Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kanneine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sein.
FG Hessen, Urt. v. 15.12.2016-1 K 199/15
§§ 3 bis 7 ErbStG; §§ 1378, 1408 BGB