Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments im Erbscheinsverfahren

1. Grundsätzlich ist der Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln möglich, wobei ein strenger Maßstab gilt.

2 Hat derjenige, welcher sein Erbrecht aus dem nicht mehr vorhandenen Testament herleitet, dieses selbst vernichtet, sind an den Nachweis nochmals erhöhte Anforderungen zu stellen.

OLG Frankfurt/ M, Beschluss vom 27.12.2018 — 20 W 250/17
§§ 2231, 2247, 2267 BGB; § 352 FamFG; § 444 ZPO