Verfügen die Erblasser in einem gemeinsamen handschriftlichen Testament, dass „derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat“
Alleinerbe sein soll, so liegt hierin mangels hinreichender Bestimmtheit keine wirksame Erbeinsetzung des Erblassers.
OLG Köln, Beschluss vom 14. November 2016 — 2 Wx 536/16