Öffentliches Testament weist Erbrecht gegenüber Banken und Sparkassen ausreichend nach

Eine Bank weigerte sich, das Darlehenskonto, das ein Erblasser durch ein öffentliches Testament seiner Frau und seinen Kindern hinterlassen hatte, auf diese umzuschreiben. Obwohl die Erben ihr Erbrecht durch die Sterbeurkunde und das eröffnete notarielle Testament nachweisen konnten, forderte die Bank von den Erben einen Erbschein. Weiterlesen