1. Zur Grundbuchberichtigung im Erbfall, wenn Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen besteht.
2. Berechtigte tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers rechtfertigen das Verlangen des Grundbuchamts, einen Erbschein vorzulegen.
OLG München, Beschl. v. 07.03.2016 – 34 Wx 32/16
§§ 18 Abs. 1, 22, 35 Abs. 1, 72, 73 GBO; §§ 2087, 2229 Abs. 4, 2247 Abs. 1-3 BGB