„Fachanwalt für Erbrecht“ ist ein Titel, den die zuständige Rechtsanwaltskammer einem Rechtsanwalt verleiht, der im Rechtsgebiet des Erbrechts besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgeweisen konnte. Die Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Unter § 14f FAO heißt es:
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Rechtsanwalt Wolf ist Fachanwalt für Erbrecht.