Erbschein – Erbscheinverfahren

Der Erbschein zeigt die Berechtigung des Erben über den Nachlass, d.h. er weist das Erbrecht des oder der Erben aus. Erbscheine werden in einem Erbscheinverfahren erteilt. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der direkt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden kann.
Man unterscheidet nach ihrem Inhalt Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein und Teilerbschein.
Die Kosten eines Erbscheinverfahrens hängen vom Wert des Nachlasses ab.

 

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