Das Landgericht Münster entschied, dass der Erbengemeinschaft nach dem Erblasser Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers und den darin vorgehaltenen Inhalten zu gewähren ist.
LG Münster, Versäumnisurteil vom 16.04.2019 – 14 O 565/18
§ 1922 BGB