Die Niederschrift eines Nottestaments ist auch dann wirksam errichtet, wenn die von dem Erblasser allein unterschriebene und genehmigte Erklärung zusammen mit der auf einem gesonderten Blatt von einem Testamentszeugen niedergelegten und von diesem unterschriebenen Erklärung eine einheitliche Urkunde bildet.
OLG München, Beschl. v. 12.05.2015 – 31 Wx 81/15
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Anordnung von Vor- und Nacherbfolge nachdem Längstlebenden im Ehegattentestament
1. Die Auslegung der Erbeinsetzung nach dem Längstlebenden in einem privatschriftlichen Ehegattentestament als Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge kommt gerade dann in Betracht, wenn der Grundbesitz den wesentlichen Nachlass ausmacht und dieser Grundbesitz nach dem Willen der Eheleute nach dem Tod ihrer als Erben des Längstlebenden eingesetzten Kinder auf dritte Verwandte übergehen soll.
2. Zur Abgrenzung der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge von einem Nachvermächtnis gem. § 2177 BGB, einer Auflage gem. §§ 1940, 2192 ff. BGB und einen unverbindlichen Wunsch der Erblasser.
OLG Schleswig Beschluss vom 23.01.2015 – 3 Wx 110/14
Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbeinsetzung durch einen gesetzlichen Erben
1. Eine „irrige Annahme oder Erwartung“ des Erblassers i.S.d. § 2078 Abs. 2 BGB kann nicht nur in positiv vorhandenen Fehlvorstellungen des Erblassers liegen, sondern auch in Erwartungen, die er bei der Testamentserrichtung unbewusst als selbstverständlich vorausgesetzt hat.
2. Eine solche unbewusste Selbstverständlichkeit muss für den letzten Willen nicht nur ursächlich, sondern der den Erblasser maßgeblich bewegende Grund gewesen sein, um die Anfechtung zu rechtfertigen.
OLG Jena, Beschluss vom 14.01.2015 – 6 W 76/14
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Erbschaftsteuer
Die Entscheidung des Monats Dezember 2014 ist sicher die des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs (BVerfG) zur Erbschaftsteuer.
Der BUNDESFINANZHOF (BFH) hielt das aktuelle Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig und legte diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 27. September 2012, – II R 9/11 –, vor.
Das BVerfG bestätigte die Ansicht des BFH und erklärte die Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Fassung in zentralen Punkten für verfassungswidrig. Die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Den Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften ist es unter bestimmten Voraussetzungen bislang möglich, Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden. Das BVerfG hob hervor, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellt, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien. Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien im Verhältnis zu nicht privilegiertem Nachlass aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.
Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2014, – 1 BvL 21/12 –
Wer zahlt für die Bestattung – Beerdigung?
Dazu, dass Beerdigungskosten nicht unbedingt von dem zu tragen sind, der für die Bestattung zu sorgen hat, hatte ich bereits ausgeführt. (Beerdigungskosten und Bestattungspflicht)
Aber wer kann in Anspruch genommen werden, wenn die Beerdigung vom Sozialamt veranlasst wird? bzw. Kann man sich dagegen wehren, vom Sozialamt wegen der Beerdigungskosten in Anspruch genommen zu werden?
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein befasst sich mit dieser Frage im Rahmen einer Beschwerde. Der Sohn der Erblasserin führte aus, dass die familiären Verhältnisse schwer gestört gewesen seien und ihm deshalb nicht zugemutet werden könne, die Bestattungskosten zu erstatten. Die Zerrüttung hätte darin bestanden, dass man sich wegen der Nutzung eines Grundstücks derart überworfen habe, dass es zu gegenseitigen polizeilichen Anzeigen und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kam, das Grundstück rückübertragen wurde und schließlich sogar ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Sohn beantragt wurde. Weiterlesen
Einseitige Abänderung eines Berliner Testaments
Lassen Sie sich beraten, ob die einseitige Abänderung bei Ihrem Berliner Testament möglich ist. Denn es kommt darauf an, wie es formuliert ist, welche Änderungen erfolgen sollen und zu welchem Zeitpunkt geändert werden soll, damit eine einseitige Änderung des Berliner Testaments rechtlich bindend möglich ist.
Bereits bei der Errichtung eines Berliner Testamtens sind besonders hohe Anforderungen an eindeutige Formulierungen der erbrechtlichen Verfügungen zu stellen, damit sie nachträglichen rechtlichen Überprüfungen standhalten. Diese Anforderungen bestehen auch hinsichtlich der Abänderung des Berliner Testaments.
