine auslegbare letztwillige Verfügung darstellen. Nach § 2247 Absatz 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Ein Pfeildiagramm genügt diesem Schriftformerfordernis nicht. Die Schriftform soll den - [Zur Wirksamkeit verloren gegangener Testamente](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/zur-wirksamkeit-verloren-gegangener-testamente/) - Ein Testament, das ohne Zutun des Erblassers verloren geht, wird dadurch nicht unwirksam. Das Bayrische Oberlandesgericht wies darauf hin, dass zum Nachweis des Erblasserwillens grundsätzlich die Urschrift des Testaments vorzulegen sei. Geht die Verfügung von Todes wegen aber verloren, müsse mit allen gebotenen Mitteln der Nachweis der Errichtung und des Inhalts der letztwilligen Verfügung erbracht - [Annahme des Erbes durch schlüssiges Verhalten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/annahme-der-erbschaft-durch-schlussiges-verhalten/) - Das Erbe kann auch durch schlüssiges Verhalten angenommen werden, denn im Gegensatz zur Ausschlagungserklärung ist die Annahme einer Erbschaft nicht an formale Kriterien geknüpft. (mehr zur Ausschlagung) Verstreicht die Ausschlagungsfrist ohne Ausschlagungserklärung gilt das Erbe als angenommen. Hat der Erblasser ein Testament errichtet, beginnt die Ausschlagungsfrist mit der Zustellung der Eröffnungsniederschrift mit einer Kopie des - [Wertermittlungsgutachten durch Pflichtteilsberechtigten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wertermittlungsgutachten-durch-pflichtteilsberechtigten/) - Dem Pflichtteilsberechtigten steht ein eigenständiges Wertermittlungsgutachten zu, wenn die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Nachlass unstreitig ist oder vom Pflichtteilsberechtigten bewiesen wurde. Der Pflichtteilsberechtigte besitzt keinen Anspruch auf einen amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Auswahl des Sachverständigen, der für die Wertermittlung herangezogen wird, ist dem Erben überlassen. Der Erbe muss im Zweifel aber beweisen, dass - [Gleichzeitiges Versterben ist auslegungsfähig](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/gleichzeitiges-versterben-ist-auslegungsfahig/) - In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zum „gleichzeitigen Versterben“ entschied das Bayrische Oberlandesgericht, dass dieser Begriff auslegungsfähig ist. Zu erforschen ist stets der wirkliche Wille des Erblassers. Steht dieser Wille der Formulierung des Testaments entgegen, kommt in ihm aber gleichwohl zum Ausdruck, kann dem wirklichen Willen des Erblassers in seltenen Fällen Vorrang vor dem eindeutigen - [Wechselbezügliche Verfügungen in einem Berliner Testament können nach Scheidung fortbestehen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/wechselbezugliche-verfugungen-in-einem-berliner-testament-konnen-nach-scheidung-fortbestehen/) - Die Verfügungen gemeinschaftlich testierender Ehegatten in einem Berliner Testament können trotz einer späteren Auflösung der Ehe aufrechterhalten werden, wenn ein entsprechender Fortgeltungswille zur Zeit der Testamentserrichtung bestand. Der Bundesgerichtshof hob mit seiner Entscheidung ein entgegenlautendes Urteil des Kammergerichts auf und bestärkte damit die Möglichkeit gemeinsam testierender Ehepartner, über die Dauer der Ehe hinaus zu testieren. - [Testamentarische Ausschlussklausel bei Rückzahlung des Pflichtteils](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentarische-ausschlussklausel-bei-ruckzahlung-des-pflichtteils/) - Das Bayrische Oberlandesgericht entschied, dass die testamentarische Ausschlussklausel, welche ein Ehepaar in einem Berliner Testament festgehalten hatte, auch bei der Rückzahlung des Pflichtteils zu Lebzeiten des letztversterbenden Ehepartners greift. Mit der Ausschlussklausel sollten die Kinder nur den Pflichtteil erhalten, die nach dem erstversterben Ehepartner ihren Pflichtteil eingefordert hatten. Nach dem Erbfall hatten die Kinder ihren - [Pflichtteilberechtigte besitzen kein Beschwerderecht gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/pflichtteilberechtigte-besitzen-kein-beschwerderecht-gegen-die-erteilung-eines-testamentsvollstreckerzeugnisses/) - Das Oberlandesgericht Celle sah keine Berechtigung eines Pflichtteilberechtigten, gegen einen Vorbescheid über die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Beschwerde einzulegen. Die Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten sind schuldrechtlicher Natur und richten sich allein gegen den Erben, nicht gegen den Testamentsvollstrecker. Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers bedeutet deshalb keinen unmittelbaren, nachteiligen Eingriff in die Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteilsberechtigte hat allerdings - [Testamentsvollstrecker unterliegen nicht der Aufsicht und Kontrolle des Nachlassgerichtes](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/testamentsvollstrecker-unterliegen-nicht-der-aufsicht-und-kontrolle-des-nachlassgerichtes/) - Der Beschwerde eines Testamentsvollstreckers gegen das gegen ihn festgesetzte Zwangsgeld wurde vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken stattgegeben. Der Testamentsvollstrecker unterliegt nicht der Aufsicht und Kontrolle des Nachlassgerichtes, da sich dessen Rechtsstellung vom Erblasser ableitet. Ihn durch ein Zwangsgeld zur Pflichterfüllung den Erben gegenüber anzuhalten, ist daher unzulässig. Die Befugnisse des Nachlassgerichtes beschränken sich auf die ausdrücklich - [Feststellungsklage gegen Pflichtteilsentziehung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/feststellungsklage-gegen-pflichtteilsentziehung/) - Der Bundesgerichtshof hat entgegen der Vorinstanzen geurteilt, dass einem Pflichtteilsberechtigten schon zu Lebzeiten des Erblassers eine Feststellungsklage gegen eine Pflichtteilsentziehung möglich ist. Die Vorinstanzen hatten die Möglichkeit, einen Pflichtteilsentziehungsgrund zum Gegenstand einer Feststellungsklage zu machen nur dem Erblasser eingeräumt. Die Pflichtteilsentziehung stellt einen Eingriff in die Rechtsstellung des Pflichtteilsberechtigten dar. Die behaupteten Pflichtteilsentziehungsgründe durch eine - [Grundbucheinsicht von Pflichtteilsberechtigten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/grundbucheinsicht-von-pflichtteilsberechtigten/) - Das Kammergericht stellte fest, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein grundsätzliches Recht zur Grundbucheinsicht zusteht. Die Einsicht ins Grundbuch dient neben dem Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch zur Bezifferung der Höhe des Pflichtteils. Ein gesonderter Vortrag, der das berechtigte Interesse des Pflichtteilsberechtigten zur Einsicht in das Grundbuch ausführt, ist nicht erforderlich. Die erbrechtlichen Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten besonders hinsichtlich ergänzungspflichtiger - [Nachlassspaltung durch Auslandsvermögen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/nachlassspaltung-durch-auslandsvermogen/) - Das Oberlandesgericht Celle verwarf das privatschriftliche Testament eines Mannes, dessen Nachlass unter anderem eine Immobilie in Florida umfasste. Das Gericht stellte fest, dass hier US-amerikanisches Recht anzuwenden und der Nachlass daher zu spalten sei. Die Auslandsimmobilie in Florida muss nach US-amerikanischen Recht, die weiteren Nachlassgegenstände müssen nach deutschem Recht behandelt werden. Bei der Errichtung des - [Niederstwertprinzip beim Pflichtteilsergänzungsanspruch](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/niederstwertprinzip-beim-pflichtteilserganzungsanspruch/) - Der Bundesgerichtshof bestätigt die Gültigkeit des Niederstwertprinzips bei ergänzungspflichtigen Schenkungsobjekten. Der Wert der Schenkung, wenn dieser niedriger als zur Zeit des Erbfalls angesetzt wird, ist zur Zeit deren Tätigung anzusetzen. Der Kaufkraftschwund wird bei der Wertermittlung berücksichtigt, unberücksichtigt hingegen bleiben jedoch grundsätzlich Nutzungsrechte des Schenkenden. Das Nutzungsrecht kann nur in Abzug gebracht werden, wenn der ## Seiten - [Rechtsanwalt Erbrecht - Fachanwalt für Erbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/) - Rechtsanwalt Wolf ist Fachanwalt für Erbrecht. Seit vielen Jahren ist er beinahe ausnahmslos in diesem Rechtsgebiet mit seiner Kanzlei in Berlin tätig. Erblasser suchen einen Fachanwalt Erbrecht auf, um ihre Erbfolge zu gestalten. Erben oder Miterben wollen einen Nachlass abwickeln oder auseinandersetzen. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass durchsetzen. Die Beratung durch einen Fachanwalt - [Anfahrt](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/erbrecht-rechtsanwalt-vor-ort-in-berlin/) - Am U-Bahnhof Eberswalder Str. - Ecke Schönhauser Allee/ Eberswalderstr. - Eingang Schönhauser Allee 144. - [Hinweise zum Datenschutz](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/impressum/hinweise-zum-datenschutz/) - Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Deshalb behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Rechtsanwalt René Wolf, Schönhauser Allee 144, 10435 Berlin, Tel. 030/ 280 360 570, Fax. 030/ - [Erbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/) - Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge eines Menschen. Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das bedeutet, dass die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten, soweit es die Erbschaft betrifft. Hat ein Erblasser über seinen Nachlass keine Verfügungen getroffen, tritt die gesetzliche - [Impressum und Disclaimer](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/impressum/) - Impressum: Rechtsanwalt René Wolf, Alt-Moabit 130, 10557 Berlin, Tel. 030-280360570, Fax 030-280360599, kontakt (at) anwaltskanzlei-wolf.de - [Kontaktformular](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-kontakt/) - Kontaktformular zu Rechtsanwalt René Wolf, Alt-Moabit 130, 10557 Berlin, Tel. 030-280360570, Fax 030-280360599, kontakt (at) anwaltskanzlei-wolf.de - [Erbrecht von A bis Z](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar/) - Das Erbrecht hält eine Vielzahl von Begriffen bereit, die für den Rechtsanwalt zum Handwerk gehören, für Laien aber nicht selten schwer zu "übersetzen" sind. Wir haben für Sie in unserem Glossar eine Auswahl zusammengestellt, um Ihnen solche Begriffe näher zu bringen. Wir sind bemüht, dieses Glossar kontinuierlich zu ergänzen und freuen uns über Ihre Anregungen. - [Pflichtteil](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/) - Der Pflichtteil stellt einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Rechtsanwalt Wolf berät Erblasser und Erben, Ansprüche zu vermeiden und vertritt Berechtigte, ihren Pflichtteil durchzusetzen. Für beide Seiten empfiehlt sich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt Erbrecht. So stellen Sie sicher, dass Auskünfte richtig erteilt, das Nachlassverzeichnis richtig erstellt und die Ansprüche auf den Pflichtteil richtig berechnet werden. - [Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/erbschaftsteuer-schenkungsteuer/) - Der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer wird häufig erst dann Beachtung geschenkt, wenn Erbschaftsteuerbescheid oder ein Schenkungssteuerbescheid eingegangen sind. Doch auch dann heißt es nicht aufgeben. Die optimaleren Ergebnisse lassen sich aber sicher erzielen, wenn Vermögensübertragungen mit Blick auf die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer gestaltet werden können. Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu zahlen ist, hängt davon ab, - [Zusatzpflichtteil für Erben §2305 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/zusatzpflichtteil-fur-erben/) - Ein pflichtteilsberechtigter Erbe kann einen Zusatzpflichtteil verlangen, wenn ihm ein Erbteil hinterlassen wurde, der geringer ist, als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. In §2305 BGB heißt es dazu: § 2305 - Zusatzpflichtteil Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil - [Pflichtteilsunwürdigkeit §2345 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/pflichtteilsunwurdigkeit/) - Von der Entziehung ist die Pflichtteilsunwürdigkeit zu unterscheiden, die derjenige geltend machen kann, dem der Wegfall des Berechtigten zustattenkommt. Pflichtteilsunwürdig ist die Person, die durch eine vorsätzliche und widerrechtliche Tat die Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser verschuldete. Hierzu werden unter anderem die arglistige Täuschung, Bedrohung sowie die Tötung des - [Pflichtteilsergänzungsanspruch §2325 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/pflichtteilsergaenzungsanspruch-§2325-bgb/) - Der Pflichtteilsberechtigte besitzt außerdem einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Damit kann er vom Erben das verlangen, was er zusätzlich erhalten hätte, wenn sich die Schenkungen noch immer im Nachlass befänden. Berücksichtigt werden die Zuwendungen in den letzten zehn Jahren. Für Schenkungen an Ehegatten gilt diese zeitliche Beschränkung nicht. Für den Wert, mit dem die Zuwendungen berücksichtigt werden, gelten - [Pflichtteilsentziehung §2333 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/pflichtteilsentziehung/) - Der Erblasser ist berechtigt einem Abkömmling, einem Elternteil oder dem Ehegatten den gesetzlichen Pflichtteil zu entziehen, wenn sich diese gegenüber dem Erblasser schwerer Vergehen schuldig gemacht haben. So zum Beispiel, wenn sie dem Erblasser nach dem Leben trachten, sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung oder einer anderen schweren Straftat gegen den Erblasser schuldig gemacht haben oder - [Pflichtteilsbeschränkung §2338 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/pflichtteilsbeschrankung/) - Der Erblasser kann die Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten durch eine Pflichtteilsbeschränkung beeinflussen. Die in der Praxis nur wenig bedeutsame Regelung ermöglicht einem Erblasser, das Pflichtteilsrecht eines Abkömmlings zu beschränken, indem dessen gesetzliche Erben sein Erbe oder seinen Pflichtteil als Nacherben oder als Nachvermächtnisnehmer erhalten sollen. Voraussetzung ist, dass der Abkömmling so der Verschwendung ergeben oder er - [Nachlassverzeichnis - Auskunft Pflichtteil §2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/auskunftsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-nachlassverzeichnis/) - Ein Nachlassverzeichnis dient dazu, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass zu erteilen, damit der Pflichtteilsanspruch berechnet werden kann. Der Auskunftsanspruch ist in §2314 BGB normiert. Das Nachlassverzeichnis weist aus, welchen Bestand der Nachlass am Todestag hatte. Über das Nachlassverzeichnis hinaus kann der Berechtigte die Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände verlangen, wenn es zur Berechnung des Pflichtteils erforderlich ist. (Wertermittlungsanspruch) Auskunft durch - [Berliner Testament ändern aufheben widerrufen](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gemeinschaftliches-berliner-testament-ehegattentestament-wirksam-als-eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-errichten/berliner-testament-aufheben-oder-andern/) - Ein gemeinschaftliches bzw. Berliner Testament entfaltet hinsichtlich der sog. wechselbezüglichen Verfügungen eine besondere Bindungswirkung. Zu Lebzeiten beider Beteiligter können diese nur gemeinsam aufgehoben oder geändert werden. Ohne Mitwirkung bleibt dem Anderen nur der Widerruf des Testaments. Im Falle einer Scheidung oder Ehe-Aufhebung verliert ein gemeinschaftliches Testament seine Gültigkeit, wenn kein anderer Wille des Erblassers angenommen - [Bindungswirkung durch wechselbezügliche Verfügungen §2270 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gemeinschaftliches-berliner-testament-ehegattentestament-wirksam-als-eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-errichten/wechselbezugliche-verfugungen/) - Ein Berliner Testament entfaltet für die testierenden Eheleute Bindungswirkung, soweit sie wechselbezügliche Verfügungen treffen. Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem Berliner Testament führt § 2270 BGB aus, dass Verfügungen eines Ehegatten unwirksam sind, wenn anzunehmen ist, dass sie ohne die Verfügung des anderen nicht getroffen sein würden, und die entsprechende Verfügung des anderen nichtig oder - [Testierfähigkeit §2229 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-wirksam-errichten/testierfahigkeit/) - Die Testierfähigkeit des Erblassers ist unbedingte Voraussetzung für ein wirksames Testament: Als unbeschränkt testierfähig gilt, wer sowohl volljährig, als auch voll geschäftsfähig ist und damit die Tragweite und Bedeutung des errichteten Testaments zu erfassen vermag. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als beschränkt testierfähig. Sie können ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein öffentliches - [Öffentliches notarielles Testament §2232 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-wirksam-errichten/offentliches-testament/) - Ein öffentliches Testament wird durch einen Notar aufgesetzt, nachdem der Erblasser ihm seine letztwillige Verfügung mündlich diktiert oder ihm eine Schrift überreicht hat, von der der Erblasser glaubhaft macht, dass darin sein Wille aufgezeichnet ist. Wenn das Schriftstück in verschlossenem Zustand überreicht wird, kann der Notar den Erblasser über dessen Inhalt befragen, ist dazu jedoch - [Eigenhändiges Testament §2247 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-wirksam-errichten/eigenhandiges-testament/) - Ein eigenhändiges Testament ist unwirksam, wenn man bei der Errichtung seine formalen Voraussetzungen missachtet. Der erklärte Wille lässt sich dann nicht mehr umsetzen. Formale Voraussetzungen für ein eigenhändiges Testament Ein eigenhändiges Testament muss - vollständig mit der Hand geschrieben sein, - den vollen Namen des Erblassers angeben, und - vom Erblasser eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Die - [Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten §1931 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/das-gesetzliche-erbrecht-des-ehegatten-oder-des-eingetragenen-lebenspartners/erbquote-voraus/) - Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist unter anderem abhängig vom Güterstand der Ehe. In den meisten Fällen (in denen kein Ehevertrag etwas anderes bestimmt), leben Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten sieht andere Erbquoten vor, wenn die Eheleute beispielsweise Gütertrennung als ehelichen Güterstand vereinbart haben. Voraus des Ehegatten, §1932 BGB - [Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/vorsorgevollmacht-betreuungsverfuegung-patientenverfuegung-generalvollmacht/) - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind voneinander zu unterscheiden. Wir beraten Sie und gestalten für Sie individuelle und rechtssichere Erklärungen. Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Element der Nachlassplanung. Durch sie sollen die Hinterblieben handlungsfähig bleiben, solange die Erbfolge nicht abschließend geklärt ist oder erforderliche Erbscheine nicht vorliegen. Eine andere Person wird bevollmächtigt, für einen selbst - [Vorerbschaft und Nacherbschaft §§ 2100-2146 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/vorerbschaft-und-nacherbschaft-§§-2100-2146-bgb/) - Als Vorerbschaft und Nacherbschaft wird die Möglichkeit des Erblassers bezeichnet, den Nachlass zeitlich versetzt an zwei oder mehrere Personen zu übertragen. Es kommt zu zwei oder mehr Erbfällen, was besonders unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten zu beachten ist. Dem Vorerben fällt im Erbfall die Erbschaft zuerst an. Die Nacherbschaft tritt mit der Bedingung ein, die der Erblasser - [Vermächtnis §1939 BGB §§2147 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/vermaechtnis-§1939-bgb-§§2147-ff-bgb/) - Das Vermächtnis ist ein besonderes Gestaltungsmittel, mit dem der Erblasser durch Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag bestimmten Personen Geldbeträge oder einzelne Gegenstände zuwenden kann. Diese Personen werden dadurch nicht zu Erben. Die mit dem Erbe verbundenen Pflichten, wie beispielsweise die Verwaltung des Nachlasses oder die Befriedigung von Nachlassverbindlichkeiten, gelten für den Vermächtnisnehmer nicht. Er erhält - [Erbrecht des Staates §1936 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gesetzliche-erbfolge-regelt-nachlass-fuer-verwandte-wie-kinder-enkel-eltern-geschwister/erbrecht-des-staates-§1936-bgb/) - Das gesetzliche Erbrecht des Staates ist in §1936 BGB geregelt. Dort heißt es: Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der - [Erben der 3. Ordnung §1926 BGB und weiterer Ordnungen §1928 BGB §1929 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gesetzliche-erbfolge-regelt-nachlass-fuer-verwandte-wie-kinder-enkel-eltern-geschwister/erben-der-3-und-weiterer-ordnungen/) - Zu den Erben der 3. Ordnung werden die Großeltern des Erblassers und deren Kinder und Kindeskinder gezählt. Das sind Tante oder Onkel des Erblassers bzw. dessen Cousin oder Cousine. Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelternpaar der Großvater oder die Großmutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge. Sind Abkömmlinge - [Erben der 2. Ordnung §1925 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gesetzliche-erbfolge-regelt-nachlass-fuer-verwandte-wie-kinder-enkel-eltern-geschwister/erben-der-2-ordnung/) - Die Eltern des Erblassers und deren Kinder und Kindeskinder werden zu den Erben 2. Ordnung gezählt. Dies sind die Geschwister des Erblassers und dessen Neffen und Nichten. Sie sind dann erbberechtigt, wenn kein Erbe 1. Ordnung mehr vorhanden ist. Ebenso wie bei den Erben der 1. Ordnung gilt die Erbfolge nach Stämmen. D.h., die Kinder - [Erben der 1. Ordnung §1924 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gesetzliche-erbfolge-regelt-nachlass-fuer-verwandte-wie-kinder-enkel-eltern-geschwister/erben-der-1-ordnung/) - Die Erben der 1. Ordnung sind die sogenannten Abkömmlinge des Erblassers, zu denen dessen Kinder, Enkel bzw. Urenkel gezählt werden. Die Kindeskinder bzw. Urenkel sind aber nur dann erbberechtigt, wenn deren Eltern bereits verstorben sind oder sie nicht bereit sind, das Erbe anzunehmen. Man spricht insoweit von der Erbfolge nach Stämmen. Hat beispielsweise eine verwitwete - [Gesetzliches Erbrecht - Gesetzliche Erbfolge](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gesetzliche-erbfolge-regelt-nachlass-fuer-verwandte-wie-kinder-enkel-eltern-geschwister/) - Die gesetzliche Erbfolge bzw. das gesetzliche Erbrecht kommt immer dann zum Tragen, wenn keine oder unwirksame Verfügungen von Todes wegen (Testament, Berliner Testament, Erbvertrag) vorhanden sind. Die gesetzliche Erbfolge bzw. das gesetzliche Erbrecht sind deshalb von wesentlicher Bedeutung in der erbrechtlichen Beratung. In der Nachlassplanung ist die Frage zu beantworten, ob eine andere Verteilung des Vermögens gewünscht ist, - [Enterbung § 1938 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/enterbung-enterben-enterbt-§-1938-bgb/) - Wie eine Enterbung vorgenommen wird, ist eine wesentliche Frage bei der Gestaltung von Testament oder Berliner Testament. § 1938 BGB führt dazu aus: „Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.