Die Nachlassplanung oder Erbfolgeplanung befasst sich damit, wie sich Ihre Vorstellungen als Erblasser zu Ihrer Vermögensnachfolge optimal umsetzen lassen. Die Planungen beziehen Vollmachten, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, die Rechte an Immobilien, Unternehmensnachfolge und Fragen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ein.
Werden Ihre Vorstellungen durch die gesetzlichen Regelungen nicht wiedergegeben, können Sie Ihre Vermögensnachfolge abweichend davon bestimmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz des Ehegatten vor Pflichtteilsforderungen oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Schenkungen ist dabei ein mögliches Gestaltungsmittel der Nachlassplanung. Ist ein Erblasser verheiratet, kann auch durch güterrechtliche Vereinbarungen ggf Vermögen so verschoben werden, dass es nur bei den geringst möglichen Beeinträchtigungen des überlebenden Ehegatten bleibt. Besonders beim Pflichtteil nichtehelicher Kinder sollten die Möglichkeiten geprüft werden.
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit bieten die gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag und wirksame Vollmachten.
Bei der Umsetzung der Nachlassplanungen ist auf die eindeutige und rechtssichere Verfügungen zu achten. Wir beraten Sie zu Ihrer Nachlassplanung und zeigen Ihnen die Optionen durch Verfügungen zu Lebzeiten und Verfügungen von Todes wegen auf.