Mit einem Behindertentestament soll die Teilhabe eines behinderten Kindes am Nachlass gesichert werden, ohne dass dadurch staatliche Unterstützungen gekürzt werden. Dafür müssen dessen Eltern beim Errichten einer letztwilligen Verfügung beispielsweise Reglungen zur Vor- und Nacherbschaft formulieren. Ein Behindertentestament kann damit so gestaltet werden, dass es dem behinderten Kind neben den Sozialhilfeleistungen laufende Einnahmen verschafft, wobei zugleich der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass verhindert wird. (§ 138 BGB, § 1937 BGB)