Testamentsvollstrecker unterliegen nicht der Aufsicht und Kontrolle des Nachlassgerichtes

Der Beschwerde eines Testamentsvollstreckers gegen das gegen ihn festgesetzte Zwangsgeld wurde vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken stattgegeben. Der Testamentsvollstrecker unterliegt nicht der Aufsicht und Kontrolle des Nachlassgerichtes, da sich dessen Rechtsstellung vom Erblasser ableitet. Weiterlesen