Erbrecht und Mietvertrag

Das deutsche Erbrecht geht grundsätzlich davon aus, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen (die Erbschaft) als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Dogmatisch wichtig ist dabei, dass das Vermögen in seiner Gesamtheit übergeht und nicht jeder Vermögensgegenstand einzeln. Der Übergang umfasst neben dem positiven Vermögen auch Nachlassverbindlichkeiten. Weiterlesen