Verzicht eines Ehegatten auf höheren Zugewinnausgleich als freigiebige Zuwendung

Der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft kanneine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sein.

FG Hessen, Urt. v. 15.12.2016-1 K 199/15
§§ 3 bis 7 ErbStG; §§ 1378, 1408 BGB