Der gesetzliche Güterstand einer Ehe ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Die Regeln der Zugewinngemeinschaft treten immer ein, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine abweichende Vereinbarung durch Ehevertrag geschlossen haben.
Durch die Nutzung von testament-erbe-und-pflichtteil.de erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.OKDatenschutzhinweis