Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge eines Menschen.
Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das bedeutet, dass die Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten, soweit es die Erbschaft betrifft.
Hat ein Erblasser über seinen Nachlass keine Verfügungen getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Bei der Nachlassplanung stellen sich für Erblasser deshalb häufig die Fragen:
- Sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung erforderlich?
- Wie ist die gesetzliche Erbfolge?
- Welche Nachlassplanungen sind möglich?
- Wie errichte ich wirksam ein Testament oder Berliner Testament?
- Welche Pflichtteile sind zu berücksichtigen?
- Was kann ich durch lebzeitige Schenkungen erreichen?
- Ist mein Ehegatte ausreichend gesichert?
- Wie vermeide ich Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer?
Ist ein Erbfall eingetreten, sehen Sie sich als Hinterbliebener mit den Fragen konfrontiert:
- Soll ich das Erbe ausschlagen?
- Was gilt bei Miterben bzw. einer Erbengemeinschaft?
- Wie schütze ich den Nachlass vor dem Pflichtteil?
- Habe ich selbst einen Anspruch auf einen Pflichtteil und wie setze ich ihn durch?
Rechtsanwalt Wolf berät Sie zu Ihren Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gewünschten Vermögensnachfolge oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.