Das OLG Hamm bestätigt in einer aktuellen Entscheidung zur Abschichtung, dass eine Abschichtungsvereinbarung zwischen Miterben einer Erbengemeinschaft auch dann keiner notariellen Form bedarf, wenn sich ein Grundstück im Nachlass befindet. Es genügt, wenn die Identität der Miterben beglaubigt ist, um eine Umschreibung auf einen Miterben im Grundbuch herbeizuführen.
OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 2013, -I-15 W 43/13 –