Ehegattenerbrecht

Das Ehegattenerbrecht nimmt eine besondere Stellung in unserer Beratung und in der Nachlassplanung ein. Denn nicht allein wegen der Pflichtanteile anderer Berechtigter (insbesondere beim Pflichtteil nichtehelicher / unehelicher Kinder), sondern auch mit Blick auf die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sollten mögliche Problem und die Lösungsoptionen bekannt sein.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Ehegatten glauben, dass Ihnen während der Ehe alles gemeinsam gehören würde. Entsprechend besteht teilweise der Irrglaube, der überlebende Ehegatte würde Alleinerbe werden. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern lässt eine andere Erbfolge eintreten.

Wollen Eheleute von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und ihren Partner zu ihrem Alleinerben bestimmen, können sie darüber eine Verfügung von Todes wegen treffen, die in der Praxis häufig als Berliner Testament oder gemeinschaftliches Testament ausgestaltet ist. (Berliner Testament)
Lebten die Ehegatten oder Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann für den Überlebenden die Geltendmachung des sog. kleinen Pflichtteils wirtschaftlich sinnvoll sein. (Kleiner Pflichtteil)

Wir beraten Sie zum Ehegattenerbrecht und zeigen Ihnen die Optionen der Nachlassplanung durch Verfügungen zu Lebzeiten und Verfügungen von Todes wegen.