Bei Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Tod des Beamten entsteht ein unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG abzuleitender, vererblicher Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs. Ein solcher Abgeltungsanspruch entsteht nur im Hinblick auf die unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsdauer, nicht aber auch im Hinblick auf durch nationale Bestimmungen – wie etwa § 125 Abs. 1 SGX IX – gewährleistete weitergehende Urlaubsansprüche.
VG Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2015 – 3 K 24/15
Artikel 7 Absatz 2 der RL 2003/88/EG
Archiv für den Monat: März 2016
Kosten eines Feuerwehreinsatzes – Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus
Das Land Niedersachsen kann als Zwangserbe eines Grundstücks nicht die Dürftigkeitseinrede des § 1990 Abs. 1 Satz 1 BGB geltend machen, wenn es wegen einer nach dem Erbfall eingetretenen Störung als Zustandsstörer in Anspruch
genommen wird, da die Kosten dieser Inanspruchnahmen Eigenverbindlichkeiten des Erben und keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 BGB darstellen.
VG Hannover, Urteil vom 03.09.2015 – 10 A 6190/13
§§ 1967, 1990 BGB; §§ 29 Absatz 4 Nr. 3, 29 Absatz 2 Nr. 3 BrandSchG ND