Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge eines Menschen.
Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das bedeutet, dass die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten, soweit es die Erbschaft betrifft.

Hat ein Erblasser über seinen Nachlass keine Verfügungen getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Bei der Nachlassplanung stellen sich für Erblasser deshalb häufig die Fragen:

Ist ein Erbfall eingetreten, sehen Sie sich als Hinterbliebener mit den Fragen konfrontiert:

Rechtsanwalt Wolf berät Sie zu Ihren Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gewünschten Vermögensnachfolge oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.