Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame Verfügung von Todes wegen, die Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichten können. Das Berliner Testament ist eine Gestaltungsform des gemeinschaftlichen Testamentes.
Ein gemeinschaftliches Testament entfaltet eine besondere Bindungswirkung hinsichtlich der sog. wechselbezüglichen Verfügungen, die zu Lebzeiten beider Beteiligter nur gemeinsam aufgehoben oder geändert werden können. Ohne Mitwirkung bleibt dem Anderen nur der Widerruf des Testaments.
Nach dem Tod eines Beteiligten kann der überlebende Ehegatte nicht mehr widerrufen. Wenn nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die Bindungswirkung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, kann er sich davon nur durch Ausschlagung lösen.