Berliner Testament durch nachträgliche Ergänzung unwirksam

Die nachträgliche Ergänzung oder Änderung eines Berliner Testaments muss vom Erblasser gesondert unterzeichnet werden, sonst droht das gesamte Testament formunwirksam zu werden.
Das Bayrische Oberlandesgericht verwarf das Berliner Testament eines Ehepaares, bei dem unter den Unterschriften eine Ergänzung eingefügt wurde. Die nachträgliche Klausel konnte vom Gericht nicht als nähere Erläuterung des Testamentstextes gewertet werden, weil sie in das Alleinerbrecht des Letztversterbenden eingriff. Das ursprünglich testierte Alleinerbrecht der Ehepartner und die unverifizierte nachträgliche Ergänzung widersprachen einander soweit, dass die Aufspaltung der letztwilligen Verfügung in einen gültigen und einen ungültigen Teil nicht vorgenommen werden konnte. Das Testament wurde in Gänze verworfen.

BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003, – 1Z BR 71/03 –