Zur Verjährung des Anspruchs aus § 2329 BGB bei gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft

Der Anspruch gegen den Beschenkten aus § 2329 BGB verjährt auch dann in 3 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an, wenn erst nach Ablauf dieser Frist gerichtlich festgestellt wird, dass der Erblasser der Vater des Pflichtteilsberechtigten ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2017-1-7 U 151/16
§§ 1600d, 2329, 2332 BGB