“ Natürlich kann der Erblasser auch dadurch enterben, dass er eine bestimmte - [Auflage - § 1940 BGB §§ 2192-2196 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/auflage-§-1940-bgb-§§-2192-2196-bgb/) - Die Auflage ist ein besonderes Gestaltungsmittel, mit dem der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer zur Erbringung einer Leistung verpflichten kann. In Form einer Auflage kann dem Beschwerten jede rechtlich zulässige Handlung auferlegt werden. Als Beispiele für eine Auflage können die Pflege eines Grabes, eine Spende oder das Unterlassen eines Grundstücksverkaufs - [Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-wirksam-errichten/) - Ein Testament muss den formalen Anforderungen genügen, sonst ist es unwirksam und die Erbfolge tritt so ein, als wäre das Testament nicht vorhanden. Unter Umständen kann es statt zur gewünschten testamentarischen zur nicht gewollten gesetzlichen Erbfolge kommen. Warum ein Testament? Mit einem wirksam errichteten Testament kann der Erblasser über seine Erbfolge und seinen Nachlass frei - [Berliner Testament und Gemeinschaftliches Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gemeinschaftliches-berliner-testament-ehegattentestament-wirksam-als-eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-errichten/) - Das Berliner Testament ist für Ehegatten mit unehelichen bzw. nichtehelichen Kindern unter Umständen die falsche Lösung! Auch mit Blick auf die Erbschaftsteuer bieten andere Verfügungen von Todes wegen bessere Lösungen. Besonderheiten beim Berliner Testament Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, mit dem die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass - [Erbengemeinschaft und Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/mehrere-erben-als-erbengemeinschaft-und-miterben-verwaltung-und-haftung-bis-zur-auseinandersetzung/) - Die Erbengemeinschaft ist nicht nur rechtlich, sondern häufig auch tatsächlich ein schwieriges Konstrukt. Die Erbengemeinschaft muss im Innenverhältnis, also zwischen den Miterben, die die Erbengemeinschaft bilden, verwaltet werden. Im Außenverhältnis muss die Erbengemeinschaft handlungsfähig sein, um Forderungen Dritter zu begegnen oder eigene Forderungen, z.B. gegen eine Bank auf Auszahlung des Guthabens in Anspruch nehmen zu können. In der - [Nachlassplanung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/mit-testament-oder-erbvertrag-erbfolge-pflichtteil-enterbung-bestimmen/) - Die Nachlassplanung oder Erbfolgeplanung befasst sich damit, wie sich Ihre Vorstellungen als Erblasser zu Ihrer Vermögensnachfolge optimal umsetzen lassen. Die Planungen beziehen Vollmachten, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, die Rechte an Immobilien, Unternehmensnachfolge und Fragen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ein. Werden Ihre Vorstellungen durch die gesetzlichen Regelungen nicht wiedergegeben, können Sie Ihre Vermögensnachfolge abweichend davon bestimmen. Besondere Aufmerksamkeit - [Ehegattenerbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/das-gesetzliche-erbrecht-des-ehegatten-oder-des-eingetragenen-lebenspartners/) - Das Ehegattenerbrecht nimmt eine besondere Stellung in unserer Beratung und in der Nachlassplanung ein. Denn nicht allein wegen der Pflichtanteile anderer Berechtigter (insbesondere beim Pflichtteil nichtehelicher / unehelicher Kinder), sondern auch mit Blick auf die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sollten mögliche Problem und die Lösungsoptionen bekannt sein. Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Ehegatten glauben, dass - [Pflichtteil nichtehelicher / unehelicher Kinder](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-nichtehelicher-unehelicher-kinder/) - Der Pflichtteil nichtehelicher Kinder unterscheidet sich nicht vom Pflichtteil ehelicher Kinder. Beide sind erbrechtlich nach der aktuellen Gesetzeslage gleichgestellt. D.h. nichteheliche Kinder gelangen nach dem Erblasser genauso zur gesetzlichen Erbfolge und haben den gleichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Probleme mit dem Pflichtteil nichtehelicher Kinder entstehen in der Regel im Konflikt mit dem Ehegattenerbrecht. Wenn der Erblasser verheiratet - [Erbvertrag, Erbverzicht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/erbvertrag-errichten-erbverzicht-erklaren/) - Im Gegensatz zu den einseitigen Verfügungen von Todes wegen in Testamenten können bei der Gestaltung eines Erbvertrages mehrere Parteien beteiligt sein. In der Regel sind das der Erblasser und die gesetzlichen Erben. Ein Erbvertrag wird zur verbindlichen, vertraglichen Regelung bezüglich eines Erbes oder Nachlasses formuliert. Hier kann auch ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht eines oder mehrerer - [Verfügungen von Todes wegen (Gewillkürte Erbfolge)](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/mit-testament-oder-erbvertrag-erbfolge-pflichtteil-enterbung-bestimmen/gewillkurte-erbfolge-verfugungen-von-todes-wegen/) - Mit Testament , Berliner Testament oder Erbvertrag kann ein Erblasser Verfügungen treffen, die mit seinem Tod eintreten sollen. Er kann u.a. Erben einsetzen oder enterben, den Nachlass verteilen oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dafür sind viele Gründe möglich. Vielleicht würde das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge jemandem zufallen oder in einem Umfang übergehen, der nicht gewünscht ist. - [Ausschlagung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/erbschaft-annehmen-oder-ausschlagen-ausschlagungsfrist-ausschlagung-anfechten/) - Ob die Ausschlagung der richtige Weg ist, ist manchmal schwer zu entscheiden. In diesen Fällen sollte man die Alternativen zur Ausschlagung kennen. Ist die Entscheidung zur Ausschlagung gefallen, sollten vor allem Ausschlagungsfrist und die Form der Ausschlagung gewahrt sein. Mit dem Erbfall tritt die Erbfolge ein. Dem berufenen Erben steht es generell frei, ein Erbe - [Berliner Testament - Beispiel](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/gemeinschaftliches-berliner-testament-ehegattentestament-wirksam-als-eigenhandiges-handschriftliches-privateschriftliches-notarielles-offentliches-testament-errichten/ein-beispiel/) - Das Berliner Testament enthält einige Fallstricke. Neben der Berücksichtigung möglicher Erbschaftsteuer müssen in der Praxis die Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge beachtet werden. Sie können durch ein Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden. Es muss also der Fall bedacht werden, wenn eines der Kinder nach dem ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt. Haben beispielsweise Eheleute (ohne Ehevertrag) mit zwei - [Berechnung des Pflichtteils](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/pflichtteil-berechnen-nachlasswert-ermitteln-pflichtteilsanspruch-des-pflichtteilsberechtigten-durchsetzen-zusatzpflichtteil-ergaenzungspflichtteil-schenkungen-beruecksichtigen/berechnung-des-pflichtteils/) - Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt und entsprechend der Pflichtteilsquote geteilt. Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz. Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was - [Anwaltsvergütung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/impressum/kosten-gebuehren-honorare/) - Die Kalkulation meiner Kosten und aller weiteren Kosten, die mit einer Angelegenheit entstehen, ist Teil des ersten Beratungsgesprächs. Es ist mir wichtig, dass meine Mandanten diese Positionen kennen und in ihre Überlegungen einbeziehen können. Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, die durch meine Beauftragung entstehen können oder entstanden sind, scheuen Sie nicht Kontakt zu - [Erbfolge von Ehegatten bei Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/das-gesetzliche-erbrecht-des-ehegatten-oder-des-eingetragenen-lebenspartners/erbfolge-von-ehegatten-bei-testament-oder-erbvertrag/) - Um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, können Eheleuten neben Erbvertrag und einseitigem Testament, auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Je nach Konstellation wird von einem Berliner Testament gesprochen. Wollen die Erblasser ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament (ohne Notar) aufsetzen, gelten besondere Formvorschriften. (Berliner Testament) Die Eheleute sollten besonders dann über ein Testament nachdenken, wenn neben dem - [Vorweggenommene Erbfolge (Verfügungen zu Lebzeiten)](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/mit-testament-oder-erbvertrag-erbfolge-pflichtteil-enterbung-bestimmen/vorweggenommene-erbfolge-verfugungen-zu-lebzeiten/) - Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man Verfügungen zu Lebzeiten, während Verfügungen von Todes wegen erst mit dem Tod des Erblassers wirksam werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Erblasser führt die Übertragungen so durch, wie er sie für richtig hält. Besonders bei Unternehmen und bei Familienvermögen mit Immobilien kann das für die jeweilige Erhaltung bedeutsam - [Erbquote bei Gütertrennung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/das-gesetzliche-erbrecht-des-ehegatten-oder-des-eingetragenen-lebenspartners/erbquote-bei-gutertrennung/) - War Gütertrennung vereinbart und sind die überlebende Ehefrau oder der überlebende Ehemann bzw. der überlebende Lebenspartner oder die überlebende Lebenspartnerin neben einem oder zwei Kindern zu Erben berufen, erben die Partner und die Kinder jeweils zu gleichen Teilen. Sonst erhalten Sie ein Viertel. Sollten keine Erben der 1. und 2. Ordnung oder Großeltern mehr vorhanden - [Ehegatten in der Erbengemeinschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/das-gesetzliche-erbrecht-des-ehegatten-oder-des-eingetragenen-lebenspartners/ehegatten-in-der-erbengemeinschaft/) - Sind neben der Witwe oder dem Witwer weitere Erben vorhanden, bilden alle gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Die einzelnen Erben werden als Miterben bezeichnet. Eine Erbengemeinschaft unterliegt besonderen Regelungen hinsichtlich ihrer Verwaltung und Haftung. Die endet durch eine Auseinandersetzung. Der überlebende Ehegatte kann nur durch ein Testament, ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag vor einer Erbengemeinschaft bewahrt - [Testamentsvollstrecker - Testamentsvollstreckung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-bei-nachlassplanung-erbschaft-pflichtanteil/testamentsvollstrecker-testamentsvollstreckung/) - Ein Testamentsvollstrecker setzt um, was der Erblasser im Testament bestimmt hat. Zur Testamentsvollstreckung gehören die Verwaltung des Nachlass, die Besorgung von Vermächtnis, Auflage und Pflichtteil oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Mittel bei der Gestaltung von Testamenten. Wir gestalten für Sie rechtssicher Ihr Testament oder Berliner Testament und beraten Sie zur ## Glossar-Begriffe - [Fachanwalt für Erbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/fachanwalt-fur-erbrecht/) - „Fachanwalt für Erbrecht“ ist ein Titel, den die zuständige Rechtsanwaltskammer einem Rechtsanwalt verleiht, der im Rechtsgebiet des Erbrechts besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgeweisen konnte. Die Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Unter § 14f FAO heißt es: Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 1. materielles Erbrecht unter Einschluss - [Vollerbe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vollerbe/) - Ein Vollerbe ist die Person, die eine andere Person zuerst allein beerben (Alleinerbe) soll. Vor allem beim Berliner Testament und beim Erbvertrag wird diese Konstruktion benutzt. Eine typische Regelung beim Berliner Testament ist die, dass zuerst das gesamte Vermögen des erstversterbenden Ehegatten vollständig auf den überlebenden Ehegatten übergehen soll und nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder - [Zweckvermächtnis § 2156 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/zweckvermaechtnis-§-2156-bgb/) - Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. Auf ein solches Vermächtnis finden die Vorschriften der §§ 315 bis 319 entsprechende Anwendung. Lesen Sie hier mehr zum Vermächtnis. - [Wertermittlungsanspruch § 2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/wertermittlungsanspruch-§2314-bgb/) - Der Wertermittlungsanspruch ergänzt den Anspruch auf Auskunft nach §2314 BGB, der einem Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben neben dem Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis zusteht. Weil das Nachlassverzeichnis grundsätzlich nur den Bestand des Nachlasses am Todestag auszuweisen hat, benötigt der Pflichtteilsberechtigte ggf. ergänzende Angaben zum Wert einzelner Nachlassgegenstände. Die Pflicht zur Wertermittlung trifft den Erben. Beispielsweise muss er über den Wert - [Zusatzpflichtteil § 2305 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/zusatzpflichtteil/) - Der Zusatzpflichtteil nach §2305 ist der Anspruch eines pflichtteilsberechtigten Erben, neben seinem Erbanteil eine Geldzahlung zu erhalten, damit er wertmäßig genauso viel erhält, als hätte er nur den Pflichtteil erhalten. Allerdings bleiben die Belastungen und Beschwerungen des Erbrechts erhalten. In §2305 BGB heißt es dazu: "Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der geringer ist als - [Wechselbezüglichkeit im Berliner Testament § 2270 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/wechselbezueglichkeit-im-berliner-testament-§-2270-bgb/) - Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem Berliner Testament führt § 2270 BGB aus, dass Verfügungen eines Ehegatten unwirksam sind, wenn anzunehmen ist, dass sie ohne die Verfügung des anderen nicht getroffen sein würden, und die entsprechende Verfügung des anderen nichtig oder widerrufen ist. Ein solches Verhältnis der Verfügungen zueinander ist im Zweifel anzunehmen, wenn sich - [Wahlvermächtnis § 2154 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/wahlvermaechtnis-§-2154-bgb/) - (1) Der Erblasser kann ein Vermächtnis in der Art anordnen, dass der Bedachte von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll. Ist in einem solchen Falle die Wahl einem Dritten übertragen, so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. (2) Kann der Dritte die Wahl nicht treffen, so geht das Wahlrecht auf - [Vorausvermächtnis § 2150 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vorausvermaechtnis-§-2150-bgb/) - Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist. Lesen Sie hier mehr zum Vermächtnis. - [Verwandtschaft, Grad der Verwandtschaft § 1589 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/verwandtschaft-grad-der-verwandtschaft-§-1589-bgb/) - Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. - [Voraus des Ehegatten § 1932 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/voraus-des-ehegatten-§1932-bgb/) - Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm als Voraus des Ehegatten nach § 1932 BGB diese Gegenstände, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm außer dem Erbteil die zum - [Verschaffungsvermächtnis § 2170 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/verschaffungsvermaechtnis-§-2170-bgb/) - (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) Ist der Beschwerte zur Verschaffung außerstande, so hat er den Wert zu entrichten. Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann - [Vermächtnisunwürdigkeit § 2345 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vermaechtnisunwuerdigkeit-§-2345-bgb/) - Auf die Vermächtnisunwürdigkeit finden die Regeln der Erbunwürdigkeit Anwendung (§2345 BGB). Erbunwürdig ist jene Person, die durch eine vorsätzliche und widerrechtliche Tat die Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser verschuldete. Hierzu werden unter anderem die arglistige Täuschung, Bedrohung sowie die Tötung des Erblassers gezählt. (§§2339 bis 2344 BGB). Bei Erbunwürdigkeit - [Vermächtnis § 1939 BGB §§ 2147 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vermaechtnis-§1939-bgb-§§-2147-ff-bgb/) - Mit einem Vermächtnis bedenkt der Erblasser eine Person mit einem Vermögensvorteil, ohne diesen Vermächtnisnehmer zum Erben einzusetzen. (§ 1939 BGB, §§2147 ff BGB) Durch das Vermächtnis werden der Erbe oder ein anderer Vermächtnisnehmer beschwert. Die Zuwendung erfolgt durch Verfügung von Todes wegen. Lesen Sie mehr zum Vermächtnis. - [Vater Vaterschaft § 1592 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vater-vaterschaft-§-1592-bgb/) - Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist. - [Testierfähigkeit - Testierunfähigkeit § 2229 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/testierfaehigkeit-testierunfaehigkeit-§-2229-bgb/) - Ob jemand testierfähig oder testierunfähig ist, richtet sich nach seinen persönlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Testaments erfüllt. Als Voraussetzung gelten die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit. In §2229 BGB heißt es zur Testierfähigkeit Minderjähriger und zur Testierunfähigkeit ausdrücklich, dass ein Minderjähriger ein Testament erst errichten kann, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dazu bedarf - [Testamentsvollstreckerzeugnis § 2368 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/testamentsvollstreckerzeugnis-§-2368-bgb/) - Nach § 2368 BGB hat das Nachlassgericht einem Testamentsvollstrecker auf Antrag ein Testamentsvollstreckerzeugnis über seine Ernennung zu erteilen. Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltung des Nachlasses beschränkt oder hat der Erblasser angeordnet, dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll, so ist dies in dem Zeugnis anzugeben. Die - [Testamentsanfechtung - Anfechtung Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/testamentsanfechtung-siehe-anfechtung-testament/) - [Teilungsverbot - Erbteilungsverbot § 2044 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/teilungsverbot-erbteilungsverbot-§-2044-bgb/) - Als Erbteilungsverbot bzw. Teilungsverbot wird das Recht des Erblassers bezeichnet, durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände auszuschließen. So nicht anders testiert, erlischt das Erbteilungsverbot nach dreißig Jahren. (§ 2044 BGB) Sind die Miterben sich einig, können sie den Nachlass trotz Teilungsverbot teilen. - [Teilungsanordnung § 2048 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/teilungsanordnung-§-2048-bgb/) - Eine Teilungsanordnung ist die Bestimmung eines Erblassers für die Auseinandersetzung des Nachlasses. D.h. er kann einzelne Nachlassgegenstände bestimmten Erben zuordnen. Der Erblasser kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar - [Seetestament § 2251 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/seetestament-§-2251-bgb/) - Das See-Testament ist ein Nottestament und damit eine außerordentliche Form der Testamentserrichtung, die nur zulässig ist, wenn der Erblasser aufgrund von Todesgefahr oder wegen des Aufenthalts an einem abgesperrten Ort die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht möglich ist. Das Nottestament auf See bzw. See-Testament ist in §2251 BGB geregelt und erlaubt, dass wer sich während - [Schwägerschaft - Schwägerin - Schwager § 1590 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/schwaegerschaft-schwaegerin-schwager-§-1590-bgb/) - (1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. (2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist. Die Schwägerschaft begründet kein Erbrecht. - [Schriftformerfordernis für handschriftliches - eigenhändiges Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/schriftformerfordernis-fur-handschriftliches-eigenhandiges-testament/) - Ein eigenhändiges Testament kann durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Orte er sie niedergeschrieben hat. Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. - [Schonvermögen § 90 SGB XII](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/schonvermoegen-§-90-sgb-xii/) - Als Schonvermögen wird das Vermögen bezeichnet, das ein (im Sinne der Sozialhilfe) Hilfebedürftiger nicht verwerten muss, um staatliche Unterstützung zu erhalten. Absatz 1 des §90 SGB XII (Sozialgesetzbuch 12) bestimmt: „Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.“ Was nicht zu verwerten oder einzusetzen ist, also was als Schonvermögen anzusehen ist, bestimmen die Absätze 2 und 3. - [Pflichtteilsunwürdigkeit § 2345 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/pflichtteilsunwuerdigkeit-§-2345-bgb/) - Auf die Pflichtteilsunwürdigkeit finden die Regeln der Erbunwürdigkeit Anwendung (§2345 BGB). Erbunwürdig ist jene Person, die durch eine vorsätzliche und widerrechtliche Tat die Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser verschuldete. Hierzu werden unter anderem die arglistige Täuschung, Bedrohung sowie die Tötung des Erblassers gezählt. (§§2339 bis 2344 BGB). Bei Erbunwürdigkeit - [Pflichtteilsergänzungsanspruch §§ 2325 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/pflichtteilsergaenzungsanspruch-§§-2325-ff-bgb/) - Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch handelt es sich um den Geldanspruch eines Pflichtteilsberechtigten, der sich aus einem fiktiven Nachlass errechnet. Zur Berechnung wird dem Nachlasswert das hinzugerechnet, was der der Erblasser vor seinem Tod an Vermögen verschenkt hat. (§§ 2325 ff. BGB) Das bedeutet, der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben neben dem, was ihm aus dem vorhanden Nachlass als - [Pflichtteilsentziehung §§ 2333 - 2337 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/pflichtteilsentziehung-§§-2333-2337-bgb/) - Der Erblasser ist berechtigt einem Abkömmling, einem Elternteil oder dem Ehegatten den gesetzlichen Pflichtteil zu entziehen, wenn sich diese gegenüber dem Erblasser schwerer Vergehen schuldig gemacht haben. So zum Beispiel, wenn sie dem Erblasser nach dem Leben trachten, sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung oder einer anderen schweren Straftat gegen den Erblasser schuldig gemacht haben oder - [Pflichtteilsberechtigt § 2303 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/pflichtteilsberechtigt-§2303-bgb/) - Dem überlebenden Ehe- bzw. Lebenspartner, Kindern und Kindeskindern sowie den Eltern des Erblassers steht ein gesetzlich festgelegter Pflichtteil am Erbe zu, wenn sie ohne der Verfügung von Todes wegen zur gesetzlichen Erbfolge gelangt wären. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beträgt jeweils die Hälfte des Wertes, den der Berechtigte als gesetzlicher Erbe erhalten hätte und ist ein - [Patientenverfügung § 1901a BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/patientenverfuegung-§-1901a-bgb/) - Zur Patientenverfügung führt § 1901a BGB in Absatz 1 aus: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- - [Öffentliches Nachlassverzeichnis § 2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/oeffentliches-nachlassverzeichnis-§2314-bgb/) - Nach §2314 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben ein öffentliches Nachlassverzeichnis verlangen. Das öffentliche Nachlassverzeichnis wird durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder einen Notar errichtet. Die Amtsperson hat eigene Ermittlungen anzustellen, damit das Verzeichnis vollständig und richtig ist. Die Pflicht des Erben, Auskunft durch ein öffentliches Nachlassverzeichnis zu erteilen, - [Nottestament vor drei Zeugen § 2250 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/nottestament-vor-drei-zeugen-§-2250-bgb/) - Ein Nottestament ist eine außerordentliche Form der Testamentserrichtung, die nur zulässig ist, wenn der Erblasser aufgrund von Todesgefahr oder wegen des Aufenthalts an einem abgesperrten Ort die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht möglich ist. Das Nottestament vor drei Zeugen bzw. Drei-Zeugen-Testament ist in §2250 BGB geregelt und unterscheidet zwei Voraussetzungen: Einen Orte, der infolge außerordentlicher - [Nottestament vor dem Bürgermeister § 2249 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/nottestament-vor-dem-buergermeister-§-2249-bgb/) - Das Bürgermeister-Testament ist ein Nottestament und damit eine außerordentliche Form der Testamentserrichtung, die nur zulässig ist, wenn der Erblasser aufgrund von Todesgefahr oder wegen des Aufenthalts an einem abgesperrten Ort die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht möglich ist. Das Nottestament vor dem Bürgermeister bzw. Bürgermeister-Testament ist in §2249 BGB geregelt und kann bei der Besorgnis errichtet - [Nottestament auf See § 2251 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/nottestament-auf-see-§-2251-bgb/) - Ein Nottestament ist eine außerordentliche Form der Testamentserrichtung, die nur zulässig ist, wenn der Erblasser aufgrund von Todesgefahr oder wegen des Aufenthalts an einem abgesperrten Ort die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht möglich ist. Das Nottestament auf See bzw. See-Testament ist in §2251 BGB geregelt und erlaubt, dass wer sich während einer Seereise an Bord - [Notarielles Nachlassverzeichnis § 2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/notarielles-nachlassverzeichnis-§2314-bgb/) - Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist ein öffentliches Nachlassverzeichnis, dass von einem Notar/ einer Notarin erreichtet wird. Mehr zum Nachlassverzeichnis. - [Nichteheliche Kinder § 1924 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/nichteheliche-kinder-§-1924-bgb/) - Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt und werden gesetzliche Erben ihrer Mütter und Väter. (§ 1924 BGB) Das war allerdings nicht immer so. Lange Zeit ging das Gesetz davon aus, das zwischen nichtehelichen Kindern und ihren Vätern kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Diese Annahme wirkt noch bis heute nach, denn vor dem 1. Juli 1949 geborene - [Nachlassverzeichnis § 2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/nachlassverzeichnis-§2314-bgb/) - Durch ein Nachlassverzeichnis erfüllt der Erbe die Auskunftsansprüche eines Pflichtteilsberechtigten nach §2314 BGB. Ein Pflichtteilsberechtigter kann von dem oder den Erben Auskunft über den tatsächlichen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes des Erblassers und über die vom Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre gemachten Schenkungen verlangen. Mehr zum Nachlassverzeichnis. § 2314 BGB - Auskunftspflicht - [Mutter Mutterschaft § 1591 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/mutter-mutterschaft-§-1591-bgb/) - Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. - [Miterbe §§ 2032 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/miterbe-§§-2032-bgb/) - Wenn beim Anfall einer Erbschaft mehrere Erben vorhanden sind, werden diese als Miterben bezeichnet. Sie bilden die Erbengemeinschaft (Gesamthandsgemeinschaft), wobei der Nachlass bis zur Teilung als gemeinschaftliches Vermögen zu betrachten ist. (§§ 2032 BGB) - [Minderjährigenadoption §§ 1741 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/minderjaehrigenadoption-§§1741-ff-bgb/) - Die Minderjährigenadoption ist neben der Erwachsenenadoption die Möglichkeit, ein Verwandtschaftsverhältnis zu einer anderen Person zu begründen. Im Gesetz wird die Minderjährigenadoption als Annahme Minderjähriger bezeichnet und ist in den §§1741 ff BGB geregelt. Die Wirkungen der Annahme Minderjähriger sind in § 1754 BGB und in §1755 BGB geregelt: § 1754 Wirkung der Annahme (1) Nimmt - [Lebenspartner - Lebenspartnerin § 10 LPartG](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/lebenspartner-lebenspartnerin-§-10-lpartg/) - Die Partner/ -innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind aus erbrechtlicher Perspektive Ehepartnern gleichgestellt. - [Kündigung durch den Testamentsvollstrecker § 2226 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/kuendigung-durch-den-testamentsvollstrecker-§-2226-bgb/) - Der Testamentsvollstrecker kann das Amt jederzeit nach § 2226 BGB kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. - [Güterrecht - Güterstand](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/guterrecht-guterstand/) - Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften (in Deutschland Lebenspartnerschaften) die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehe- bzw. Lebenspartnern einzeln oder gemeinsam zuzurechnen sind und ob und wie im Falle einer Trennung das gemeinsame Vermögen und erzielte Zuwächse zu verteilen sind. Ganz grundsätzlich ist jede Person Inhaberin ihres eigenen Vermögens. In Deutschland regeln - [Gesetzliche Erbfolge §§ 1924 - 1936 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gesetzliche-erbfolge-§§-1924-1936-bgb/) - Hinterlässt der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Der Anspruch des Erben richtet sich dann nach der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser und wird in sogenannten Ordnungen ausgedrückt. Erben der 1. Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben 2. Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge des Erblassers und die Erben - [Gemeinschaftliches Vermächtnis § 2157 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gemeinschaftliches-vermaechtnis-§-2157-bgb/) - Ist mehreren derselbe Gegenstand vermacht, so finden die Vorschriften der §§ 2089 bis 2093 entsprechende Anwendung. Lesen Sie hier mehr zum Vermächtnis. - [Gemeinschaftlicher Erbschein § 352a FamFG](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gemeinschaftlicher-erbschein/) - Ein gemeinschaftlicher Erbschein weist das Erbrecht aller Miterben einer Erbengemeinschaft aus. Der gemeinschaftliche Erbschein war bislang im § 2357 BGB geregelt. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29.06.2015 (BGBl. I S. 1042) m.W.v. 17.08.2015 aufgehoben. Der gemeinschaftliche Erbschein ist - [Gattungsvermächtnis § 2155 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gattungsvermaechtnis-§-2155-bgb/) - (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung. (3) Entspricht die von dem Bedachten - [Forderungsvermächtnis § 2173 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/forderungsvermaechtnis-§-2173-bgb/) - Hat der Erblasser eine ihm zustehende Forderung vermacht, so ist, wenn vor dem Erbfall die Leistung erfolgt und der geleistete Gegenstand noch in der Erbschaft vorhanden ist, im Zweifel anzunehmen, dass dem Bedachten dieser Gegenstand zugewendet sein soll. War die Forderung auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtet, so gilt im Zweifel die entsprechende Geldsumme als - [Erwachsenenadoption §§ 1767 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erwachsenenadoption-§§1767-ff-bgb/) - Die Erwachsenenadoption ist neben der Minderjährigenadoption die Möglichkeit, ein Verwandtschaftsverhältnis zu einer anderen Person zu begründen. Im Gesetz wird die Erwachsenenadoption als Annahme Volljähriger bezeichnet und ist in den §§1767 ff BGB geregelt. Die Wirkungen der Annahme Volljähriger sind in § 1770 BGB geregelt. Dort heißt es: §1770 Wirkung der Annahme (1) Die Wirkungen der - [Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers § 2225 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erloeschen-des-amts-des-testamentsvollstreckers-§-2225-bgb/) - Das Amt des Testamentsvollstreckers erlischt nach § 2225 BGB, wenn er stirbt oder wenn ein Fall eintritt, in welchem die Ernennung unwirksam sein würde, weil er geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist oder zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten selbst einen Betreuer erhalten hat. - [Erbverzicht §§ 2346 - 2352 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbverzicht-§§-2346-2352-bgb/) - Ein Erbberechtigter kann mittels eines notariellen Vertrages mit dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht und / oder das Pflichtteilsrecht verzichten. (§§2346 bis 2352 BGB) Auch ein teilweiser Verzicht ist möglich. Der Verzicht hat zur Folge, dass der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, als würde er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr leben. Wird - [Erbvertrag § 1941 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbvertrag-§-1941-bgb/) - Durch den Erbvertrag ist es dem Erblasser möglich einen Erben einzusetzen sowie Auflagen und Vermächtnisse festzulegen. (§ 1941 BGB) Mehr zum Erbvertrag. - [Erbunwürdigkeit § 2339 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbunwuerdigkeit-§-2339-bgb/) - Erbunwürdig ist jene Person, welche durch eine vorsätzliche und widerrechtliche Tat die Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser verschuldete. Hierzu werden unter anderem die arglistige Täuschung, Bedrohung sowie die Tötung des Erblassers gezählt. (§§2339 bis 2344 BGB). Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung geltend gemacht (§2340 BGB). Anfechtungsberechtigt ist derjenige, dem der Wegfall - [Erbteilskauf § 2033 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbteilskauf-§-2033-bgb/) - Als Erbteilskauf wird die Berechtigung des Erben bezeichnet, den ihm zustehenden Teil des Nachlasses sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu verkaufen. Die Berechtigung erstreckt sich jedoch nicht auf einzelne Nachlassgegenstände. Etwaige Miterben besitzen ein befristetes Vorkaufsrecht. Der Erbteilskauf bedarf der notariellen Beurkundung. (§ 2033 BGB) - [Erbschein - Erbscheinverfahren](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbschein-erbscheinverfahren/) - Der Erbschein zeigt die Berechtigung des Erben über den Nachlass, d.h. er weist das Erbrecht des oder der Erben aus. Erbscheine werden in einem Erbscheinverfahren erteilt. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der direkt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden kann. Man unterscheidet nach ihrem Inhalt Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein und Teilerbschein. Die Kosten eines - [Erbschaftsbesitzer § 2018 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbschaftsbesitzer-§-2018-bgb/) - Als Erbschaftsbesitzer wird eine Person bezeichnet, die Nachlassgegenstände unrechtmäßig in ihrem Besitz hat und sich dabei auf ein ihr nicht zustehendes Erbrecht beruft. Der § 2018 BGB führt dazu aus. „Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des - [Erbmasse - Nachlass](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbmasse-nachlass/) - Als Erbmasse bzw. Nachlass wird das hinterlassene Vermögen des Erblassers bezeichnet, also die Gesamtheit aller Aktiva und Passiva. - [Erbenhaftung § 1967 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbenhaftung-§-1967-bgb/) - Zur Erbenhaftung führt § 1967 BGB aus: „Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.“ Unter Nachlassverbindlichkeiten werden hier nicht nur etwaige Schulden (bspw. bei Banken, Versicherungen oder Steuerschulden) des Erblassers, sondern auch Verbindlichkeiten verstanden, die durch den Erbfall selbst (bspw. Beerdigungskosten, Kosten für die Nachlassverwaltung, aber auch Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse) entstehen. Problematisch wird es für Erben, - [Erbengemeinschaft § 2032 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbengemeinschaft-§-2032-bgb/) - Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, bilden diese bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft (Gesamthandsgemeinschaft). Die Erben werden dann als Miterben bezeichnet. Der Nachlass ist bis zur Auseinandersetzung gemeinschaftliches Vermögen. (§ 2032 BGB) - [Erbeinsetzung § 1937 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbeinsetzung-§-1937-bgb/) - Durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) kann der Erblasser seine Erben selbst bestimmen. (§ 1937 BGB) - [Erbanspruch eines nichtehelichen Kindes § 1924 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbanspruch-eines-nichtehelichen-kindes-§-1924-bgb/) - Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt und werden gesetzliche Erben ihrer Mütter und Väter. (§ 1924 BGB) Das war allerdings nicht immer so. Lange Zeit ging das Gesetz davon aus, das zwischen nichtehelichen Kindern und ihren Vätern kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Diese Annahme wirkt noch bis heute nach, denn vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche - [Entziehung des Pflichtteils §§ 2333 - 2337 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/entziehung-des-pflichtteils-§§-2333-2337-bgb/) - Der Erblasser ist berechtigt einem Abkömmling, einem Elternteil oder dem Ehegatten den gesetzlichen Pflichtteil zu entziehen, wenn sich diese gegenüber dem Erblasser schwerer Vergehen schuldig gemacht haben. So zum Beispiel, wenn sie dem Erblasser nach dem Leben trachten, sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung oder einer anderen schweren Straftat gegen den Erblasser schuldig gemacht haben oder - [Entlassung des Testamentsvollstreckers § 2227 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/entlassung-des-testamentsvollstreckers-§-2227-bgb/) - Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten nach §2227 BGB entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. - [Enterbung §1938 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/enterbung-§1938-bgb/) - Zur Enterbung führt der § 1938 BGB aus: „Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.