Erblasser

Als Erblasser wird die Person bezeichnet, um deren Erbrecht es geht. „Erblasser“ kann also sowohl eine lebende Person meinen, die beispielsweise ihre Vermögensnachfolge regeln will. Genauso wird der Begriff für eine Person gebraucht, die verstorben ist und deren Gesamtrechtsnachfolge eingetreten ist.

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