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Archiv für den Monat: November 2015

Amtsermittlungsgrundsatz bei Einwand der Testierunfähigkeit

Veröffentlicht am 17. November 2015 von Rechtsanwalt Rene Wolf

Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG, naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den das Testament beurkundenden Notar zu befragen und zur Verfügung stehende medizinische Unterlagen beizuziehen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.05.2015 – 11 Wx 82/14

Veröffentlicht unter Erbschein

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Rechtsanwalt René Wolf
Fachanwalt für Erbrecht
Schönhauser Allee 144
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Fax +49 30 280360599

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