Grundbuchverfahren: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins bei erhobenen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

Die bloße Behauptung, dass eine letztwillige Verfügung wegen Testierunfähigkeit oder infolge Anfechtung unwirksam sei, bildet regelmäßig keinen ausreichenden Grund, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (Anschluss an OLG München vom 31.10.2014 – 34 Wx 293/14).

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.10.2016 – 12 W 192/16 (GB)
§ 35 GBO

Zur Verjährung des Anspruchs aus § 2329 BGB bei gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft

Der Anspruch gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB verjährt auch dann in 3 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an, wenn erst nach Ablauf dieser Frist gerichtlich festgestellt wird, dass der Erblasser der Vater des Pflichtteilsberechtigten ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2017-1-7 U 151/16
§§ 1600d, 2329, 2332 BGB