Es genügt, wenn Zweifel daran bestehen, ob die Eheleute tatsächlich wollten, dass der Überlebende das gemeinschaftliche Testament einseitig abändern durfte. Solche Zweifel führen zur Auslegung nach §2270 Abs. 2 BGB, nach der von einer Wechselbezüglichkeit und damit einer Bindungswirkung immer dann auszugehen ist, wenn sich Ehegatten gegenseitig bedenken. Eine einseitige Änderung bei Ihrem Berliner Testament wäre dann nicht mehr möglich.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27. März 2014, – 1-3 Wx 54/13
Verjährung des Pflichtteils bei Erbengemeinschaft
Bereits im Januar 2014 wiesen wir auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main zur Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei Erbengemeinschaft hin.
Gegen dieses Urteil ging der Pflichtteilsberechtigte in Revision. Der BGH bestätigte aber die Entscheidung des Oberlandesgerichtes: Weiterlesen
Verjährung Pflichtteil – Haftung Rechtsanwalt
Die Verjährung beim Pflichtteil ist immer besonders zu prüfen. Denn nach Eintritt der Verjährung ist der Erbe berechtigt, die Zahlung des Pflichtteils zu verweigern.
Ab wann der Pflichtteil verjährt, wenn er gegen Miterben durchzusetzen ist, hatten wir bereits in einem früheren Betrag thematisiert.
Das OLG Brandenburg hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem die Parteien ein Pflichtteilsberechtigter und sein früherer Rechtsanwalt waren. Der Pflichtteilsberechtigte warf dem Rechtsanwalt vor, er habe nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um die Verjährung abzuwenden. Als Schaden forderte er mehr als 24.500 €.
Das Urteil ist vor allem deshalb interessant, weil es neben der Frage der Verjährung die Rechte und Pflichten aus des Anwaltsvertrag beleuchtet. Weiterlesen
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen richtet sich nicht nach der Annahme der Erbschaft durch den letzten Miterben, sondern nach der Annahme durch den Miterben, der vom Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen wird. Die Ablaufhemmung in Nachlassfällen nach §211 Abs. 1 BGB gestaltet sich nach den persönlichen Verhältnissen der einzelnen Gesamtschuldner.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3. September 2013, -15 U 92/12-
(Die Revision gegen diese Entscheidung wird vom BGH zum Aktenzeichen IV ZR 348/13 geführt.
– Urteil am 4. Juni 2014)
Schonvermögen beim Behindertentestament
Mit einem Behindertentestament soll die Teilhabe eines behinderten Kindes am Nachlass gesichert werden, ohne dass dadurch staatliche Unterstützungen gekürzt werden. Dazu ist das Testament so zu gestalten, dass das Schonvermögen des Kindes nicht überschritten wird. Durch Vorerbschaft, Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung wird dem Kind die Verfügungsbefugnis über den Nachlass entzogen. Seine Gläubiger, zu denen auch die Sozialkassen gehören, haben keine Möglichkeit in den Nachlass zu vollstrecken, der dem Kind noch nicht zur Verfügung steht. Weiterlesen
Erbrechtsverordnung zur Regelung internationaler Erbfälle
Die Änderungen durch die Erbrechtsverordnung ab 2015 sind für alle beachtlich, deren Erbrecht einen internationalen Bezug ausweist. Betroffen sind insbesondere Menschen, die nicht in dem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, die Vermögen im Ausland haben, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder für die, die darin eine Möglichkeit sehen, sich von Pflichtteilsansprüchen zu befreien.
Besondere Bedeutung erlangt die Verordnung bei gemeinschaftlichen Testamenten, denn nicht alle Mitgliedstaaten kennen diese Möglichkeit der letztwilligen Verfügung. Die Konsequenz könnte sein, dass ein Berliner Testament oder gemeinschaftliches Testament unwirksam wird, weil die anwendbare Rechtsordnung es nicht anerkennt. Weiterlesen
Erbrecht und Mietvertrag
Das deutsche Erbrecht geht grundsätzlich davon aus, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen (die Erbschaft) als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Dogmatisch wichtig ist dabei, dass das Vermögen in seiner Gesamtheit übergeht und nicht jeder Vermögensgegenstand einzeln. Der Übergang umfasst neben dem positiven Vermögen auch Nachlassverbindlichkeiten. Weiterlesen
Zur Herausgabe von ererbten Vermögen während der Wohlverhaltensphase
Nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO obliegt es dem Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder (Insolvenzverwalter) herauszugeben. Diese Obliegenheit hat er durch die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages zu erfüllen. Weiterlesen
Interessenkollision des Rechtsanwaltes
Vertritt ein Rechtsanwalt Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und im selben Erbfall deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen, verstößt er gegen das Vertretungsverbot gemäß §43a Abs. 4 BRAO, §3 Abs. 1 BORA. Weiterlesen
Zur Umschreibung von Wohnungseigentum, das Minderjährigen als Vermächtnis zugewandt wurde, wenn ein Elternteil Miterbe ist
Das OLG München entschied, dass zur Umschreibung von Wohnungseigentum auf Minderjährige die Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers zur dinglichen Überlassung nicht erforderlich ist. Für die Auflassung, mit der die Übertragung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums vereinbart wurde, ist allerdings eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig. Weiterlesen