Miterben haben Anspruch auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses gegen transmortal Bevollmächtigten auf Stichtag des Todes.
OLG München, Urteil vom 06.12.2017 – 7 U 1519/17
§§ 362 Abs. 1, 666, 1922 Abs. 1, 2039 Satz 1 BGB
Miterben haben Anspruch auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses gegen transmortal Bevollmächtigten auf Stichtag des Todes.
OLG München, Urteil vom 06.12.2017 – 7 U 1519/17
§§ 362 Abs. 1, 666, 1922 Abs. 1, 2039 Satz 1 BGB
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