Digitaler Nachlass

Das Landgericht Münster entschied, dass der Erbengemeinschaft nach dem Erblasser Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto des Erblassers und den darin vorgehaltenen Inhalten zu gewähren ist.

LG Münster, Versäumnisurteil vom 16.04.2019 – 14 O 565/18
§ 1922 BGB