Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament wird durch einen Notar aufgesetzt, nachdem der Erblasser ihm seine letztwillige Verfügung mündlich diktiert oder ihm eine Schrift überreicht hat, von der der Erblasser glaubhaft macht, dass darin sein Wille aufgezeichnet ist. (mehr dazu)

Dieser Eintrag wurde von veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen zum Permalink.