Macht der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen einer Stufenklage einen Anspruch auf Vorlage eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses geltend, so ist grundsätzlich auch die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft durch Vorlageeines notariellen Nachlassverzeichnisses gehemmt.
BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 – IV ZR 313/17