Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen

1. Zur Grundbuchberichtigung im Erbfall, wenn Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen besteht.

2. Berechtigte tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers rechtfertigen das Verlangen des Grundbuchamts, einen Erbschein vorzulegen.

OLG München, Beschl. v. 07.03.2016 – 34 Wx 32/16
§§ 18 Abs. 1, 22, 35 Abs. 1, 72, 73 GBO; §§ 2087, 2229 Abs. 4, 2247 Abs. 1-3 BGB

Grundbuchberichtigung nach Tod eines BGB-Gesellschafters

Für die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines im Grundbuch eingetragenen GbR-Gesellschafters bedarf es keiner Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn die Erbfolge in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist und sowohl die Erben als auch
die weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter die Berichtigung gemäß §§ 19, 29 Abs. 1 Satz 1 GBO bewilligen.

KG, Beschluss vom 29.03.2016 – 1 W 907/15
§§ 19, 22 Abs. 1 Satz 1, 727, 1922 Abs. 1 BGB