Um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, können Eheleuten neben Erbvertrag und einseitigem Testament, auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Je nach Konstellation wird von einem Berliner Testament gesprochen. Wollen die Erblasser ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament (ohne Notar) aufsetzen, gelten besondere Formvorschriften. (Berliner Testament)
Die Eheleute sollten besonders dann über ein Testament nachdenken, wenn neben dem Ehemann oder Ehefrau gesetzliche Erben des Überlebenden oder gar pflichtteilsberechtigte Kinder oder Eltern vorhanden sind.