Schenkung zu Lebzeiten

Von einer Schenkung zu Lebzeiten wird in Abgrenzung zur Verfügung von Todes wegen gesprochen. Die Übertragung einer Sache oder eines Rechts erfolgt unentgeltlich.
Beides sind Gestaltungsmittel der Nachlassplanung, die sich darin unterscheiden, ob die Wirkung vor oder nach dem Versterben eintritt.

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