Die Verjährung beim Pflichtteil ist immer besonders zu prüfen. Denn nach Eintritt der Verjährung ist der Erbe berechtigt, die Zahlung des Pflichtteils zu verweigern.
Ab wann der Pflichtteil verjährt, wenn er gegen Miterben durchzusetzen ist, hatten wir bereits in einem früheren Betrag thematisiert.
Das OLG Brandenburg hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem die Parteien ein Pflichtteilsberechtigter und sein früherer Rechtsanwalt waren. Der Pflichtteilsberechtigte warf dem Rechtsanwalt vor, er habe nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um die Verjährung abzuwenden. Als Schaden forderte er mehr als 24.500 €.
Das Urteil ist vor allem deshalb interessant, weil es neben der Frage der Verjährung die Rechte und Pflichten aus des Anwaltsvertrag beleuchtet. Es gelangt zu dem Ergebnis, dass ein Rechtsanwalt zugunsten seines Mandanten den sichersten Weg einschlagen muss, um die drohende Verjährung eines Anspruchs zu verhindern. Hält der Rechtsanwalt den Eintritt der Verjährung für fraglich, muss er den für seine Mandantschaft ungünstigsten Fall annehmen und vor Ablauf dieser Frist alle Maßnahmen ergreifen, die eine Hemmung oder einen Neubeginn der Verjährung sicherstellen.
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6. November 2013, -4 U 119/12 –