Ausgleichung – Ausgleichungspflicht §§ 2050 ff. BGB

Unter Ausgleichung bzw. Ausgleichungspflicht versteht man im Erbrecht die Pflicht unter Abkömmlingen im der Fall der gesetzlichen Erbfolge Zuwendungen auszugleichen, die sie zu Lebzeiten des Erblassers von ihm als Ausstattungen erhalten haben. (§§ 2050 BGB)

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