Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung als Nachlassverbindlichkeit

Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs wegen beeinträchtigender Schenkung leistet, wird zur Erhaltung des Erwerbes geleistet und kann damit als Nachlassverbindlichkeit im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG von der
schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

FG Münster, Urteil vom 14.02.2019 – 3 K 1237/17 Erb (Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig)
§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG