Erbrecht und Fehler beim Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, mit dem die Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten das Erbe an eine bestimmte dritte Person fällt.
Bei der Gestaltung sind höchste Anforderungen an eindeutige Formulierungen der erbrechtlichen Verfügungen zu stellen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, das Berliner Testamente, die ohne juristische Beratung errichtet wurden, nicht alle regelungsbedürftigen Aspekte berücksichtigten oder einer nachträglichen rechtlichen Überprüfungen nicht standhalten. Solche Testamente führen zu Ergebnissen, die von den Verfügenden nicht gewollt waren. Es gibt aus rechtlicher Sicht auch keine Grundlage dafür, Berliner Testamenten einen „üblichen“ Regelungsinhalt zu unterstellen. Weiterlesen

Ist ein Vermächtnisnehmer berechtigt, Beschwerde dagegen einzulegen, dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers abgelehnt wird

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist ein wichtiges Gestaltungselement im Erbrecht, um den Erblasserwillen umzusetzen. Die durch Verfügung von Todes wegen zu treffende Anordnung sorgt bei den Erben und sonstigen Hinterbliebenen recht häufig für Unmut. Nicht selten benötigen der Testamentsvollstrecker und die Betroffenen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht, um sich nach den jeweiligen Rechten und Pflichten zu verhalten. Weiterlesen