“ Wenn nicht testamentarisch anders verfügt, tritt die gesetzliche Erbfolge dann so ein, als ob der wirksam Enterbte beim Eintritt des Erbfalls nicht vorhanden wäre. Wer enterbt - [Eigengeschenk - Eigenschenkung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/eigengeschenk-eigenschenkung/) - Als Eigengeschenk versteht man im Erbrecht ein Geschenk, dass ein Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser erhalten hat. Ein solches Geschenk ist unter Umständen nach §2327 BGB auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch anzurechnen. - [Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Lebensgefährte](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/eheaehnliche-lebensgemeinschaft-lebensgefaehrte/) - Für Personen, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammen leben, gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Sie können den Lebensgefährten nur durch Verfügungen von Todes wegen begünstigen. Dabei müssen (im Vergleich zu Eheleuten und Lebenspartnern) deutlich schlechtere Steuerklassen und geringere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer hingenommen werden. Dem Überlebenden steht auch kein Voraus hinsichtlich des Hausrates zu. Neben - [Dreißigster § 1969 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/dreissigster-§-1969-bgb/) - Als Dreißigster wird die Verpflichtung des Erben verstanden, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung - [Drei-Zeugen-Testament § 2250 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/drei-zeugen-testament-§-2250-bgb/) - Das Drei-Zeugen-Testament ist ein Nottestament und damit eine außerordentliche Form der Testamentserrichtung, die nur zulässig ist, wenn der Erblasser aufgrund von Todesgefahr oder wegen des Aufenthalts an einem abgesperrten Ort die Errichtung eines öffentlichen Testaments nicht möglich ist. Das Nottestament vor drei Zeugen bzw. Drei-Zeugen-Testament ist in §2250 BGB geregelt und unterscheidet zwei Voraussetzungen: Einen Orte, - [Dauertestamentsvollstreckung §§ 2209 - 2210 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/dauertestamentsvollstreckung-§§-2209-2210-bgb/) - Dauertestamentsvollstreckung bedeutet, dass der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einen Testamentsvollstrecker einsetzt, der die langfristige Verwaltung des Nachlasses übernehmen soll. Die Testamentsvollstreckung kann neben der Erledigung bestimmter den Nachlass betreffender Aufgaben auch ausschließlich für die Verwaltung des Nachlasses angeordnet sein. Die Rechte des Erben sind während einer Dauertestamentsvollstreckung dahingehend beschränkt, als dass er soweit - [Bürgermeister-Testament § 2249 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/buergermeister-testament-§-2249-bgb/) - Das Nottestament vor dem Bürgermeister bzw. Bürgermeister-Testament ist in §2249 BGB geregelt und kann bei der Besorgnis errichtet werden, der Erblasser werde früher sterben, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. Der Bürgermeister muss zu - [Beerdigungskosten und Bestattungspflicht § 1968 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/beerdigungskosten-und-bestattungspflicht-§-1968-bgb/) - Die Beerdigungskosten des Erblassers trägt der Erbe. (§ 1968 BGB) Die Frage nach den Beerdigungskosten ist nicht mit der Frage gleichzusetzen, wer für die Bestattung zu sorgen hat. Die Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. In Berlin lautet die Reihenfolge beispielsweise: (1) Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen: 1. der Ehegatte - [Ausstattung § 1624 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ausstattung-§1624-bgb/) - Unter Ausstattung versteht man nach §1624 BGB das, was ein Elternteil seinem Abkömmling mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder zur Begründung oder Erhaltung eines selbstständigen Lebens zu Lebzeiten zukommen ließ. Nach §2050 BGB ist eine Ausstattung zwischen Abkömmlingen auszugleichen, wenn der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt hat. Außerdem unterliegt eine Ausstattung niemals dem Pflichtteilsergänzungsanspruch nach - [Ausschlagungsfrist § 1944 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ausschlagungsfrist-§1944-bgb/) - Die Ausschlagungsfrist ist in §1944 BGB geregelt. Dort heißt es: (1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der - [Ausschlagung §§ 1942 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ausschlagung/) - Die Ausschlagung ist in den §§1942 ff BGB geregelt. Bei der Ausschlagung eines Erbes handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, die Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder befand sich der Erbe zu Fristbeginn im - [Auskunftspflicht des Hausgenossen § 2028 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/auskunftspflicht-des-hausgenossen-§2028-bgb/) - Die Auskunftspflicht des Hausgenossen ist in §2028 BGB geregelt. Dort heißt es: § 2028 - Auskunftspflicht des Hausgenossen (1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der - [Ausgleichung - Ausgleichungspflicht §§ 2050 ff. BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ausgleichung-ausgleichungspflicht-§§-2050-bgb/) - Unter Ausgleichung bzw. Ausgleichungspflicht versteht man im Erbrecht die Pflicht unter Abkömmlingen im der Fall der gesetzlichen Erbfolge Zuwendungen auszugleichen, die sie zu Lebzeiten des Erblassers von ihm als Ausstattungen erhalten haben. (§§ 2050 BGB) - [Anwachsung § 2094 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/anwachsung-§2094-bgb/) - Die Anwachsung ist unter §2094 BGB geregelt. Darunter versteht man die Erhöhung des Erbanteils eines Miterben dadurch, dass ein anderer Erbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Ein Erbe kann durch Ausschlagung, Abschichtungsvertrag, Erbverzicht oder Tod ausscheiden. Sein Anteil verteilt sich auf die übrigen Erben entsprechend ihrer Erbquote. Die Anwachsung kann durch Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen - [Auflage § 1940 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/auflage-§-1940-bgb/) - Der Erblasser kann in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) den Beschwerten zu jeder rechtlich zulässigen Handlung verpflichten. Als anschauliches Beispiel sei die Grabpflege genannt. (§ 1940 BGB) - [Annahme der Erbschaft § 1943 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/annahme-der-erbschaft-§-1943-bgb/) - Zur Annahme der Erbschaft bestimmt §1943 BGB, dass der Erbe die Erbschaft nicht mehr ausschlagen kann, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Erbschaft kann nur annehmen, wer voll geschäftsfähig ist. Die Ausschlagung einer Erbschaft ist - [Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung § 1954 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/anfechtung-der-annahme-oder-ausschlagung-§-1954-bgb/) - Bereut ein Erbe die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft, kann er seine Erklärung möglicherweise anfechten. Nach § 1954 BGB dauert die Anfechtungsfrist sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. ab Ende der Zwangslage bei arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung. Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt - [Anfechtung Berliner Testament - gemeinschaftliches Testament - Erbvertrag - § 1954 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/anfechtung-berliner-testament-gemeinschaftliches-testament-erbvertrag-§-1954-bgb/) - Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag können Erklärungen wechselbezüglich sein (Wechselbezüglichkeit) und deshalb einseitig nicht widerrufen werden. Hinsichtlich dieser Erklärungen steht auch dem Erblasser ein Anfechtungsrecht nach den allgemeinen Regeln zu. - [Adoption §§1741 ff BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/adoption-§§1741-ff-bgb/) - Die Adoption eines Kindes wird im Gesetz als Annahme als Kind bezeichnet und ist in den §§1741 BGB bis 1772 BGB geregelt. Grundsätzlich wird zwischen der Annahme Minderjähriger (Minderjährigenadoption) und der Annahme Volljähriger (Erwachsenenadoption) unterschieden. In beiden Fällen begründet die Adoption ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden dergestalt, dass der Anzunehmende als Kind - [Abschichtung - Abschichtungsvereinbarung - Abschichtungsvertrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/abschichtung-abschichtungsvereinbarung-abschichtungsvertrag/) - Man spricht von Abschichtung, Abschichtungsvereinbarung oder Abschichtungsvertrag, wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft untereinander eine Vereinbarung treffen, durch die ein Erbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. In der Regel erfolgt eine Zahlung an den ausscheidenden Erben. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Erben an. Die Anwachsung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf keiner - [Ablieferungspflicht eines Testaments oder Berliner Testaments § 2259 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ablieferungspflicht-eines-testaments-oder-berliner-testaments-§-2259-bgb/) - Die Ablieferungspflicht für Testamente ist in §2259 BGB geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern. Kommt man der Pflicht nicht nach, kann man - [Ablaufhemmung in Nachlassfällen §211 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ablaufhemmung-in-nachlassfaellen-§211-bgb/) - Die Ablaufhemmung in Nachlassfällen beträgt sechs Monate. Ein Anspruch, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, verjährt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet wird oder von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch von einem - [Störung der Totenruhe in Tateinheit mit Verwahrungsbruch](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/stoerung-der-totenruhe-in-tateinheit-mit-verwahrungsbruch/) - § 168 Abs. 1 StGB: Störung der Totenruhe (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. - [Ehegattenerbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ehegattenerbrecht/) - Unter Ehegattenerbrecht versteht man die besonderen Regelungen für das gesetzliche Erbrecht von Eheleuten. Sie besitzen neben Verwandten ein eigenes Erbrecht, das unter anderem vom Güterstand der Ehe geprägt wird. Ehegatten sind darüber hinaus zum Pflichtteil berechtigt. Dem Ehegatten steht außerdem ein sogenanntes Vorausvermächtnis (siehe dort) zu. Lesen Sie hier mehr zum Ehegattenerbrecht. Erfahren Sie mehr - [Erbrechtsverordnung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbrechtsverordnung/) - Die Erbrechtsverordnung regelt alle internationalen Erbfälle seit dem 17.08.2015. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien. Sie regelt für Erbfälle mit internationalem Bezug, welches Erbrecht Anwendung findet. Bisher bestimmte jeder Mitgliedstaat der EU nach seinem eigenen Erbrecht, wer Erbe wird, ob es einen Pflichtteil gibt, welche Formvorschriften für Testamente - [Fachanwaltsordnung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/fachanwaltsordnung/) - Zur Fachanwaltsordnung (FAO) - [Volladoption](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/volladoption/) - Als Volladoption bezeichnet man die besonderen Wirkungen der Minderjährigenadoption. Durch die Annahme Minderjähriger wird der Anzunehmende das Kind des Annehmenden. Die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten erlöschen. Für die Annahme Volljähriger (Erwachsenenadoption) ist eine Volladoption nur unter besondern Voraussetzungen möglich. - [Verschwägert](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/verschwaegert/) - (s. Schwägerschaft, § 1590, BGB) - [Zwangserbe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/zwangserbe/) - Zwangserbe bedeute, dass das Erbrecht nicht ausgeschlagen werden kann. Grundsätzlich steht das Recht zur Ausschlagung jedem zu, der gewillkürter Erbe (Testament, Berliner Testament, Erbvertrag) oder gesetzlicher Erbe geworden ist. Allein der Fiskus darf nach §1942 Abs. 2 BGB nicht ausschlagen, wenn er als gesetzlicher Erbe zum Zug gekommen ist. (Erbrecht des Staates) - [Kosten der Auskunft nach §2314 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/kosten-der-auskunft-nach-§2314-bgb/) - Die Kosten, die durch dadurch entstehen, dass der Erbe die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten erfüllen muss, fallen nach §2314 Abs. 2 BGB dem Nachlass zur Last. Umfasst sind davon insbesondere die Kosten, die für ein öffentliches Nachlassverzeichnis bzw. notarielles Nachlassverzeichnis oder für einen Sachverständigen zur Wertermittlung (Wertermittlungsanspruch) entstehen. Mehr zum Nachlassverzeichnis. - [Erlassvermächtnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erlassvermaechtnis/) - Durch ein Erlassvermächtnis testiert der Erblasser das Erlöschen einer geldwerten Schuld beim Eintritt des