Testamentsvollstreckung und die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

Ein Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung anordnen. Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, den Willen des Erblassers umzusetzen. Als Testamentsvollstrecker kann der Erblasser eine konkrete Person und ggf. eine Ersatzperson bestimmen oder die Besetzung dieses Amtes dem Nachlassgericht überlassen. Wird das Amt angenommen, stellt das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis aus.
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Gestaltungselement für Erblasser. Weiterlesen

Erbrecht und Fehler beim Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, mit dem die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten das Erbe an eine bestimmte dritte Person fällt.
Bei der Gestaltung sind höchste Anforderungen an eindeutige Formulierungen der erbrechtlichen Verfügungen zu stellen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, das Berliner Testamente, die ohne juristische Beratung errichtet wurden, nicht alle regelungsbedürftigen Aspekte berücksichtigten oder einer nachträglichen rechtlichen Überprüfungen nicht standhalten. Solche Testamente führen zu Ergebnissen, die von den Verfügenden nicht gewollt waren. Es gibt aus rechtlicher Sicht auch keine Grundlage dafür, Berliner Testamenten einen „üblichen“ Regelungsinhalt zu unterstellen. Weiterlesen