Keine uneingeschränkte Vereinigung zweier Kommanditanteile bei Testamentsvollstreckung

Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist.

BGH, Beschluss vom 12.03.2024, Leitsatz – II ZB 4/23