Erbfalls. Die Erben können in diesem Fall die Begleichung einer beim Erbfall bestehenden Schuld nicht mehr geltend machen. Lesen Sie hier mehr zum Vermächtnis. - [Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/duerftigkeitseinrede-§-1990-bgb/) - Die Dürftigkeitseinrede des Erben ist in §1990 BGB geregelt. Danach kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht, wenn die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich ist oder aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt - [Berliner Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/berliner-testament/) - Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Vollerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll. Lesen Sie hier mehr dazu: Berliner Testament - [Alleinerbe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/alleinerbe/) - Als Alleinerbe wird die Person bezeichnet, die allein die Gesamtrechtsnachfolge eines Erblassers antritt. Ob die Rechtsnachfolge aufgrund gewillkürter Erbfolge (Testament oder Erbvertrag) oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge eintritt, ist dabei gleichgültig. Der Begriff des Alleinerben ist zu unterscheiden von dem des Miterben (Erbengemeinschaft) und dem des Vollerben, durch den bei Berliner Testamenten die Abgrenzung zur Vorerbschaft - [Schlusserbe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/schlusserbe/) - Ein Schlusserbe ist die Person, die von einer Erbschaft erst nach einem anderen Erben profitieren soll. Vor allem beim Berliner Testament und beim Erbvertrag wird diese Konstruktion benutzt. Eine typische Regelung beim Berliner Testament ist die, dass zuerst das gesamte Vermögen des erstversterbenden Ehegatten vollständig auf den überlebenden Ehegatten übergehen soll und die gemeinsamen Kinder - [Trennungslösung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/trennungsloesung/) - Die Trennungslösung ist eine besondere Gestaltungsform des Gemeinschaftliches Testament, nach der das Vermögen des Erstversterbenden vom Vermögen des überlebenden Ehegatten separiert bleibt und als selbstständige Vermögensmasse als Vorerbschaft und Nacherbschaft zunächst auf den Überlebenden und danach auf die Kinder übergeht. Die Trennungslösung ist von der Einheitslösung zu unterscheiden. - [Einheitslösung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/einheitsloesung/) - Als Einheitslösung wird eine besondere Gestaltungsform des Berliner Testament bezeichnet, nach der der überlebende Ehegatte zunächst Alleinerbe wird und (in der Regel) nach seinem Tod die gemeinsamen Kinder den überlebenden Ehegatten beerben. Nach der Einheitslösung geht das Vermögen des Erstversterbenden im Vermögen des Überlebenden auf. Die Einheitslösung ist von der Trennungslösung zu unterscheiden. - [Erbschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbschaft/) - Als Erbschaft wird das bezeichnet, was jemand aufgrund seines Erbrechts durch den Tod einer Person erwirbt. - [Erbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbrecht/) - Das Erbrecht wird durch den Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Es bezeichnet die Rechtsvorschriften, die sich auf den Tod einer Person und die Rechtsfolgen beziehen. Als Erbrecht bezeichnet man auch das Recht des oder der Erben. Wer Erbe ist, tritt im Erbfall die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. - [Erblasser](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erblasser/) - Als Erblasser wird die Person bezeichnet, um deren Erbrecht es geht. „Erblasser“ kann also sowohl eine lebende Person meinen, die beispielsweise ihre Vermögensnachfolge regeln will. Genauso wird der Begriff für eine Person gebraucht, die verstorben ist und deren Gesamtrechtsnachfolge eingetreten ist. - [Erbfolge gesetzliche gewillkürte](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbfolge-gesetzliche-gewillkuerte/) - Die gesetzliche Erbfolge tritt in den Fällen ein, in denen der Erblasser seine Erbfolge nicht selbst wirksam bestimmt hat. Die vom Erblasser bestimmte Erbfolge wird als gewillkürte Erbfolge bezeichnet. Der Erblasser kann die gewillkürte Erbfolge durch ein rechtskräftiges Testament oder einen rechtskräftigen Erbvertrag herbeiführen. - [Erbfall](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbfall/) - Als Erbfall wird juristisch der Tod einer Person bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, ab dem die erbrechtlichen Regelungen eintreten, die der Erblasser entweder selbst bestimmt hat oder die das Gesetz vorsieht. - [Erbenfeststellungsklage](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbenfeststellungsklage/) - Durch eine Erbenfeststellungsklage kann bei rechtlich schwierigen Fällen eine gerichtliche Entscheidung darüber erreicht werden, wer Erbe ist. Bei welchem Gericht die Klage eingereicht wird, ist neben der örtlichen Zuständigkeit davon abhängig, wie hoch der Streitwert ist. Anders als im Erbscheinverfahren des Nachlassgerichts kann die gerichtliche Entscheidung über die Klage eines möglichen Erben nicht mehr angegriffen - [Erbe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbe/) - Der oder die Erben treten beim Erbfall die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. Das Erbe bezeichnet den Nachlass bzw. den Nachlass des Erblassers. - [Erbauseinandersetzung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbauseinandersetzung/) - Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung der Nachlassgegenstände unter den Miterben und führt zur Auflösung der Erbengemeinschaft / Gesamthandsgemeinschaft. - [Ehegattentestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/ehegattentestament/) - Ehegattentestament ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein gemeinschaftliches Testament bzw. Berliner Testament. Ein gemeinschaftliches bzw. ein Berliner Testament erlaubt es Eheleuten, ihre letztwilligen Verfügungen gemeinsam in einer Urkunde zu verfassen. - [Anfechtung Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/anfechtung-testament/) - Wer ein Testament errichtet, gibt eine einseitige Willenserklärung ab, die von Todes wegen gelten soll. Weil die Erklärung einseitig ist, kann sie vom Errichtenden selbst durch Widerruf beseitigt werden. Es bedarf keiner Anfechtung. Nach dem Tod des Erblassers kann sein Testament binnen Jahresfrist von denjenigen angefochten werden, denen die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen - [Anfechtung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/anfechtung/) - Mit einer Anfechtung kann die Wirksamkeit einer Willenserklärung rückwirkend beseitigt werden. Ein Vertrag benötigt übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten. Wird eine dieser Erklärungen angefochten, ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Anfechtungsgründe sind eine ungewollte Erklärung, ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung, eine falsche Übermittlung durch Dritte, ein Irrtum über wesentliche Eigenschaften des Erklärungsobjekts und - [Aktiva des Nachlasses](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/aktiva-des-nachlasses/) - Um den Wert eines Nachlasses bestimmen zu können, müssen Aktiva und Passiva ermittelt werden. Zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen wird auf den Nachlasswert zur Zeit des Eintretens des Erbfalls ermittelt werden. Die Aktiva des Nachlasses sind hierbei alle vererblichen Nachlassgegenstände und umfassen neben Barvermögen und Bankguthaben auch Versicherungen, Mobilien und Immobilien. Der Wert des Aktivbestands wird - [Abwesenheitspfleger](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/abwesenheitspfleger/) - Ein Abwesenheitspfleger betreut die Vermögensangelegenheiten eines abwesenden Volljährigen. Er kann in Fällen eingesetzt werden, in denen der Aufenthaltsort des Abwesenden unbekannt ist, oder in denen der Abwesende an der Rückkehr sowie an der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist. Der Abwesenheitspfleger fungiert als gesetzlicher Vertreter, der auch die Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft erklären kann. Sollte - [Abfindung für einen Erbverzicht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/abfindung-fuer-einen-erbverzicht/) - Um seine Rechtsnachfolge eindeutig zu gestalten, kann es sich für Erblasser anbieten, einzelnen Erbberechtigten eine Abfindung für einen Erbverzicht anzubieten, so dass ihnen nach seinem Versterben kein Erbrecht mehr zusteht. Gerade wenn ein Unternehmen oder eine Immobilie zur Erbmasse gehören, kann es sich anbieten, wenn es nur einen Erben gibt. Für einen wirksamen Erbverzicht muss - [Abkömmling ](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/abkoemmling/) - Als Abkömmlinge werden die Nachkommen einer Person bezeichnet, die abwärts in gerader Linie verwandt sind. Gemeint sind also Kinder, Enkel, Urenkel usw. Ob es sich um eheliche oder nichteheliche Kinder handelt, ist aus erbrechtlicher Perspektive unerheblich. Auch Adoptivkinder zählen zu den Abkömmlingen. Was die verwandtschaftlichen Verhältnisse angeht, folgt das Erbrecht dem Familienrecht. - [Kleiner Pflichtteil](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/kleiner-pflichtteil/) - Ein Ehegatte kann den sog. kleinen Pflichtteil als güterrechtliche Lösung verlangen, wenn die Ehe durch den Tod eines Ehegatten endete. Überlegenswert ist dieser Weg vor allem dann, wenn die Ehe lange dauerte und der Erblasser bei Eheschließung über ein nur kleines Anfangsvermögen verfügte. Lebten Eheleute im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft, sieht das Gesetz eine erbrechtliche - [Testierwille](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/testierwille/) - Der Testierwille ist unbedingte Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Eine schriftlich niedergelegte Erklärung des Erblassers kann, auch wenn sie den formalen Voraussetzungen des §2247 BGB (Eigenhändiges Testament) genügt, nur dann als letztwillige Verfügung gelten, wenn sie mit Testierwillen abgegeben worden ist. Darunter versteht man den dem ernstlichen Willen des Erblassers, ein Testament zu - [Betreuungsverfügung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/betreuungsverfuegung/) - Mit der Betreuungsverfügung wird kein anderer bevollmächtigt (anders als bei der Vorsorgevollmacht), sondern man bestimmt ausschließlich für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird, wen das Gericht bestellen soll oder wen nicht. