Europäisches Nachlasszeugnis

Mit der neuen Erbrechtsverordnung wird ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben und Testamentsvollstrecker in allen EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien, in denen die Erbrechtsverordnung nicht gelten soll) ihre Rechtsstellungen einheitlich nachweisen können sollen. Darüber hinaus werden nationale Erbnachweise wie der deutsche Erbschein in allen Mitgliedstaaten anerkannt.

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