Erteilung einer Bescheinigung über die Annahme des Testamentsvollstreckeramts

Die Erteilung einer Bestätigung über die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker erfolgt ohne sachliche Prüfung der Voraussetzungen für die Annahme. Vielmehr wird die Bescheinigung als reine Eingangsbestätigung oder Niederschrift über die
Amtsannahmeerklärung des Testamentsvollstreckers ausgestellt

OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2023, Leitsatz – 2 Wx 65/23

Erbeinsetzung einer noch zu gründenden nicht rechtsfähigen Stiftung; Eintragung eines Treuhänders ins Grundbuch

1. Bei der Erbeinsetzung einer unselbstständigen Stiftung wird deren Rechtsträger Erbe und ist daher ins Grundbuch als Eigentümer einzutragen.

2. Ein Treuhänder kann als Berechtigter nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn er nach außen hin die volle Rechtsstellung des Berechtigten hat, nach dem Willen aller Beteiligten mithin ein echtes Treuhandverhältnis mit Übertragung des Eigentums oder Einräumung des Grundstücksrechts auf ihn gegeben ist.

OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2023, Leitsatz – 2 Wx 203/23