Verpflichtung des Erben zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses bei notleidenden Nachlässen

Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis zu decken, so kann der Erbe die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verweigern. Er ist gemäß § 2314 Abs. 2 BGB nicht dazu verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis auf eigene Kosten in Auftrag zu geben.

LG Amberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 – 12 O 297/15