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, die sich auf das Vermögen, Wohnen oder andere persönliche Angelegenheiten beziehen. - [Vorsorgevollmacht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vorsorgevollmacht/) - Eine Vorsorgevollmacht soll den Fall absichern, dass man bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Der Vollmachtgeber will sicherstellen, im Ernstfall von einer vertrauten Person vertreten zu werden, denn durch eine solche Vollmacht kann man die gerichtliche Bestellung eines gesetzlichen Betreuers vermeiden. Wem eine Vorsorgevollmacht zu weit geht, - [Bindungswirkung des Berliner Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/bindungswirkung-des-berliner-testaments/) - Ein Berliner Testament entfaltet für die testierenden Eheleute Bindungswirkung, soweit sie wechselbezügliche Verfügungen treffen. Zur Wechselbezüglichkeit führt § 2270 BGB aus, dass Verfügungen eines Ehegatten unwirksam sind, wenn anzunehmen ist, dass sie ohne die Verfügung des anderen nicht getroffen sein würden, und die entsprechende Verfügung des anderen nichtig oder widerrufen ist. Ein solches Verhältnis der - [Testamentsvollstrecker – Testamentsvollstreckung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/testamentsvollstrecker-testamentsvollstreckung/) - Ein Testamentsvollstrecker setzt um, was der Erblasser im Testament bestimmt hat. Zur Testamentsvollstreckung gehören die Verwaltung des Nachlass, die Besorgung von Vermächtnis, Auflage und Pflichtteil oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Mittel bei der Gestaltung von Testamenten. (mehr hier) - [Notar](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/notar/) - Ein Notar ist in Deutschland unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern bestellt. Für Notare gilt die Bundesnotarordnung (BNotO). - [Europäisches Nachlasszeugnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/europaeisches-nachlasszeugnis/) - Mit der neuen Erbrechtsverordnung wird ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben und Testamentsvollstrecker in allen EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien, in denen die Erbrechtsverordnung nicht gelten soll) ihre Rechtsstellungen einheitlich nachweisen können sollen. Darüber hinaus werden nationale Erbnachweise wie der deutsche Erbschein in allen Mitgliedstaaten anerkannt. - [Hinterlegung eines Testaments oder eines Berliner Testaments](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/hinterlegung-eines-testaments-oder-eines-berliner-testaments/) - Jedem Erblasser ist zur Hinterlegung seines Testaments zu raten. Gleiches gilt für ein Berliner Testament. Nur so kann man sich der Testamentseröffnung sicher sein, weil das Hinterlegungsgericht mit Kenntnis vom Tod das Testament automatisch an das Nachlassgericht sendet. Jede private Verwahrung birgt dagegen ein hohes Verlustrisiko. Wer weiß, ob das Testament überhaupt gefunden wird? Wer - [Teilerbschein](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/teilerbschein/) - Ein Teilerbschein weist das Erbrecht eines einzelnen Miterben aus einer Erbengemeinschaft aus. - [Alleinerbschein](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/alleinerbschein/) - Ein Alleinerbschein weist das Erbrecht eines Alleinerben aus. - [Gesetzlicher Güterstand einer Ehe](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gesetzlicher-guterstand-einer-ehe/) - Der gesetzliche Güterstand einer Ehe ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Die Regeln der Zugewinngemeinschaft treten immer ein, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag geschlossen haben. - [Zugewinngemeinschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/zugewinngemeinschaft/) - Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Regelfall. Wenn die Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daran, dass jeder Ehegatte weiterhin Inhaber seines Vermögens bleibt, ändert sich dadurch nichts. Wird die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung beendet, haben die Eheleute die Differenz - [Öffentliches Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/offentliches-testament/) - Ein öffentliches Testament wird durch einen Notar aufgesetzt, nachdem der Erblasser ihm seine letztwillige Verfügung mündlich diktiert oder ihm eine Schrift überreicht hat, von der der Erblasser glaubhaft macht, dass darin sein Wille aufgezeichnet ist. (mehr dazu) - [Gütertrennung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gutertrennung/) - Der Güterstand der Gütertrennung kann nur durch Ehevertrag vereinbart werden. Ist eine solche Vereinbarung getroffen, findet nach Beendigung der Ehe oder Lebenspartnerschaft kein Ausgleich zwischen den Vermögen der Eheleute statt. Die Vereinbarung einer Gütertrennung führt zu einer anderen Berechnung der Erbquoten im gesetzlichen Ehegattenerbrecht. - [Güterrechtliche Lösung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/guterrechtliche-losung/) - Der Begriff der güterrechtlichen Lösung wird in Abgrenzung zur erbrechtlichen Lösung im Ehegattenerbrecht verstanden. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet, sieht die erbrechtliche Lösung einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe eines Viertels vor, das dem gesetzlichen Erbteil des Ehegatten hinzugerechnet wird. Nach der güterrechtlichen - [Gütergemeinschaft](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gutergemeinschaft/) - Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag vereinbart werden. Das Vermögen des einen Ehegatten oder Lebenspartners verschmilzt danach mit dem des anderen zum sogenannten Gesamtgut. Darüber hinaus verbleibt jedem Ehegatten noch Vorbehaltsgut und Sondergut. - [Erbrechtliche Lösung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/erbrechtliche-losung/) - Der Begriff der erbrechtlichen Lösung wird in Abgrenzung zur güterrechtlichen Lösung im Ehegattenerbrecht verstanden. Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet und lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sieht die erbrechtliche Lösung einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe eines Viertels vor, dass dem gesetzlichen Erbteil des Ehegatten hinzugerechnet wird. Nach der güterrechtlichen - [Gemeinschaftliche Testamente](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gemeinschaftliche-testamente-2/) - Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame Verfügung von Todes wegen, die Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichten können. Das Berliner Testament ist eine Gestaltungsform des gemeinschaftlichen Testamentes. Ein gemeinschaftliches Testament entfaltet eine besondere Bindungswirkung hinsichtlich der sog. wechselbezüglichen Verfügungen, die zu Lebzeiten beider Beteiligter nur gemeinsam aufgehoben oder geändert werden können. Ohne Mitwirkung bleibt - [Vorweggenommene Erbfolge](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/vorweggenommene-erbfolge/) - Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man Verfügungen zu Lebzeiten, während Verfügungen von Todes wegen erst mit dem Tod des Erblassers wirksam werden. - [Schenkung zu Lebzeiten](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/schenkung-zu-lebzeiten/) - Von einer Schenkung zu Lebzeiten wird in Abgrenzung zur Verfügung von Todes wegen gesprochen. Die Übertragung einer Sache oder eines Rechts erfolgt unentgeltlich. Beides sind Gestaltungsmittel der Nachlassplanung, die sich darin unterscheiden, ob die Wirkung vor oder nach dem Versterben eintritt. - [Geschiedenentestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/geschiedenentestament/) - Grundsätzlich trennen sich mit der Scheidung auch die erbrechtlichen Verbindungen der Eheleute. Über die gemeinsamen Kinder kann es aber geschehen, dass der eine trotzdem am Vermögen des anderen Teil hat. Diese Möglichkeit kann mit einem Geschiedenentestament ausgeschlossen werden. - [Gemischte Schenkung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/gemischte-schenkung/) - Unter einer gemischten Schenkung versteht man die teilweise unentgeltliche Überlassung einer Sache. Das heißt, für die Übertragung einer Sache wird eine Gegenleistung verlangt, die hinter deren tatsächlichem Wert zurückbleibt. Verkauft beispielsweise ein Erblasser sein Grundstück deutlich unter Wert an einen Pflichtteilsberechtigten, ist die Differenz zwischen dem realen Wert der Immobilie und dem gezahlten Kaufpreis als - [Alleintestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/alleintestament/) - Als Alleintestament bezeichnet man die letztwillige Verfügung einer Person, mit der sie als Erblasser über ihr eigenes Vermögen verfügt. Die Bezeichnung findet in Abgrenzung zu gemeinschaftlichen Testamenten/ Berliner Testamenten statt, die von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern geschlossen werden können. - [Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/testament/) - Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der der Erblasser im rechtlichen Rahmen seiner Testierfähigkeit beispielsweise einen Erben bestimmt oder eine Enterbung ausspricht, ein Vermächtnis, eine Auflage oder einen Testamentsvollstrecker bestimmt. Dem notariellen Testament wird gegenüber dem eigenhändigen Testament die höhere Rechtssicherheit zugesprochen. - [Behindertentestament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/behindertentestament/) - Mit einem Behindertentestament soll die Teilhabe eines behinderten Kindes am Nachlass gesichert werden, ohne dass dadurch staatliche Unterstützungen gekürzt werden. Dafür müssen dessen Eltern beim Errichten einer letztwilligen Verfügung beispielsweise Reglungen zur Vor- und Nacherbschaft formulieren. Ein Behindertentestament kann damit so gestaltet werden, dass es dem behinderten Kind neben den Sozialhilfeleistungen laufende Einnahmen verschafft, wobei - [Bankguthaben im Erbfall](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/rechtsanwalt-erbrecht-glossar-detail/bankguthaben-im-erbfall/) - Dem Erben steht als Rechtsnachfolger des Erblassers das beim Erbfall vorhandene Bankguthaben zu. Die Bank ist berechtigt, sich vom Erben eine entsprechende Legitimation vorlegen zu lassen. Als eine solche Legitimation wird der Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder eine Ausfertigung bzw. eine beglaubigte Abschrift eines notariellen Testaments mit der Eröffnungsniederschrift angesehen. (§ 1922 BGB, § 2353 BGB) ## Kategorien - [Allgemein](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/allgemein/) - Allgemeine Fragen rund um das Erbrecht, die sich nicht unter eines der Hauptschlagworte wie Pflichtteil oder Testament einordnen lassen. - [Testament, Berliner Testament, Erbvertrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/rechtsanwalt-erbrecht-berliner-testament-erbvertrag/) - Benötige ich ein Testament, ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag? Welche Art von Verfügung von Todes wegen (Testament, Berliner Testament, Erbvertrag) ist für mich die richtige? - [Pflichtteil](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/rechtsanwalt-pflichtteil-pflichtanteil-pflichtteilsrecht-pflichtteilsanspruch/) - Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Wie hoch ist der Pflichtteil? Wie erhalte ich Auskunft? Wie setze ich den Pflichtteil durch? Kann ein Pflichtteil verhindert werden? - [Testamentsvollstreckung, Testamentsvollstrecker](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/rechtsanwalt-erbrecht-testamentsvollstrecker-testamentsvollstreckung/) - Was ist eine Testamentsvollstreckung? Wie setze ich einen Testamentsvollstrecker ein? Welche Befugnisse hat ein Testamentsvollstrecker? Was kann ein Erbe sich gegen einen Testamentsvollstrecker wehren? - [Gesetzliche Erbfolge](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/rechtsanwalt-erbrecht-gesetzliche-erbfolge/) - [Erbengemeinschaft, Miterben, Auseinandersetzung, Erbteilung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/rechtsanwalt-erbrecht-erbengemeinschaft-miterbe-auseinandersetzung-erbteilung/) - [Erbschaftsteuer](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/erbschaftsteuer/) - [Erbschein](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/erbschein/) - [Erbrecht](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/erbrecht/) - [Erbfolge](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/erbfolge/) - [Nachlassverzeichnis](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/category/nachlassverzeichnis/) ## Glossar-Gruppen - [Erben und Miterben](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/erbe/) - [Erbe Erbschaft Nachlass](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/erbe-erbschaft-und-nachlass/) - [Gewillkürte Erbfolg](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/gewillkurte-erbfolg/) - [Gestaltung der Erbfolge durch Erbvertrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/erbvertrag/) - Der Erbvertrag gehört wie das Testament oder das Gemeinschaftliche Testament zu den Verfügungen von Todes wegen. - [Erbrecht der Eheleute](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/ehegattenerbrecht/) - [Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/testament/) - [Berliner Testament](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/berliner-testament/) - [Gesetzliche Erbfolge](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/gesetzliche-erbfolge/) - [Testamentsvollstreckung](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/testamentsvollstreckung/) - [Testamentsvollstrecker](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/testamentsvollstrecker/) - [Testament, Berliner Testament, Erbvertrag](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/rechtsanwalt-erbrecht-testament-berliner-testament-erbvertrag/) - [Pflichtteil](https://testament-erbe-und-pflichtteil.de/glossary-group/rechtsanwalt-erbrecht-pflichtteil-pflichtanteil-pflichtteilsrecht-pflichtteilsanspruch/) - Fragen rund um den Pflichtteil. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Wie hoch fällt ein Pflichtteil aus?