Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung als Nachlassverbindlichkeit

Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs wegen beeinträchtigender Schenkung leistet, wird zur Erhaltung des Erwerbes geleistet und kann damit als Nachlassverbindlichkeit im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG von der
schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

FG Münster, Urteil vom 14.02.2019 – 3 K 1237/17 Erb (Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig)
§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gewährt wurde.

BFH, Urteil vom 14.11.2018 – II R 34/15
§ 1922 BGB; § 45 Abs. 1 AO; § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG