Anwachsung § 2094 BGB

Die Anwachsung ist unter §2094 BGB geregelt. Darunter versteht man die Erhöhung des Erbanteils eines Miterben dadurch, dass ein anderer Erbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Ein Erbe kann durch Ausschlagung, Abschichtungsvertrag, Erbverzicht oder Tod ausscheiden. Sein Anteil verteilt sich auf die übrigen Erben entsprechend ihrer Erbquote. Die Anwachsung kann durch Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen werden.

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