Zur Verjährung von Grundstücksvermächtnissen

Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (hier: Wohnungseigentum) verjähren innerhalb von 10 Jahren, auch wenn die Übertragung aufgrund eines Vermächtnisses erfolgen soll.

OLG München, Beschluss vom 18.02.2021 – 33 W 92/21