Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für die Erbunwürdigkeit in einem Erbscheinsverfahren

Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.

BGH, Beschluss vom 26.04.2023, Leitsatz – IV ZB 11/22