Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist ein wichtiges Gestaltungselement im Erbrecht, um den Erblasserwillen umzusetzen. Die durch Verfügung von Todes wegen zu treffende Anordnung sorgt bei den Erben und sonstigen Hinterbliebenen recht häufig für Unmut. Nicht selten benötigen der Testamentsvollstrecker und die Betroffenen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht, um sich nach den jeweiligen Rechten und Pflichten zu verhalten. Weiterlesen
Erbrecht und Mietvertrag
Das deutsche Erbrecht geht grundsätzlich davon aus, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen (die Erbschaft) als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Dogmatisch wichtig ist dabei, dass das Vermögen in seiner Gesamtheit übergeht und nicht jeder Vermögensgegenstand einzeln. Der Übergang umfasst neben dem positiven Vermögen auch Nachlassverbindlichkeiten. Weiterlesen
Anspruch gegen einen Unterhaltspflichtigen auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs
Unterhaltsberechtigte habe gegen einen Unterhaltsschuldner keinen Anspruch darauf, dass er eine Schenkung zurückfordert oder seinen Pflichtteil geltend macht. Unterhaltsrechtlich ist der Verpflichtete lediglich so zu behandeln, als habe er den Vermögenswert (den Pflichtteil) realisiert. Weiterlesen
Zur Herausgabe von ererbten Vermögen während der Wohlverhaltensphase
Nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO obliegt es dem Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder (Insolvenzverwalter) herauszugeben. Diese Obliegenheit hat er durch die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages zu erfüllen. Weiterlesen
Interessenkollision des Rechtsanwaltes
Vertritt ein Rechtsanwalt Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und im selben Erbfall deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen, verstößt er gegen das Vertretungsverbot gemäß §43a Abs. 4 BRAO, §3 Abs. 1 BORA. Weiterlesen
Zur Umschreibung von Wohnungseigentum, das Minderjährigen als Vermächtnis zugewandt wurde, wenn ein Elternteil Miterbe ist
Das OLG München entschied, dass zur Umschreibung von Wohnungseigentum auf Minderjährige die Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers zur dinglichen Überlassung nicht erforderlich ist. Für die Auflassung, mit der die Übertragung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums vereinbart wurde, ist allerdings eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig. Weiterlesen
Besitzschutz unter Miterben
Das Amtsgericht Rostock gab per einstweiliger Verfügung dem Antrag einer Miterbin statt, mit dem sie die Herausgabe von Nachlassgegenständen forderte, die durch eine andere Miterbin aus einer Immobilie des Erblassers fortgeschafft wurden. Weiterlesen
Grundbucheinsicht für Erben zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
Kann ein Erbe plausibel machen, dass die Einsicht in das Grundbuch und die Grundbuchakten für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen bedeutsam sein kann, ist darin ein berechtigtes Interesse im Sinne der Grundbuchordnung zu sehen und entsprechende Grundbucheinsicht zu gewähren. Weiterlesen
Öffentliches Testament weist Erbrecht gegenüber Banken und Sparkassen ausreichend nach
Eine Bank weigerte sich, das Darlehenskonto, das ein Erblasser durch ein öffentliches Testament seiner Frau und seinen Kindern hinterlassen hatte, auf diese umzuschreiben. Obwohl die Erben ihr Erbrecht durch die Sterbeurkunde und das eröffnete notarielle Testament nachweisen konnten, forderte die Bank von den Erben einen Erbschein. Weiterlesen
Entlassung eines unfähigen Testamentsvollstreckers
§ 2227 BGB regelt, dass das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
Die langjährige Dauer einer Abwicklungsvollstreckung kann als Anzeichen der Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers gewertet werden – so das Oberlandesgericht Köln. Weiterlesen
Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit dem Tod
Eine Vollmacht des Erblassers, die nach seinem Tod weiter gelten soll, erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt.
Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede), die ausdrücklich im Gesetz geregelt sind, verschmelzen das Vermögen des Erblassers und des Alleinerben mit dem Todesfall zu einer rechtlichen Einheit. Weiterlesen
Kein eigenhändiges Testament durch Pfeildiagramm
Ein handschriftliches Testament, das aus der Kombination eines Pfeildiagramms und Worten bestand, ist unwirksam, wenn die Worte für sich allein genommen keine auslegbare letztwillige Verfügung darstellen. Weiterlesen
Zur Wirksamkeit verloren gegangener Testamente
Ein Testament, das ohne Zutun des Erblassers verloren geht, wird dadurch nicht unwirksam. Weiterlesen
Annahme des Erbes durch schlüssiges Verhalten
Das Erbe kann auch durch schlüssiges Verhalten angenommen werden, denn im Gegensatz zur Ausschlagungserklärung ist die Annahme einer Erbschaft nicht an formale Kriterien geknüpft. (mehr zur Ausschlagung)
Verstreicht die Ausschlagungsfrist ohne Ausschlagungserklärung gilt das Erbe als angenommen. Hat der Erblasser ein Testament errichtet, beginnt die Ausschlagungsfrist mit der Zustellung der Eröffnungsniederschrift mit einer Kopie des Testaments. Ob der Erbe bereits auf anderem Weg vom Erbfall erfahren hat, ist hierbei unerheblich. Weiterlesen
Sozialhilfeträger dürfen lebzeitige Schenkungen zurückfordern
Verarmt ein Schenker, kann er getätigte Schenkungen soweit zurückfordern, soweit es zur Deckung seines angemessenen Unterhalts erforderlich ist. Wird der Schenker von Sozialleistungen abhängig, kann der Sozialhilfeträger diese Rückforderungsansprüche auf sich überleiten und die Zahlung an sich beanspruchen.
Im vorliegenden Fall hatte der Beschenkte gegen die Rückforderung durch den Sozialhilfeträger eingewandt, dass die Schenkung, wenn sie im Besitz des Schenkers verblieben wäre, zu dessen Schonvermögen gezählt hätte.
Der Bundesgerichtshof widersprach der Argumentation des Beschenkten und urteilte, dass die etwaige Zugehörigkeit zum Schonvermögen des Schenkers hier unerheblich sei. Durch die Überleitungsanzeige nimmt der Sozialhilfeträger bezüglich der übergeleiteten Ansprüche die Gläubigerrolle des Schenkers ein. Das heißt, seine Ansprüche des Sozialträgers richten sich allein nach dem Schenkungsrecht und nicht nach dem Sozialhilferecht.
BGH, Urteil vom 19.10.2004, – X ZR 2/03 –