Die Gebührenprivilegierung nach Nr. 14110 KV-GNotKG setzt den rechtzeitigen Eingang eines Umschreibungsantrags innerhalb der Zwei-Jahres-Frist beim zuständigen Grundbuchamt voraus, ohne dass es auf dessen Vollzugsreife ankommt.
OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2024, Leitsatz – 10 Wx 13/24