Das für den ersten Verkaufsfall bestellte dingliche Vorkaufsrecht erlischt nicht bei einer Übertragung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks auf einen Miterben im Rahmen eines Erbauseinandersetzung.
OLG Köln, Beschluss vom 18.03.2024, Leitsatz – 2 Wx 45/24